i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> sehr wichtige fragen!!!!
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1273424734

Beitrag begonnen von mikel am 09.05.2010 um 19:05:34

Titel: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von mikel am 09.05.2010 um 19:05:34
frage 1  wie sind die vorraussetztungen beider einbürgerung bei deutschen ehepartner in raum brandenburg?
2jahre ehe 3 jahre aufendhalt in deutschland stimmt das?
frage 2 ich bin seit 6 monate mit meiner deutschen ehefrau verheiratet.wann kann ich den einbürgerungsantrag stellen oder wann ist der beste zeitpunkt damit es am schnellsten geht?
frage 3 habe gehöhrt das wohngeld 35-40 euro nicht schaedlich für die einbürgerung sind?stimmt das oder wie sieht das die EBH.
frage4 muss ich 24 monate rentenzahlungen vorweisen obwohl meine frau erwaerbsunfaehigkeitsrenterin ist??
frage5 es gibt 2 verschiedene führungszeugnisse welche muss ich beantragen um zu wissen ob meine straftaten getilgt sind?
beförderungsführungszeugnis oder das normale führungszeugnis?
frage6 muss ich ein unbefristeten arbeitsvertrag haben wenn ich die einbürgerung haben möchte oder geht das auch mit befristeten arbeitsvertrag?
frage7 kann die EBH einfluss auf das türkische konsulat machen damit die ausbürgerung schneller geht weil das ja auch laenger dauern kann mit der ausbürgerung?oder was kann ich tuhn damit es schneller gehen sollte mit der ausbürgerung?
letzte frage wo kann ich rauskriegen in meiner stadt wo der orientierungskurs stattfindet und muss das selbst bezahlen??
vielen vielen dank jetzt schon für die antworten
und für das lesen.
info4alien ist das beste
ilove das board hab viel gelernt danke an alle

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von schweitzer am 10.05.2010 um 08:19:25

mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:
frage 1wie sind die vorraussetztungen beider einbürgerung bei deutschen ehepartner in raum brandenburg?


Wie überall sonst in Deutschland auch.


mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:
2jahre ehe 3 jahre aufendhalt in deutschland stimmt das?


Insgesamt mindestens drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, davon minsestens zwei Jahre in rechtmäßig bestehender und gelebter ehelicher Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Partner.


mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:
frage 2 ich bin seit 6 monate mit meiner deutschen ehefrau verheiratet.wann kann ich den einbürgerungsantrag stellen oder wann ist der beste zeitpunkt damit es am schnellsten geht?


Zum ersten Teil der Frage: Antrag macht sicher erst Sinn, wenn die zeitlichen Voraussetzungen (siehe Antwort von eben) annähernd erfüllt sind. - Die "Schnelligkeit" lässt sich durch Dich nur insoweit beeinflussen, als das Du alle Unterlagen vollständig einreichst und alle erforderlichen Nachweise rechtzeitig und hinreichend erbringst.


mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:
frage 3 habe gehöhrt das wohngeld 35-40 euro nicht schaedlich für die einbürgerung sind?stimmt das oder wie sieht das die EBH.


Ich dachte, ich hätte mich in diesem thread von Dir (BLaues bitte anklicken!) klar ausgedrückt. Davon, dass Wohngeld völlig unschädlich ist, steht da nichts.  ::)


mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:
frage4 muss ich 24 monate rentenzahlungen vorweisen obwohl meine frau erwaerbsunfaehigkeitsrenterin ist??


Ich würde das grundsätzlich bejahen, bin aber nicht ganz sicher. Frag am besten bezogen auf Deinen Einzelfall Deine EBH.


mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:
frage5 es gibt 2 verschiedene führungszeugnisse welche muss ich beantragen um zu wissen ob meine straftaten getilgt sind?
beförderungsführungszeugnis oder das normale führungszeugnis?


Versteh ich nicht. Von einem "Beförderungsführungszeugnis" habe ich noch nie in meinem Leben gehört.  :-/ - Aber ich hatte Dich, auch in einem anderen thread schon auf eine Möglichkeit verwiesen, ein Führungszeugnis zu bekommen (den Tilgungsstand im BZR zu erfahren). Das sollte reichen.


mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:
frage6 muss ich ein unbefristeten arbeitsvertrag haben wenn ich die einbürgerung haben möchte oder geht das auch mit befristeten arbeitsvertrag?


Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist es wie beim Wohngeldbezug. Die EBH wird eine einzelfallbezogene Prognoseentscheidung (unter Berücksichtigung der Einkünfte Deiner Frau durch die Erwerbsunfähigkeitsrente) treffen.


mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:
frage7 kann die EBH einfluss auf das türkische konsulat machen damit die ausbürgerung schneller geht weil das ja auch laenger dauern kann mit der ausbürgerung?


Darauf kann die EBH keinerlei Einfluss nehmen.


mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:
was kann ich tuhn damit es schneller gehen sollte mit der ausbürgerung?


Siehe den zweiten Teil meiner Antwort zu Deiner Frage 2 - alles andere müsstest Du diesbezüglich bei den türkischen Behörden erfragen (betrifft kein deutsches Recht!).


mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:
wo kann ich rauskriegen in meiner stadt wo der orientierungskurs stattfindet


Hier (Blaues bitte anklicken!)


mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:
und muss das selbst bezahlen??


Wenn kein ALG II bezogen wird, sehr wahrscheinlich ja. - Genaueres kann und wird Dir einzelfallbezogen der Träger des Kurses sagen können.

=schweitzer=

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von Odysseus am 10.05.2010 um 09:44:35

schweitzer schrieb am 10.05.2010 um 08:19:25:
Versteh ich nicht. Von einem "Beförderungsführungszeugnis" habe ich noch nie in meinem Leben gehört.unentschlossen - Aber ich hatte Dich, auch in einem anderen thread schon auf eine Möglichkeit verwiesen, ein Führungszeugnis zu bekommen (den Tilgungsstand im BZR zu erfahren). Das sollte reichen.


Die EBH erhält eine vollständige Auskunft aus dem BZR, der Ast selbst kann nur das "normale" Führungszeugnis beantragen und bekommen, in diesem stehen aber nur "richtige" Vorstrafen drin, also über 90 TS bzw über 3 Monate Freiheitsstrafe.
Die EBH bekommt die komplette Auskunft, und das ist auch gut so, weil wir ja die einzelnen Verurteilungen addieren müssen. Und ab der SUMME von 90 TS ist Feierabend (ja gut, ggf. eröffnet sich Ermessen.)
Der Ast selbst KANN die Vollauskunft aber gar nicht erhalten, er muss selbst wissen, was er auf dem Kerbholz hat.

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von mikel am 10.05.2010 um 11:07:50
habe alles supi verstanden vielen dank.
nur das mit der rentenzahlung das ich 24 monate nachweisen muss versteh ich nicht?
meine frau ist doch erwaerbsunfaehigkeitsrentnerin und hat 25 jahre gearbeitet?
muss ich trotzdem 24 monate renten nachzaglung nachweisen?

noch eine frage hatte ganz früher in deutschland gearbeitet vor meiner abschiebung.
da hatte ich auch rentenzahlungen gehabt(gearbeitet)gelten diese immer noch,also kann mann die mitzaehlen für die 24 monate?( vor 15 jahren)

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von schweitzer am 10.05.2010 um 11:45:36

mikel schrieb am 10.05.2010 um 11:07:50:
nur das mit der rentenzahlung das ich 24 monate nachweisen muss versteh ich nicht?


Ich hatte doch geschrieben, dass ich da nicht so ganz sicher bin ...


mikel schrieb am 10.05.2010 um 11:07:50:
noch eine frage hatte ganz früher in deutschland gearbeitet vor meiner abschiebung.
da hatte ich auch rentenzahlungen gehabt(gearbeitet)gelten diese immer noch,also kann mann die mitzaehlen für die 24 monate?


Ja. Beitragszeiten verfallen nicht einfach.

