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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Verlängerung der AE ohne Integrationskurs https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1273046017 Beitrag begonnen von Habusch am 05.05.2010 um 09:53:37 |
Titel: Verlängerung der AE ohne Integrationskurs Beitrag von Habusch am 05.05.2010 um 09:53:37
Guten Tag,
es geht um folgenden Sachverhalt. Meine Frau (honduranische Staatsbürgerin) und ich (Deutscher), sind seit November 2005 verheiratet. Die Hochzeit fand in Dänemark statt. Aufenthaltsgenehmigung war kein Problem, sie wurde allerdings zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Meine Frau hat den Kurs auch besucht, doch sie hat den Abschlusstest nicht gemacht, also den Kurs nicht ordentlich beendet. Nun wollten wir heute die Aufenthaltserlaubnis verlängern, doch der Beamte teilte uns mit, dass meine Frau ohne den Nachweis über eine erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs lediglich eine Fiktionsbescheinigung bekommen würde und kein Anrecht auf eine weitere Aufenthaltserlaubnis hätte. Was haltet Ihr davon, ist diese Aussage korrekt? Grüsse Johannes |
Titel: Re: Verlängerung der AE ohne Integrationskurs Beitrag von schweitzer am 05.05.2010 um 10:44:23 Habusch schrieb am 05.05.2010 um 09:53:37:
Nein, ist sie nicht. Hinsichtlich der nachzuweisenden Sprachkenntnisse im Kontext der NE-Erteilung für eine Ehegattin eines Deutschen sagt das Gesetz in § 28 (2) AufenthG: Zitat:
Laut VWV zu dieser Vorschrift sind damit Kenntnisse der Stufe A1 gemeint. Auch die Verlängerung der AE, auf die nach dem AufenthG ein Anspruch besteht, solange die eheliche Lebensgemeinschaft rechtmäßig im Bundesgebiet besteht, kann nicht verweigert werden. Selbst, wenn man das Nichtablegen der Prüfungen im Sinne einer Pflichtverletzung gemäß § 44a (3) bewerten würde, würde ein abgestuftes System an Sanktionsmöglichkeiten greifen, bei dem nicht sogleich die höchste Stufe in Anwendung zu bringen wäre. Dieses abgestufte System lässt sich bei einem Blick in die VWV zum § 44a (3) AufenthG nachvollziehen - ich zitiere: Zitat:
Die Nichtverlängerung der AE wäre also im Zweifel erst das quasi "letzte" Mittel des Sanktionskataloges und keinesfalls als erste Maßnahme und unmittelbar anzudrohen. Ein Blick in § 8 (2) Satz 2 und 3 AufenthG verdeutlicht im Übrigen, dass die Entscheidung über eine Nichtverlängerung der AE an weitere Bedingungen geknüpft ist - ich zitiere wieder: Zitat:
Liest man die VWV zu dieser Vorschrift - das kannst Du hier tun - (Blaues bitte anklicken!) dürfte als Quintessenz letztlich eine Nichtverlängerung der AE einer Ehegattin eines Deutschen nicht möglich sein. =schweitzer= |
Titel: Re: Verlängerung der AE ohne Integrationskurs Beitrag von erne am 05.05.2010 um 11:31:13 schweitzer schrieb am 05.05.2010 um 10:44:23:
auch bei Dt.Verheirateten, die in D in LG leben? Was ist mit Art.6 GG. Wird er mit dem "letzten Mittel" unterwandert? |
Titel: Re: Verlängerung der AE ohne Integrationskurs Beitrag von schweitzer am 05.05.2010 um 11:59:52 erne schrieb am 05.05.2010 um 11:31:13:
Grundgesetzunterwanderungsmutmaßungsdiskussionen sind eher was für andere Foren ::) ... Aber sei's drum - an dieser Stelle verweise ich noch einmal auf die letzte Passage meines vorigen Posts... schweitzer schrieb am 05.05.2010 um 10:44:23:
... die ich als Hinweis bzw. Beleg verstanden wissen wollte, dass eine Verweigerung der AE-Verlängerung im Kontext eines Ehegattin eines/r Deutschen hier ausgeschlossen sein dürfte. Die Anwendung anderer Sanktionen aus dem aufgezeigten Katalog halte ich dagegen durchaus für möglich, zumindest dann, wenn der Ausländer bei Nichterfüllung der Verpflichtung nicht nachweisen kann, dass seine Integration in das gesellschaftliche Leben anderweitig erfolgt oder mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist - (siehe VWV zum § 8 (2) Satz 2 und 3 AufenthG ). =schweitzer= |
Titel: Re: Verlängerung der AE ohne Integrationskurs Beitrag von erne am 05.05.2010 um 12:47:53 schweitzer schrieb am 05.05.2010 um 11:59:52:
schweitzer schrieb am 05.05.2010 um 11:59:52:
danke für die Klarstellung, deckt sich mit meinem Verständnis und jezt ist mein Weltbild wieder soweit in Ordnung. |
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