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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Entzug des Aufenthaltserlaubnisses https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1273696537 Beitrag begonnen von tuvia.k am 12.05.2010 um 22:35:37 |
Titel: Entzug des Aufenthaltserlaubnisses Beitrag von tuvia.k am 12.05.2010 um 22:35:37
Hallo an Alle.
Ich besitze eine unbefristete Aufenthalterlaubnis und möchte in einem nicht europäischen Staat entweder noch eine Staatsbürgerschaft oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen da ich dort sehr oft unterwegs bin sowohl privat als auch geschäftlich. Ich möchte mir dort meinen Aufenthalt erleichtern und nicht ständig Visas beantragen. Kann es dazu führen dass ich meine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland verliere auch wenn ich im Ausland immer weniger als 6 Monate verbringe? Vielen Dank im Voraus. |
Titel: Re: Entzug des Aufenthaltserlaubnisses Beitrag von B.D. am 13.05.2010 um 11:41:24 tuvia.k schrieb am 12.05.2010 um 22:35:37:
Hi, die AE erlischt erst, wenn Du länger als 6 Monate im Ausland bleibst. B.D. |
Titel: Re: Entzug des Aufenthaltserlaubnisses Beitrag von Zak am 13.05.2010 um 12:12:44
Hi,
da Du eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hast, die nunmehr als Niederlassungserlaubnis fortgilt, ist für ein Erlöschen oder Nichterlöschen Deines Titels § 51 Abs. 2 AufenthG maßgebend. Lies mal nach, ob das für Dich zutreffend ist. :endsmilie: |
Titel: Re: Entzug des Aufenthaltserlaubnisses Beitrag von steini007 am 13.05.2010 um 12:48:01
@ Zak
Könnte es hier - unabhängig von § 51 Abs. 2 AufenthG - nicht noch Probleme auftreten, wenn ... tuvia.k schrieb am 12.05.2010 um 22:35:37:
... und der aufnehmende Staat die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit verlangt, da der TS dann in Deutschland auch unter einer anderen Staatsangehörigkeit geführt/behandelt wird? |
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