Aber nochmal, mikel: Frag diesbezüglich einzefallbezogen erst einmal bei Deiner EBH nach. Die beißt nicht!  ;)


=schweitzer=

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von mikel am 10.05.2010 um 12:24:52
ok schweizer ich frag mal der EBH nach,mal sehn was die dazu sagen?
also hingehn und fragen was für vorraussetzungen ich erfüllen muss um die einbürgerung zu beantragen?
und wann ich sie beantragen kann,also der beste und schnellste zeitpunkt?
oder wie soll ich fragen bei der EBH?

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von schweitzer am 10.05.2010 um 12:48:44
Machs Dir doch nicht so schwer.

Ruf bei der EBH an und sage, dass Du einen Gesprächstermin haben möchtest, weil Du Fragen zur Einbürgerung hast und Dich bestmöglich darauf vorbereiten möchtest.

Vorher sammelst Du die Fragen, die Du stellen möchtest (schreib sie Dir auf, zur Sicherheit) und gehst zu dem Termin.

Neben der Frage zum günstigsten/sinnvollsten Zeitpunkt zum Stellen des Einbürgerungsantrages sowie der nach den Rentenversicherungsnachweisen könnte das zum Beispiel eine Frage nach den weiteren nötigen Papieren oder der Art des Lebenslaufes (tabellarisch oder ausformuliert - handgeschrieben oder per Computer usw.) sein und anderes mehr, was Du wissen möchtest.

Die EBH haben eine Beratungspflicht und sind nach meinen Erfahrungen gern bereit, einzelfallbezogen Unterstützung für eine möglicht optimale Vorbereitung einer Einbürgerung zu geben.

Also, frisch ans Werk!

=schweitzer=

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von mikel am 10.05.2010 um 13:17:53
ok schweizer,danke für die infos.
habe grade erstmal mein führungszeugnis beantragt.
werde es in 1 woche bis 10 tagen bekommen.
mal sehen ob die verurteilungen erstmal gelöscht sind.
dann schauen wir weiter.
bis spaeter.

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von Odysseus am 11.05.2010 um 08:45:59

mikel schrieb am 10.05.2010 um 13:17:53:
habe grade erstmal mein führungszeugnis beantragt.


Das hättest Du Dir sparen können (s.o.), da da eh nicht alles drinsteht, was die EBH wissen muss - und was der EBH mitgeteilt wird. Die EBH bekommt wie gesagt eine vollständige Auskunft, also auch die Verurteilungen unter 90 TS bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe. Und wenn die Summe dieser Verurteilungen über der Bagatellgrenze liegt, dann siehts finster aus.
Du solltes Dir also vor dem Beratungstermin mal schön alle Deine Urteile und/oder Strafbefehle 'raussuchen, die zum Termin mitbringen, und dem SB vorlegen. Der dürfte anhand des § 46 BZRG feststellen können, ob die Strafen mittlerweile getilgt sein dürften oder nicht. Schau einfach selbst mal 'rein (beachte aber bitte, dass gemäß § 47 die Tilgung erst einsetzt, wenn für ALLE Verurteilungen Tilgungsreife eingetreten ist), vielleicht kannst Du Dir den Weg zur EBH auch spraren.

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von mikel am 11.05.2010 um 14:09:50
wie?jetzt versteh ich nichts mehr?
wenn in dem führungszeugnis nichts drinne steht ist doch alles gelöscht oder?
die urteile habe ich nicht mehr??
wo bekomm ich die denn?
das letzte mal wurde ich ende 1995 verurteilt
toll so ein dureinander

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von maki am 11.05.2010 um 14:16:43
Du machst dir auch viel zu viele Gedanken... wurde doch schon mehrmals gesagt, dass die EBH eine andere, ausführlichere Version des Führungszeugnisses braucht, die holt sie sich auch selber ;)

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von mikel am 11.05.2010 um 14:19:38
ja aber wie kann ich denn rauskriegen on die sachen getilgt sind oder nicht?
das führungszeugnis was ich jetzt bekomme wenn da nichts drinne steht heisst das,das die verurteilungen immer noch nicht getilgt sein können??

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von maki am 11.05.2010 um 14:28:01
Mal ganz ehrlich, die beste Beratung solltest du in deiner EBH bekommen, kann zwar bis zu 255,- € kosten, aber zumindest bekommst du dann rechtsmittelfähige Bescheide und weisst es ganz genau.

