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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Lebensunterhalt
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Beitrag begonnen von nkem2010 am 18.04.2010 um 10:14:08

Titel: Lebensunterhalt
Beitrag von nkem2010 am 18.04.2010 um 10:14:08
Am Donnerstag muss mein Mann mit mir zur ABH in Berlin. er hat nach der eheschliessung immer noch eine Duldung. Ist das deutsch auf A1 Niveau bekommt er eine befristete AE (1 Jahr), wenn nicht, weiterhin Duldung (6 Monate) bis zur Erlangung eines A1. Nervt ihn, da er gerne arbeiten möchte. Jobangebote hat er schon. :-?

Die LABO will meine Gehaltsbescheinigungen. Habe ja nichts dagegen, aber ich dachte es ist nicht notwendig.

Titel: Re: Lebensunterhalt
Beitrag von Stefan-TR am 18.04.2010 um 11:15:14
Richtig, in der Regel (sic!) ist eine Sicherung des LU nicht noetig und somit ein Verdienstnachweis irrelevant. Wenn man aber schnell seine AE will, ohne sich lang mit dem SB zu streiten, dann muss man wohl oder uebel alle unsinnigen Forderungen hinnehmen :|

Titel: Re: Lebensunterhalt
Beitrag von nkem2010 am 19.04.2010 um 09:59:22
Thanks. Ist ja kein Übel. Er bekommt ja eh entweder eine Duldung (wenn nicht A! Deutschlevel spricht? 6 Monate) oder eine AE für ein Jahr. Mal sehen. Das letztere wäre besser.
Danke!!!!!

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