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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Frage über SIS
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Beitrag begonnen von alexanderderkleine am 15.05.2010 um 02:37:13

Titel: Frage über SIS
Beitrag von alexanderderkleine am 15.05.2010 um 02:37:13
HAllo,

nach dem Antrag auf Aufhebung der Schengensperre kam zurück :

"Löschung der Ausländerrechtlichen Auschreibung im SIS wurde veranlasst"

Wie lange dauert es in der Regel bis dies Wirksam wird ?

Kann man schon nach einem Monat ins Schengenraum einreisen nachdem dieser Brief kam ?

Habe versucht drüber was zu finden aber keiner scheint das gleiche Anliegen zu haben.

Danke für eine nette und kompetente Antwort.

Alex

Titel: Re: Frage über SIS
Beitrag von Daddy am 17.05.2010 um 12:44:03

alexanderderkleine schrieb am 15.05.2010 um 02:37:13:
Wie lange dauert es in der Regel bis dies Wirksam wird ?

Wenn die Aussage nicht mit einem Datum verknüpft ist, dann sollte die SIS- Ausschreibung mit Versand des Schreibens gelöscht werden.


alexanderderkleine schrieb am 15.05.2010 um 02:37:13:
Kann man schon nach einem Monat ins Schengenraum einreisen nachdem dieser Brief kam ?

s.o.

Wenn du ganz sicher gehen willst  [guck=guck.gif] Selbstauskunft ... ;)


Titel: Re: Frage über SIS
Beitrag von alexanderderkleine am 17.05.2010 um 16:59:02
Hi Daddy,,,,,,,,,

:o geht es so schnell ?? Die Löschung ?

Macht das der Sachbearbeiter direkt selber am PC ?

Ist ja TOP . :D

Nein ein Datum oder Frist ist auf dem schreiben nicht angegeben.

Ich meine ich habe es nicht eilig mit dem verreisen aber wollte doch eher in Erfahrung bringen ab wann es gelten dürfte.

Danke für Deine Antwort. ( Wenn ich überhaupt DU schreiben darf)

Alex

Titel: Re: Frage über SIS
Beitrag von alexanderderkleine am 17.05.2010 um 22:05:53

Daddy schrieb am 17.05.2010 um 12:44:03:
Wenn du ganz sicher gehen willst Selbstauskunft ... 


Die Selbstauskunft AZR , bezieht sich diese nicht auf Deutschland?

Es ginge nämlich NUR um SIS

Gruß

Titel: Re: Frage über SIS
Beitrag von huseyin am 31.07.2010 um 00:04:52
Hallo!
Ich habe ein solches Bittschiff nach Czech Republic geschickt, ob ich an dem SIS gespeichert bin, es klappt. Aber für DE, du musst wahrscheinlich nach Wiesbaden schicken. Hier ist ein Entwurf.



Meine Adresse



Policejní prezidium České republiky
Strojnická 27  (PO BOX 62/K-SOU)
170 89  Praha 7
CZECH REPUBLIC



Ort, 28.05.2010


To whom it may concern,


My name is ..., born in 13.12.1989, in Ort.

Hereby I request for the information about whether there is any data to my name in the national information system of Czech Police. If so, I would like to be informed what my personal data contains, for which purpose it has been entered and by which authority. In the attachment, you can see the related pages of my passport.


Sincerely

      
         Name und Unterschrift



E-mail  :
Mobile  :

Titel: Re: Frage über SIS
Beitrag von Petersburger am 31.07.2010 um 08:13:09

Daddy schrieb am 17.05.2010 um 12:44:03:
Wenn die Aussage nicht mit einem Datum verknüpft ist, dann sollte die SIS- Ausschreibung mit Versand des Schreibens gelöscht werden.

Da das wohl wörtlich verstanden worden ist:
Nicht jeder Sachbearbeiter kann direkt im SIS löschen. Aber er kann das veranlassen.
Im Schreiben steht ja auch so.

Normalerweise sollte das dann kurzfristig passieren.

Wenn der Betroffene visumpflichtig ist, dann ist eine SIS-Selbstauskunft nicht erforderlich. Statt dessen kann man einfach seinen Visumantrag richtig frühzeitig stellen - z.B. zwei Monate vor der geplanten Reise.
Dann ist noch genug Zeit für eine Reaktion, falls der SIS-Eintrag fehlerhaft nicht gelöscht wurde.

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