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von mikel am 11.05.2010 um 14:29:47
also noch mal-
wenn in dem führungszeugnis was ich jetzt bekomme keine vermerkungen(nichts drinne steht),heisst das,das meine verurteilungen trotzdem noch nicht getilgt sein können?

frage;wenns so ist,wie könnte ich das denn selbst rauskriegen ob meine verurteilungen getilgt sind oder nicht,ohne das ich zur EBH gehen muss.

meine letzte verurteilung war ende 1995 da war ich 20 jahre alt und das urteil war 6 monate freiheitsstrafe.danach war ich nie wieder verurteilt.

und wo kann ich denn meine verurteilungen bekommen,alle urteile?habe leider nichts mehr aufgehoben?

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von schweitzer am 11.05.2010 um 14:56:50
Mikel, bitte - auch wir hier können nicht alle Probleme der Welt lösen.

Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen - das Behördenführungszeugnis (habe mich jetzt informiert, und weiß nun, dass Dein "Beförderungsführungszeugnis" von gestern nur ein Verschreiber war) und das "normale" Führungszeugnis.

Du kannst es drehen oder wenden, wie Du willst - Du würdest auf Antrag immer nur das normale Führungszeugnis bekommen. - Eine solche Strafe, wie Du sie in 1995 bekommen hast, würde da sicher drin stehen, wenn sie noch nicht getilgt wäre.

Was Odysseus meinte, bezieht sich auf das Behördenführungszeugnis. Darin sind im Unterschied zum "normalen" Führungszeugnis wohl auch kleinere Delikte aufgeführt, die an und für sich unterhalb von Bagatellgrenzen liegen einzeln gesehen nicht schädlich sind. - Lediglich, wenn es eine Summe solcher Delikte gäbe, könnten Bagatellgrenzen überschritten werden. - Dies zu erfahren, ist aber offenbar nur einer Behörde, nicht aber Dir als Privatperson möglich. - Ob man das gut findet oder nicht, ist egal, es ist so. Wir können es nicht ändern.

Wenn aber, wie Du schreibst, seit 1995 keine weiteren Delikte von Dir begangen worden sind, kannst Du, denke ich, ganz optimistisch sein. -

Mehr kann man von hier aus wirklich nicht sagen.

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von mikel am 11.05.2010 um 15:14:48
schweizer ich danke dir sehr.
jetzt habe ich alles verstanden.
deine erklaerungen gefallen mir sehr,die sind immer so ausführlich und so das mann sie leicht verstehn kann.
dann mache ich mir keine gedanken mehr weil ich ja wie gesagt das lezte mal 1995 vor gericht verurteilt wurde.
damals war ich noch 20 und ich glaube sogar das es noch im jugendstrafgesetz gelegen hat weil das ein jugendrichter war und die strafe nicht erheblich schwer war.
dann waere sogar meine tilgungsfrist 10 jahre+ strafe
und wenn nicht auch halb so schlimm dann sinds eben 15 jahre +strafe und die waern dann auch spaetestens in 1 jahr um glaub ich.
und zur einbürgerung hab ich noch 2 einhalb jahre zeit
ich pack das

Titel: kurz nochmal was fragen
Beitrag von mikel am 11.05.2010 um 20:22:53
frage1  kann mann auch vorher die ausbürgerung vom türkischen konsulat beantragen damit die einbürgerung schneller ablaueft?? geht das?

frage2   wie berechnen die EBH das einkommen auch so wie die ARGE??

also ich mein das so;wenn mann von der ARGE ein ablehnungsbescheid von harz4 bekommt,das kein anspruch besteht.
rechnet die EBH genauso oder anders?
ganz wichtig noch,berechnen die EBH'S es selber das einkommen oder hohlen sie die berechnungen von der ARGE ob anspruch ist oder nicht?
vielen dank


Daddys' [edit]Mikel... mach bitte in deinem Ursprungsthread weiter![/edit]

Titel: Re: kurz nochmal was fragen
Beitrag von reinhard am 11.05.2010 um 20:53:58

mikel schrieb am 11.05.2010 um 20:22:53:
frage1  kann mann auch vorher die ausbürgerung vom türkischen konsulat beantragen damit die einbürgerung schneller ablaueft?? geht das?


