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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familien- Jugendrecht
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Beitrag begonnen von aglo am 14.05.2010 um 22:33:45

Titel: Familien- Jugendrecht
Beitrag von aglo am 14.05.2010 um 22:33:45
Guten Tag oder eher Abend.) Ich habe ein wirklich großes Problem und weiß nicht an wenn ich mich wenden soll.
Ich bin 19 Jahre alt, komme ursprünglich aus Moldewien. Wohne in Deutschland seit Juli 2005. Mache erst nächstes Jahr ABI. Meine Mutter hat einen Deutschen geheiratet und es schien alles ok zu sein aber jetzt ist es unerträglich geworden. Sie streiten die ganze zeit und überlegen sich schon sich scheiden zulassen. Da ich aber nur eine Aufenthaltserlaubnis für noch 2 Jahre habe und einen Anspruch auf eine unbefristete erst im Juli dieses Jahres habe möchte ich gerne wissen was mit mir passiert der passieren kann falls sie sich tatsächlich scheiden lassen und ob ich auch nach der Scheidung in Deutschland bleiben darf.
Ich wäre wirklich sehr sehr dankbar für jeden Tipp und Äußerung weil ich echt nicht mehr weiter weiß.(

Titel: Re: Familien- Jugendrecht
Beitrag von erne am 14.05.2010 um 23:00:17
schau mal da rein:
http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#18
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#31

Deine Mutter hat ein eigenständiges (also von der Fortdauer der Ehe unabhängiges) Aufenthaltsrecht erworben, sofern sie sich seit mind. 3Jahren in D rechtmässig aufhält und seit mind. 2 Jahren verheiratet ist.
Nach einem Jahr muss sie allerdings für eine Verlängerung der Eheunabhängigen AE den LU sichern können (oder zumindest nicht aus eigenem Verschulden nicht sichern können).

Dieser §31 sagt auch " zu den schutzwürdigen Belangen zählt auch das Wohl eines mit dem Ehegatten in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden Kindes"

schau auch da rein:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#34
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#35

du wirst am besten beurteilen könnnen, ob die §§ auf dich zutreffen.


ich merke gerade, dass du offenbar §31 Abs1 kennst (hier steht, dass du nach 5a, also Juli 2010 die NE bekommen kannst, was du selber gepostet hast). Lies trotzdem alles in Ruhe durch.
... ich würde mir nicht zuviele Sorgen wegen Deiner NE machen

Titel: Re: Familien- Jugendrecht
Beitrag von steini007 am 14.05.2010 um 23:08:22
Da hast du scheinbar etwas mit der Einbürgerung verwechselt. So wäre mein Vorschlag: ;)


erne schrieb am 14.05.2010 um 23:00:17:
Deine Mutter hat ein eigenständiges (also von der Fortdauer der Ehe unabhängiges) Aufenthaltsrecht erworben, sofern sie sich seit mind. 3Jahren in D rechtmässig aufhält und seit mind. 2 Jahren mit einem Deutschen verheiratet ist und die eheliche LG auch in D. geführt hat.


Titel: Re: Familien- Jugendrecht
Beitrag von erne am 14.05.2010 um 23:27:16
ja, Steini hat Recht, habe irgendwie noch weitergehende Rechte als "nur" eigenständiges Aufenthaltsrecht im Kopf gehabt.
Macht aber für TS nur den Unterschied, dass die Mama, sofern sie mit dem Mann weiterzusammenbleibt, sich auch einbürgern lassen könnte.

Titel: Re: Familien- Jugendrecht
Beitrag von aglo am 14.05.2010 um 23:43:02
oh, vielen vielen Dank, ist wirklich sehr nett von Euch! Noch eine Frage bei der sie mir vlt weiterhelfen könntet, kann der Ehemann meiner mutter mir die unbefristete Aufenthaltserlaubniss entziehen im Falle einer Scheidung. Das problem ist halt dass er ein Beamter ist und sich genau in diesen Sachen sehr gut auskennt, und ich verstehe nicht mal die Helfte der Gesetze, weil es immer einige möglichkeiten gibt diese zu umgeben, von daher weiß ich auch nicht ab es für mich zutrifft oder nicht,,,((((((
Aber ist echt super lieb dass ihr geantwortet habt, DANKESCHÖN!!!!

Titel: Re: Familien- Jugendrecht
Beitrag von erne am 14.05.2010 um 23:55:03

aglo schrieb am 14.05.2010 um 23:43:02:
kann der Ehemann meiner mutter mir die unbefristete Aufenthaltserlaubniss entziehen im Falle einer Scheidung.

nur aufgrund der Scheidung würde das nicht gehen.

Lies noch mal die §§, dann kannst du ja nochmal genauer deine Befürchtungen äussern.

Titel: Re: Familien- Jugendrecht
Beitrag von aglo am 15.05.2010 um 00:01:14
ne ist ok, habe sie gerade durchgelesen und meine frage hat sich erübrigt. vielen vielen Dank. Also noch mal zusammengefasst heißt es wenn ich jetzt im Juli meine unbefrisstete Aufenthaltserlaubnis bekomme kann mir praktisch nichts mehr passieren auch wenn meine Eltern sich scheiden lassen? Und ich kann weiterhin in Deutschland bleoben?)))) tut mir eid, habe mich bisher nicht unbedingt mit den Gesetzen befasst und möchte nur auf Nummer Sicher gehen dass ich auch alles wirklich richtig verstanden hatte)) tut mir Leid)

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