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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> habilitation https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1272643875 Beitrag begonnen von hakanhakan am 30.04.2010 um 18:11:15 |
Titel: habilitation Beitrag von hakanhakan am 30.04.2010 um 18:11:15
Hallo,
Was für ein Visum braucht man für Habilitation? Ist es wie ein Studium? Oder, ist es unmöglich für man nur für Habilitation nach Deutschland zu kommen? |
Titel: Re: habilitation Beitrag von Muleta am 30.04.2010 um 20:14:58 hakk1 schrieb am 30.04.2010 um 18:11:15:
die Habilitation ist in aller Regel kein Studium, insofern kommt eine AE 16 nicht in Frage (was manche Ausländerbehörde wohl auch anders sehen könnte). Sofern zugleich eine (bezahlte) Tätigkeit am Lehrstuhl erfolgt, wäre der Aufenthaltszweck eine Erwerbstätigkeit. Die Habil wäre dann lediglich "Freizeitvergnügen". Ohne Lehrstuhltätigkeit (oder sonstige Erwerbstätigkeit) wäre es letztlich ein Aufenthalt, der über § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG geregelt werden müsste. LU inkl. KV muss gesichert sein. Muleta |
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