Das wäre nicht sehr klug. Wenn der Einbürgerungsantrag abgelehnt wird, und Du hast Dich schon völlig übereilt ausbürgern lassen – was bist Du dann?


Zitat:
frage2   wie berechnen die EBH das einkommen auch so wie die ARGE??


Weißt Du denn, ob es zum Zeitpunkt Deiner Einbürgerung noch eine ARGE gibt?

Frag das doch dann, wenn Du den Antrag wirklich stellen willst. So ist es unsinnig.

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von mikel am 11.05.2010 um 21:02:30
warum mann kann doch wieder die alte staatsangehöhrigkeit nehmen oder nicht??
weil das mit dem ausbürgern habe ich gehöhrt das es bei dem türkischen konsulat lange dauern würde??
oder,wie lange dauert ungefaehr die ausbürgerung beim türkischen konsulat?ungefaehr?

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von maki am 11.05.2010 um 22:20:50
Du kannst dich nicht "einfach so" ausbürgern lassen, es gibt internationale Abkommen nach denen Staatenlosigkeit vermieden weren soll, deswegen musst du warten bis du eine Einbürgerungszusicherung bekommst.
Das türkische Entlassungsverfahren ist 2-stufig, zuerst bekommst du die EBZ, damit gehst du damit zum türkischen Konsulat, reichst den Antrag auf Entlassung ein, bekommst eine Erlaubis die D Sta. anzunehmen, die gibst du bei deiner EBH ab und wirst eingebürgert, mit deiner Einbürgerungsurkunde lässt du dich dann aus der türkischen Sta. entlassen.
Du bist also nie wirklich staatenlos ;)

Kannst ja mal hier suchen, es gab einige türkischstämmige User die eingebürgert wurden.

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von mikel am 11.05.2010 um 22:36:50
vielen dank für die antwort.
was mir am meisten bedenken macht und wo ich noch keine 100 prozentige antwort bekommen habe ist das mit der rentenzahlung bei der einbürgerung.
muss ich auch als ehepartner vom deutschen rentennachzahlungen nachweisen?
wenn ja wieviel monate?

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von schweitzer am 12.05.2010 um 08:01:09

mikel schrieb am 11.05.2010 um 22:36:50:
muss ich auch als ehepartner vom deutschen rentennachzahlungen nachweisen?
wenn ja wieviel monate? 


Diese Frage wird sich ganz abschließend von hier aus nicht beantworten lassen, mikel.

Zum einen ist Eure Situation eine spezielle, da Deine Frau eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht.

Zum anderen gibt es weder im Gesetz selbst noch in den (nicht in allen Bundesländern als verbindlich anerkannten) Vorläufigen Anwendungshinweisen des BMI zum StAG ganz eindeutige Aussagen zu dieser Frage.

Lies mal nacheinander die nachfolgend verlinkten Texte bzw. threads, dann weißt Du wie ich das meine. Klicke bitte:

hier

hier (Besonders der zweite Teil des threads ist sehr interessant!)  und

hier

Es wird nichts anderes übrig bleiben, als dass Du die Frage mit Deiner EBH konkret und einzelfallbezogen erörterst (ich hatte Dir ja schon mal zu einem "Sondierungstermin" geraten).

Je nach Ergebnis magst Du hier dann wieder posten - allerdings habe ich Zweifel, dass wir die Sache hier wirklich lösen können werden (nicht zuletzt wegen der fehlenden eindeutigen Aussagen in Gesetz und VAH), wenn Du mit der Entscheidung Deiner EBH nicht einverstanden bist oder die am Ende gar 60 Monate fordert.

