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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Namensrecht spanische Doppelnamen
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Beitrag begonnen von Suestudent am 02.05.2010 um 16:37:46

Titel: Namensrecht spanische Doppelnamen
Beitrag von Suestudent am 02.05.2010 um 16:37:46
Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe Ihr könnt mir zu folgendem Thema weiterhelfen, ich habe trotz der vielen Namensfragen hier im Forum nichts passendes gefunden: mein Mann und ich haben vor 2 Jahren in Costa Rica geheiratet. Er stammt aus CR und hat demnach zwei Nachnamen.
Nun leben wir gemeinsam in Deutschland, und ich war vor kurzem auf dem dt. Standesamt um mich über mögliche Namensänderungen zu informieren. Ich habe nur einen Nachnamen. Auf dem Standesamt konnte man mir leider auch nicht wirklich weiterhelfen. Die einzige Ansage war, dass ich entweder den kompletten Nachnamen meines Mannes (also zb Perez Lopez) annehmen und meinen jetzigen aufgeben müsste, oder eben jeder behält seinen Namen und nichts ändert sich. Ich bin darüber etwas enttäuscht, denn ich hätte mir einen Doppelnamen (zB Müller Perez) oder ein Müller de Perez gewünscht (ich weiss es ist leider kein Wunschkonzert...;-)). Ist die Aussage der Standesbeamtin so richtig? Gibt es keine Möglichkeit meinen alten Nachnamen zu behalten aber eine Verbindung zu meinem Mann herzustellen?
Falls doch wie wäre es wenn mit Müller Perez oder Müller de Perez noch ein Kind dazu kommt?
Vielen Dank für Eure Hilfe

Titel: Re: Namensrecht spanische Doppelnamen
Beitrag von quepasa am 03.05.2010 um 18:58:05
Ich kann dir zwar nicht bei deinem Wunsch nach Namenswechsel weiterhelfen. Aber:
Wenn du dein Müller behältst, würde euer Kind dann Perez Müller mit Nachnamen heißen, sofern ihr für die Namensgebung das Costa Ricanische Recht wählt (was in eurem Fall auch in D möglich ist).
Vielleicht auch eine schöne Lösung für dich.
(und außerdem werden in Lateinamerika Leute mit gleichen Nachnamen eher für Geschwister als für Eheleute gehalten...).

Das "de Perez" wird schätzungsweise sowieso auch nicht in C.R. in deine Papiere eingetragen, kannst es aber in C.R. einfach so verwenden.

Mein Fall ist ähnlich, habe in Guatemala geheiratet und bin froh, meinen Namen behalten zu haben. Unser Kind hat auch 2 Nachnamen.

Titel: Re: Namensrecht spanische Doppelnamen
Beitrag von Blaise am 03.05.2010 um 19:28:11
Nach deutschem Recht kann ein Name als Ehename bestimmt werden. Ist es der Name des Mannes, also z.B. "Perez Valdez", so können nur beide Namensteile als Ehename bestimmt werden. Weil dieser Name schon aus 2 Namensteilen besteht, kann kein Namensteil mehr angefügt werden.

Wird dein Name, also z.B. "Müller" bestimmt, könnte dein Mann einen Namensteil seiner Namen voranstellen oder anfügen, z.B. Perez-Müller oder Müller-Valdez etc.

Wird durch Rechtswahl das Heimatrecht des Mannes bestimmt, ist keine Namenswahl möglich, weil nach costa-ricanischem Recht beide Ehegatten den bisherigen Namen beibehalten.

Die Ehefrau könnte sich in Costa Rica zwar "Müller de Perez Valdez" nennen, diese Namen werden aber nicht in die Register übernommen. Deshalb kann dieser Name auch nicht als Ehenamen bestimmt werden.

Ergo: die gewünschte Namensform ist weder nach deutschem noch nach costa-ricanischem Recht möglich. :sorry2:

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