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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Umzug anders Bundesland
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Beitrag begonnen von lolo am 17.05.2010 um 16:16:10

Titel: Umzug anders Bundesland
Beitrag von lolo am 17.05.2010 um 16:16:10
Hallo,
folgender Sachverhalten:  AE nach §28 Abs. 1,1
1. Wohnsitz in Bayern ,  Umzug wegen Arbeit nach Hessen, Anmeldung eines zweiten Wohnsitzes erster Wohnsitz bleibt bestehen, da sich um Eigentum handelt.

Wo ist Einbüergerung zu beantragen,  in Bayern oder in Hessen?
Kann es auch in Bayern erfolgen?

Danke schon mal für eure Antworten

Titel: Re: Umzug anders Bundesland
Beitrag von schweitzer am 17.05.2010 um 16:30:41

lolo schrieb am 17.05.2010 um 16:16:10:
Kann es auch in Bayern erfolgen?


Es geht nur am Ort des tatsächlichen Hauptwohnsitzes, also nach Lage der Dinge in Deinem Falle nur in Bayern.

=schweitzer=

Titel: Re: Umzug anders Bundesland
Beitrag von Blaise am 17.05.2010 um 19:30:36
Hallo,

zuständig ist die Behörde am Ort mit dem "dauernden Aufenthalt" (siehe § 17 StAngRegG). Das ist meist am Ort des Erstwohnsitzes. Muss es aber nicht sein ...

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