=schweitzer=

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von Odysseus am 12.05.2010 um 09:12:59

schweitzer schrieb am 11.05.2010 um 14:56:50:
und weiß nun, dass Dein "Beförderungsführungszeugnis" von gestern nur ein Verschreiber war)


Da zeigt sich wieder einmal, was "selektives Lesen" ist. Mir ist der Schreibfehler gar nicht aufgefallen, ich hatte, wohl weil ich ahnte, was er meint, "Behördenführungszeugnis" gelesen...


mikel schrieb am 11.05.2010 um 14:29:47:
meine letzte verurteilung war ende 1995 da war ich 20 jahre alt und das urteil war 6 monate freiheitsstrafe.danach war ich nie wieder verurteilt.



schweitzer schrieb am 11.05.2010 um 14:56:50:
Eine solche Strafe, wie Du sie in 1995 bekommen hast, würde da sicher drin stehen, wenn sie noch nicht getilgt wäre.


Richtig, alle Verurteilunge über 3 Monate FS oder 90 TS stehen auch im Führungszeugnis. Wenn das also sauber ist, und danach nichts war, dann dürfte auch die Vollauskunft sauber sein.

zudem:

Zitat:
§ 46 Länge der Tilgungsfrist
(1) Die Tilgungsfrist beträgt
(...)
2.    zehn Jahre
    bei Verurteilungen zu

        b)
        Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei Monaten, aber nicht mehr als einem Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt worden und im Register nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe eingetragen ist,

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von mikel am 12.05.2010 um 11:32:43
aber wenns auch so ist das ich rentennachzahlungen nachweisen muss.
24 monate ist zu verstehn.
aber 60 monate kann ich nicht verstehn.
das gestz sagt doch 3 jahre deutschland leben und davon 2 jahre mit deutschen ehepartner.
wie soll mann dann in 3jahren 60 monate rentenzahlungen machen???
kann mir das einer mal erklaeren oder dreht sich die welt anders um??????????????????

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von schweitzer am 12.05.2010 um 11:55:04

mikel schrieb am 12.05.2010 um 11:32:43:
das gestz sagt doch 3 jahre deutschland leben und davon 2 jahre mit deutschen ehepartner.
wie soll mann dann in 3jahren 60 monate rentenzahlungen machen???


Richtig, das macht normalerweise keinen Sinn. Es soll aber schon vorgekommen sein, dass einzelne Behörden so etwas verlangt habe, wie die zitierten threads ja belegen. Ich prersönlich bin der Auffasuung, dass man gegen eine solche Sichtweise durchaus erfolgreich mit juristischen MItteln vorgehen könnte.

Ist aber meine persönliche Auffassung, für die Du Dir nichts kaufen kannst. - Allerdings wirst Du in diesem Forum hier auch kaum mehr als "persönliche Auffassungen" geliefert bekommen, da wir hier keine Juristen sind und auch kein Rechtsberaterforum sein können und dürfen.

Üblicher- und logischerweise sollten bei einer Einbürgerung nach § 9 höchstens 36 Monate gefordert werden. Davion solltest Du auch erst einmal ausgehen und Dich nicht durch anderes verrückt machen lassen - zu dem Zweck hatte ich die links auch nicht gepostet. Ich wollte nur klar machen, dass es letztlich eine vom Wortlaut her wirklich eindeutige Grundlage im Gesetz bzw. den VAH zur Frage der Anrechnung von Rentenbeitragszeiten nicht gibt.

Daran können wir aber von hier aus nichts ändern, und darum ist die Problematik letztlich und zunächst auch eine, die von der jeweiligen EBH zu beurteilen ist.

Mehr kann ich, und ich denke auch ein anderer dazu nicht sagen, auch wenn das schlussendlich nicht wirklich befriedigend sein mag. - Aber es bringt auch nichts, jetzt alle möglichen und unmöglichen Spekulationen anzustellen, über Dinge, die eintreten könnten, wahrscheinlich aber doch eher nicht.

Ich werde mich an so etwas jedenfalls nicht beteiligen. -

Ich finde, wir sollten es bei dem Gesagten belassen, Du machst erstmal den von mir nun schon mehrfach vorgeschlagenen Sondierungstermin bei Deiner EBH und dann sehen wir ggf. weiter.

