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Beitrag begonnen von Edgemaster am 22.05.2010 um 01:20:47

Titel: Integrationskurs - sehr späte Gebührenbefreiung
Beitrag von Edgemaster am 22.05.2010 um 01:20:47
Hallo,

angenommen aufgrund von ALGII Bezug wurde eine Befreiung der Kursgebühren für den Integrationskurs beantragt.

Leider hat die Bearbeitungszeit des ALGII Antrags sehr lange gedauert und auch die Bearbeitung des Antrags auf Kostenbefeiung beim Ministerium für Migration und 3 Kurse mussten vorfinanziert werden.

Gibt es eine Möglichkeit an das Geld der vorfinanzierten Kurse zu kommen? Der Bildungsträger sieht sich nicht in der Verantwortung, die Arbeitsagentur auch nicht...

Gibt es irgendeine Möglichkeit/Rechtssprechung zu diesem Thema?

Viele Grüße

Titel: Re: Integrationskurs - sehr späte Gebührenbefreiung
Beitrag von steini007 am 22.05.2010 um 09:14:47
Irgendwie sind deine Fragen nicht ganz verständlich.


Edgemaster schrieb am 22.05.2010 um 01:20:47:
angenommen aufgrund von ALGII Bezug wurde eine Befreiung der Kursgebühren für den Integrationskurs beantragt

Wurde nun ein Antrag auf Befreiung gestellt oder nehmen wir eine Antragsstellung nur an?


Edgemaster schrieb am 22.05.2010 um 01:20:47:
Leider hat die Bearbeitungszeit des ALGII Antrags sehr lange gedauert 

... das heißt doch konkret, dass nun ein ALG II Bescheid vorliegt, der als Grundlage für die Befreiung gilt.


Edgemaster schrieb am 22.05.2010 um 01:20:47:
Der Bildungsträger sieht sich nicht in der Verantwortung, die Arbeitsagentur auch nicht...

Die Kosten werden m. W. vom BAMF übernommen.

Der Antrag auf Kostenübernahme wird doch erst nach Kursteilnahme gestellt und die Bearbeitung nimmt einige Zeit in Anspruch, so dass die Zusage der Kostenübernahme erst im laufenden oder später folgenden Kurs erfolgt.

Wurde die Kostenübernahme seitens des BAMF verweigert?


Titel: Re: Integrationskurs - sehr späte Gebührenbefreiung
Beitrag von Ulf am 28.05.2010 um 20:12:43

steini007 schrieb am 22.05.2010 um 09:14:47:
Wurde nun ein Antrag auf Befreiung gestellt oder nehmen wir eine Antragsstellung nur an?

... das heißt doch konkret, dass nun ein ALG II Bescheid vorliegt, der als Grundlage für die Befreiung gilt.

Die Kosten werden m. W. vom BAMF übernommen.

Der Antrag auf Kostenübernahme wird doch erst nach Kursteilnahme gestellt und die Bearbeitung nimmt einige Zeit in Anspruch, so dass die Zusage der Kostenübernahme erst im laufenden oder später folgenden Kurs erfolgt.


Wurde die Befreiung rechtzeitig beantragt, so wäre immerhin eine rückwirkende Bewilligung denkbar, wie auch das ALG II ab Antragstellung nachgezahlt wird. Habe jetzt aber nicht nach Sondervorschriften gefahndet.

http://www.bamf.de/cln_170/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Downloads/Integrationskurse/Kursteilnehmer/AntraegeAuslaender/antrag-auf-kostenbefreiung-630-027b-pdf__IP,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/antrag-auf-kostenbefreiung-630-027b-pdf_IP.pdf sieht keine "Hängefälle" vor, ggf. wäre dort "Habe Leistungen beantragt und werde den Bewilligungsbescheid nachreichen" handschriftlich einzutragen gewesen.

Gruß, ULF

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