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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Selbstständiger beantragt auf Daueraufenthalt EG
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Beitrag begonnen von wellspring am 04.05.2010 um 06:45:12

Titel: Selbstständiger beantragt auf Daueraufenthalt EG
Beitrag von wellspring am 04.05.2010 um 06:45:12
Hallo liebe zusammen,


bin Selbstständiger(nach §21) und hat imFeb 2010 einen Antrag auf  Daueraufenthalt EG gestellt, danach bekamm ich ein Brief von ABH und fordet 42,50 EUR Verwaltungsgebühr. Habe natürlich sofort bezahlt.

heute bekomme ich ein weitere Brief von ABH, die Beamtin hat einen Termin am Juni gegeben und fordert folgende Unterlagen:

1:Prüfungsbericht von Steuerberater
2:Meinen Pass und Pass der Ehefrau
3:Krankenversicherungsnachweis
4:Rentenauskunft
5:Mietvertrag
6:42,50 EUR

die Unterlagen 1,3,4,5 habe ich bei Antragstellung schon mal abgegeben.

meine Situation ist, bin seit Juli 2009 mit meine Ehefrau geschieden, habe Finanzamt mitgeteilt, aber ABH noch nicht. Da meine Frau auch Selbstständiger  ist und hat eigenstädige Aufenthaltstitel(nach §21) , die keine Verbindung mit meiner Aufenthaltstitel(nach §21) besteht. bei uns gibt es auch keine Unterhaltspflicht.

ich habe 2 Frage:

1: bedeutet das Brief, dass meinen Antrag auf  Daueraufenthalt EG genehmigt werden?

2:Was soll ich als Ersatz von Pass meiner Ehefrau mitbringen ? Reicht die Gerichtsentscheidung aus?


Auf jede Menge Info bin ich sehr dankbar!

Titel: Re: Selbstständiger beantragt auf Daueraufenthalt EG
Beitrag von Mick am 04.05.2010 um 07:13:00
Hi,

für eine seriöse Beantwortung der Frage...


wellspring schrieb am 04.05.2010 um 06:45:12:
1: bedeutet das Brief, dass meinen Antrag aufDaueraufenthalt EG genehmigt werden?

...müsste ich die berühmte Glaskugel befragen. Könnte sein...


wellspring schrieb am 04.05.2010 um 06:45:12:
Reicht die Gerichtsentscheidung aus?

Ja. Ggf. reicht aber auch der Hinweis, dass die Scheidung er-
folgte.

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