=schweitzer=

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von mikel am 12.05.2010 um 12:43:38
ok schweizer werde mir ein termin geben lassen von der EBH und dort alles besprechen vielen dank

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von mikel am 12.05.2010 um 13:54:56
hallo schweizer hallo an alle.
habe grade die post bekommen vom bundesjustizamt bonn.
mein führungszeugnis hat keine eintragungen mehr.
supi hab mich riesig gefreut.
jetzt muss ich das noch klaeren wie das ist mit der rentenzahlungen für die einbürgerung werde wie gesagt zur EBH gehn und fragen.
ausserdem hab ich noch 2 jahre 6 monate zeit dann sind meine 3 jahre voll.
werde mich sehr gut vorbereiten.
und von früher hab ich auch 14 monate rentenzahlung hab mir die bescheinigung von der rentenstelle abgegeben lassen.
ein termin hab ich auch vom arbeitsamt.
hoffe  ich bekomm eine arbeit!!!
werde in jeder bewerbung mein führungszeugnis in kopie mitgeben,das kommt doch bestimmt gut an,oder??
ich werde mich bemühen ,ich muss das schaffen
bye bis spaeter

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von mikel am 12.05.2010 um 17:29:45
mir ist nochmal was eingefallen.
also,wie ich schon geschrieben hatte meine frau hat volle erwaerbsunfaehigskeitsrente.
sie hat aber über 25 jahre gearbeitet.

muss ich trotzdem selber auch die rentenzahlungen für die
einbürgerung haben oder reichen die rentenzahlungen von meiner frau nicht?

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von erne am 12.05.2010 um 17:38:58

mikel schrieb am 12.05.2010 um 11:32:43:
wie soll mann dann in 3jahren 60 monate rentenzahlungen machen???

ich muss mich outen, ich kann die 'Forderung nach 60 'Monate Rentenzahlung in den Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht finden.
(in http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/9stag.htm und auch nicht da http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag.htm )
????


60 Monate Rentenzahlung kenne ich aus dem §9 zur NE, da heisst es aber auch, dass es genügt, wenn EIN Ehepartner 60 Monate in die Rentenkasse eingezahlt hat. Da der dt. Ehepartner durchaus länger als 3 Jahre in D gelebt haben kann (sollte :-) ), ist die Anforderung kein Unsinn.

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von mikel am 12.05.2010 um 17:47:55
ja das dachte ich auch aber klick mal auf die links die mir schweizer heute um 8:01 uhr geschickt hat
ist alles nicht so wie mann sich es so vorstellt

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von erne am 12.05.2010 um 18:43:14

mikel schrieb am 12.05.2010 um 17:47:55:
links die mir schweizer heute um 8:01 uhr 


da steht aber auch
"Weiterhin ist es ausreichend, wenn bereits eine Absicherung über den Ehepartner besteht, auch wenn der Einbürgerungsbewerber selbst noch gar keine Beiträge eingezahlt hat. "

aber auch
"Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier und das Innenministerium in Mainz haben schon mehrfach darauf hingewiesen, dass eben keine 60 Monate Rentenbeiträge als Nachweis der ausreichenden Alterssicherung erforderlich sind.
" (Zitat Blaise)

und es gilt auch
"Bei verheirateten
       Einbürgerungsbewerbern ist es ausreichend, dass die Ehegatten hierzu
       gemeinsam in der Lage sind. Die Unterhaltsfähigkeit umfasst auch eine
       ausreichende soziale Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit,
       Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter. "

also worst case analog zur NE nach AuftenhG §9.



mikel schrieb am 12.05.2010 um 17:29:45:
meine frau hat volle erwaerbsunfaehigskeitsrente.
sie hat aber über 25 jahre gearbeitet.

muss ich trotzdem selber auch die rentenzahlungen für die
einbürgerung haben oder reichen die rentenzahlungen von meiner frau nicht? 


dann müsste es eigentlich reichen, aber das letzte Wort hat die EBH.
Schon bei EBH angefragt ?

