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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> EFZ https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1274718789 Beitrag begonnen von jogy am 24.05.2010 um 18:33:09 |
Titel: EFZ Beitrag von jogy am 24.05.2010 um 18:33:09
hallo zusammen
zuerst einmal sorry falls ich hier nicht im richtigen forenteil bin bin neu hier und kenne mich noch nicht so gut aus ich erzähle einfach mal worum es geht und hoffe es kann mir jemand auskunft geben. meine verlobte (filipina) ist am 27.april2010 mit visum zur heirat in deutschland eingereist im vorfeld hat eine urkundenprüfung wegen spätregistrierung stattgefunden und 6 monate seit visumbeantragung gedauet, als wir dann hier zum standesamt gegangen sind,um den termin zur hochzeit festzulegen,wurde uns mitgeteilt,daß sie ein konsularisches ehefähigkeitszeugnis brauchen würde wir sind dann zur botschaft der philippinen in frankfurt gefahren um das EFZ zu besorgen die phill.botschaft stellt ess aber nicht aus,weil das cenomar älter als 6 monate ist auf meinen hinweis.daß die dokumente in der UP waren und deshalb überaltert sind,wurde mir gesagt.das interessiert uns hier nicht hier gilt phill.recht. meine verlobte hat niemanden in manila,der das für uns besorgen könnte,zumal die botschaft das auch noch mit red ribbon haben will. im geld schwimmen tuen wir auch nicht,um jetzt noch mal nach manila zu fliegen das papier zu bekommen. habe dann auf dem standesamt das befreiungsverfahren angestoßen,und das ist zurückgekommen mit dem vermerk.wegen fehlendem EFZ kann das nicht weiter berarbeitet werden. dann das OLG angerufen und nachgefragt wie wir das denn jetzt noch besorgen sollen, lt.richtlinien OLG können dokumente ja nicht überaltern wenn die in einer UP sind. die waren ganz erstaunt im OLG.daß meine verlobte bereits mit visum in Deutschland ist und haben uns gesagt,der standesbeamte solle ein begleitschreiben schicken,daß die dokumente wegen der UP jetzt überaltert sind und wir versucht haben ein EFZ zu bekommen,aber eben wegen der überalterung nicht bekommen können was kann jetzt passieren? ist es möglich,daß sie zurück muß? ihr visum gilt 3 monate und wir dachten in dieser zeit würden wir heiraten können und alles erledigen können in keinem fall will ich mich wieder von ihr trennen müßen.wir haben 2 jahre gekämpft,bis sie encxlich hier ist und jetzt macht Deutschland schwierigkeiten wegen einem fehlenden EFZ?? gibt es da präsidenzfälle? was kann ich machen jetzt wäre sehr dankbar für antworten gruß jogy |
Titel: Re: EFZ Beitrag von Daniel_Tenne am 25.05.2010 um 00:19:34
Hallo jogy,
meine Ausführungen sind ohne Gewähr. Ich wurschtle mich seit zwei Monaten durch die Vorschriftenlisten unseres einwanderungsfreundlichen Landes. Zitat:
Erstaunlich ohne Befreiung vom EFZ. Glückwunsch dazu. Die Philippinen gehören zu den Staaten, die kein für Deutschland gültiges Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Deswegen MUSS Dein Standesamt beim zuständigen OLG einen Antrag auf Befreiung zur Beibringung eines EFZ stellen. Zitat:
Von wem zurückgekommen? Vom Standesamt? Wie soll denn ein EFZ vorhanden sein, wenn man eine Befreiung von der Beibringung haben will? Hier der Link zum Verfahren des OLG Stuttgart http://justizportal-bw.de/servlet/PB/show/1187076/Allgemeine-Hinweise.pdf Denke, die Verfahren sind überall ähnlich. Da die Dokumente Deiner Verlobten schon überprüft sind und sie bereits in Deutschland ist, dürfte das Befreiungsverfahren innerhalb von drei Monaten durch sein. Wenn nicht, bei der ABH eine Verlängerung des Visums beantragen mit dem Hinweis das das Verfahren am OLG läuft. |
Titel: Re: EFZ Beitrag von hge2001 am 25.05.2010 um 17:15:24 ilovemywife schrieb am 24.05.2010 um 18:33:09:
... das sieht doch ganz danach aus, dass das OLG garnicht auf ein kons. EFZ besteht. Dann ist die Sache doch erledigt ? hge |
Titel: Re: EFZ Beitrag von jogy am 27.05.2010 um 13:26:33
hallo daniel
ja zuerst war alles super einfach,UP wurde gemacht,dann wurde das visum sehr schnell erteilt die sache mit dem EFZ hat dann hier in Deutschland erst angefangen zurück gekommen ist das vom OLG.weil eben dieses konsularische EFZ fehlt das ganze ist etwas verwirrend zur zeit und ich hoffe mal.daß es sich jetzt klären wird habe mit der ALB schon gesprochen und die aussage bekommen.egal was jetzt wird,sie muß nicht zurück...bekommt dann eben eine fiktionsbescheinigung und das visum wird bis zur hochzeit in D verlängert @hge ob das olg jetzt auf das ding verzichtet oder wie es weiter geht,weiß ich noch nicht..denke mal du wirst es im anderen forum erfahren von mir :) |
Titel: Re: EFZ Beitrag von Ulf am 29.05.2010 um 11:21:54 ilovemywife schrieb am 24.05.2010 um 18:33:09:
Es gibt m.W. Regelungen, wonach Urkunden auch nach mehr als 6 Monaten akzeptiert werden können, wenn die Überprüfung so lange gedauert hat. Welches OLG bearbeitet den Fall? Rechtzeitig vor Visumsaublauf sollte jedenfalls eine AE beantragt werden, was die ABH vor Eheschließung daraus macht (FB, Ablehnung, Duldung) ist Ermessenssache. Gruß, ULF |
Titel: Re: EFZ Beitrag von jogy am 30.05.2010 um 19:21:31
hi
bearbeitet wird das ganze vom OLG koblenz als ich den beamten auf die richtlinien hingewiesen habe,wie so etwas gehandhabt werden sollte kam die aussage..das sind keine richtlinien sondern kulanz von seiten des OLG die überalterten dokumente werden ja auch nicht von D beanstanded,sondern die phill.botschaft will kein EFZ ausstellen ohne ein neues und überbeglaubigtes cenomar jogy |
Titel: Re: EFZ Beitrag von jogy am 06.06.2010 um 19:30:24
kurzes update
das OLG hat uns vom EFZ befreit und wir können jetzt endlich heiraten thema damit erledigt |
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