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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Remonstrieren oder gleich klagen - widersprüchliche Infos
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Beitrag begonnen von Evaskatze am 17.05.2010 um 21:05:19

Titel: Remonstrieren oder gleich klagen - widersprüchliche Infos
Beitrag von Evaskatze am 17.05.2010 um 21:05:19
Ich habe hier gelesen, dass es im Fall der Visumablehnung möglich ist, ohne erst zu remonstrieren, gleich zu klagen. Denn es gäbe wohl Botschaften, bei denen seien Remonstrationen sinnlos.

Ein anderer user schrieb wiederum, ohne vorherige Remonstration wird die Klage nicht angenommen. Entschuldigung, dass ich die Links nicht parat habe.

Kann mir das bitte jemand erklären, was nun richtig ist?

Titel: Re: Remonstrieren oder gleich klagen - widersprüchliche Infos
Beitrag von maki am 17.05.2010 um 21:23:59
Ja, bei Ablehnung der FZF kann auch gleich geklagt werden, ohne Remonstration.

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