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von mikel am 12.05.2010 um 18:54:53
werde naechste woche zur EBH gehn und fragen.
wenns so ist das einer der eheleute die rentenzahlung-
pflichtungen erfüllt hat ist das ja kein problem oder?
warum hat das letzte wort die EBH?
wenn alle vorraussetzungen erfüllt sind nach dem gesetz kann doch nichts dagegen stehn,oder?
bist du dir sicher das die rentenzahlungen von meiner frau reichen wenn ich keine geleistet habe?
dann bin ich ja beruhigt :)


Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von erne am 12.05.2010 um 19:15:10

mikel schrieb am 12.05.2010 um 18:54:53:
warum hat das letzte wort die EBH?
wenn alle vorraussetzungen erfüllt sind nach dem gesetz kann doch nichts dagegen stehn,oder?

weil genau das offenbar im Gesetz nicht so klar geregelt ist.


mikel schrieb am 12.05.2010 um 18:54:53:
bist du dir sicher das die rentenzahlungen von meiner frau reichen wenn ich keine geleistet habe?

nein, denn das ist offenbar nicht ganz klar im Gesetz geregelt.
Sicher wäre ich mir nur für den Fall der NE, denn da steht es so im Gesetz.

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von mikel am 12.05.2010 um 19:20:19
es müsste doch eigendlich auch im einbürgerungsgesetz stehn was zu erfüllen ist mit den rentenzahlungen oder nicht?
find ich komisch? :(

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von mikel am 13.05.2010 um 22:05:15
hat jemand erfahrungen mit der einbürgerung in brandenburg??
wiewohl die vorraussetzungen in brandenburg mit rentenzahlungen ist??und generell?*

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von Ralf am 13.05.2010 um 23:39:56

mikel schrieb am 13.05.2010 um 22:05:15:
und generell?


Bitte sehr:

http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/altersvorsorge.htm

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von mikel am 14.05.2010 um 10:59:41
meine frau hat volle erwaerbsunfaehigkeitsrente und bekommt 970 euro netto rente.
muss ich trotzdem selber auch rentenzahlungen nachweisen??
reicht das nicht von meiner frau?

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von erne am 14.05.2010 um 11:29:00

mikel schrieb am 12.05.2010 um 18:54:53:
werde naechste woche zur EBH gehn und fragen.


mach das bitte ... dann hast du Gewissheit, denn offenbar liest du die Antworten hier nicht, da du immer fortwährend die gleiche Frage stellst.

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von mikel am 14.05.2010 um 19:49:46
natürlich werde ich zur EBH gehn und fragen.
aber ich wollte nur wissen hier im forum ob die volle erwaerbsunfahigkeitrente meiner frau 970 euro für die einbürgerung reicht.
sie hat ja über 25 jahre eingezahlt in die rentenkasse.
falls ein experte dieses antworten könnte waere ich froh.
oder kann mann das nicht beantworten?

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von mikel am 17.05.2010 um 21:49:48
ich habe mir nochmal das mit der altersvorsorge durchgelesen.
da steht;

weiterhin ist es ausreichend,wenn bereits eine absicherung über den ehepartner besteht,auch wenn der einbürgerungsbewerber selbst noch gar keine betraege eingezahlt hat.

meine frau hat über 25 jahre eingezahlt(erwaerbsunfaehigskeitrentnerin)

dann müsste doch das mit den rentenzahlungen für mich kein hinderniss sein,wenn ich bis dahin z.b keine beitraege bezahlt habe??
oder liege ich falsch?


Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von erne am 17.05.2010 um 22:57:19

erne schrieb am 14.05.2010 um 11:29:00:
mikel schrieb am 12.05.2010 um 18:54:53:
werde naechste woche zur EBH gehn und fragen.


mach das bitte ... dann hast du Gewissheit, denn offenbar liest du die Antworten hier nicht, da du immer fortwährend die gleiche Frage stellst. 


Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von Tippi am 17.05.2010 um 23:22:26
@ mikel

wir drehen uns im Kreis.

Lies den Thread (und deine anderen) in aller Ruhe durch,
ein Mal, zwei Mal, drei Mal.

Und dann mach was - aber vom immer fragen wird es nicht
besser und es erledigt sichauch nicht von allein.

Eins noch: Bitte keinen neuen Frad aufmachen - lies was du
hast .....

:closed

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.