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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Datei Asylbeantragende
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Beitrag begonnen von Lizakums am 17.05.2010 um 23:14:49

Titel: Datei Asylbeantragende
Beitrag von Lizakums am 17.05.2010 um 23:14:49
Hallo,

Folgende Situation:

Ein Mensch hat vor 18 Jahren in Deutschland Asyl beantragt und hat dann, bevor er eine Antwort erhalten hat, Deutschland wieder  verlassen. ER weiß also nicht, ob er einen positiven oder negativen Bescheid bekommen hat.

Nun möchte er wissen, ob er noch in der (einer ?) Datei der Asylbeantrager steht. Kann jemand darauf eine Antwort geben?

Danke und Gruß

Titel: Re: Datei Asylbeantragende
Beitrag von Saxonicus am 18.05.2010 um 11:15:27
Fragst Du hier:

http://www.bamf.de/nn_566312/DE/Migration/AZR/azr-node.html

http://www.bva.bund.de/nn_372378/DE/Aufgaben/Abt__III/InnereSicherheitAuslaender/AZR/azr-node.html?__nnn=true

Titel: Re: Datei Asylbeantragende
Beitrag von Lizakums am 19.05.2010 um 20:05:55
Vielen Dank !

Titel: Re: Datei Asylbeantragende
Beitrag von Lizakums am 07.06.2010 um 16:33:03
Hallo,

Folgende Informationen habe ich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten :

Wenn der Antragsteller auf Asyl wieder aus Deutschland ausreist und die Behörden über seine Ausreise informiert, dann wird seine Eintragung im Ausländerzentralregister 10 Jahre nach Eingang der Ausreiseinformation gelöscht.

Findet eine Ausweisung oder eine Abschiebung statt, dann wird der Eintrag erst nach Vollendung des 90sten Lebensjahres des Antragstellers gelöscht.

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