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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> NE nach 2 jahren Ehe https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1271249884 Beitrag begonnen von happoo am 14.04.2010 um 14:58:04 |
Titel: NE nach 2 jahren Ehe Beitrag von happoo am 14.04.2010 um 14:58:04
Hallo freunde,
folgender sachverhalt: eingereist wurde 2003 (zweck Studium),und bis ende 2008 wurde immer eine befristete AE (damals noch Aufenthaltbewilligung) erteilt. eine verlängerung der AE wurde dann abgelehnt da §16 nicht mehr erfüllt war. sie heiratet (einem Deutschen) und nach einer Aus-und wiedereinreise (zweck visum zum Familliennachzug) bekommt eine AE (03.2009) für 3 Jahre. sie studiert seitdem weiter bis heute und vorraussichtlich noch 2 Jahre. ist es jetzt überhaupt möglich (wie?) nach insgesamt 2 Jahren Ehe (03.2011) eine unbefristete AE für sie zu beantragen? ob sie bekommt ?... könnte man vielleicht die 5 Jahren Aufenthalt die sie vorder Eheschließung hatte irgendwie anrechnen?(auch wenn die AE zweck studium damals endgültig abgelehnt wurde ) vielen Dank erstmals. Grüsse |
Titel: Re: NE nach 2 jahren Ehe Beitrag von schweitzer am 14.04.2010 um 15:09:53 happoo schrieb am 14.04.2010 um 14:58:04:
Du meinst die unbefristete AE, die seit 2005 NE heißt. ;) - Die könnte sie gemäß § 28 (2) AufenthG frühestens nach drei Jahren rechtmäßig bestehender und in familiärer Gemeinschaft gelebter Ehe mit dem deutschen Partner bekommen, allerdings auch nur, wenn dann ihr Lebensunterhalt hinreichend gesichert ist (Die Sicherung kann allerdings auch über den Ehepartner oder durch beide Partner erfolgen). happoo schrieb am 14.04.2010 um 14:58:04:
Nein. =schweitzer= |
Titel: Re: NE nach 2 jahren Ehe Beitrag von happoo am 15.04.2010 um 15:12:01
danke schweizer für deine Antwort,und sorry dass ich nochmal frage aber irgendwie bin ich mir da nicht ganz sicher und verstehe es nicht ..
,da sie schon nach 2 Jahren ein eigenständiges, von der Ehe unabhängiges Aufenthaltsrecht erwerben kann,und sie früher 5 jahre im besitz einer AE war,und nun fast 2 Jahre verheiratet also sind insgesamt 7 Jahre Aufenthalt.( was ist da mit der Regel 7 jahre AE+integ.kurs oder 8 Jahre AE)? ich weiss nur soweit, dass ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert wird selbst wenn sie sich nach 2 Jahren trennen,(Lebensunterhalt muss aber gesichert sein). nun die frage ist warum die 5 Jahren nicht angerechnet wird? AE ist doch AE oder nicht? ich dachte zu mindest die Studienzeit wird nach § 9b Absatz 4 zur Hälfte angerechnet...? danke nochmal |
Titel: Re: NE nach 2 jahren Ehe Beitrag von schweitzer am 15.04.2010 um 15:27:43
Hallo Happoo,
ja, bei der ganzen Problematik kommt es sehr auf die Feinheiten an- und, Du bringst auch einiges durcheinander. - Ich versuchs mal zu sortieren und zu erklären: Erstens- Das Voraussetzungen für den Erwerb des eigenständigen Aufenthaltsrechts eines Ehegatten und die Voraussetzungen für die Erteilung einer NE für einen ausländischen Ehegatten eines Deutschen sind zwei ganz verschiedene Dinge. - Sie finden sich unter anderem deshalb auch in völlig unterschiedlichen Paragraphen des AufenthG. - Ersteres im § 31 (1) AufenthG, letzteres im § 28 (2) AufenthG. Zweitens - Das mit den 8 bzw. 7 Jahren AE bzw. rechtmäßigem Aufenthalt als Voraussetzung findet sich nicht im AufenthG sondern im StAG und zwar im Kontext mit einer Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG. - Hat also wieder gar nichts mit der NE-Erteilung zu tun. Im Übrigen lautet die entsprechende Voraussetzung, dass man seit 8 (bzw. 7) Jahren einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland gehabt haben muss. Die Frau aus Deinem Fall ist aber zwischendurch aus- und wieder eingereist. Das heißt, ihr rechtmäßiger Aufenthalt war unterbrochen. Es gab eine, wenn auch kurze, Zwischenzeit, während der sie keine AE hatte. - Somit beginnt die Zeit nun ab Erteilung der neuen AE (03.2009) neu zu zählen. - Sie hat aktuell eine AE seit 03.2009. Die Anrechnung der Studienzeit steht wieder in einem anderen Zusammenhang, nämlich dem der Ertelung einer NE gemäß § 9 AufenthG. - Dafür müsste die Frau aber seit mindestens 5 Jahren eine AE haben - auch hier würde also schon die Unterbrechung schaden. - Darüber hinaus wären dann für eine NE auf der grundlage des § 9 AufenthG noch weitere Voraussetzungen zu erbringen (Rentenbeitragszeiten usw.) Ist es nun ein bisserl klarer geworden? =schweitzer= |
Titel: Re: NE nach 2 jahren Ehe Beitrag von happoo am 15.04.2010 um 16:45:19
danke für die hilfreiche Antwort,das mit der "unterbrechung der AE" wüsste ich nicht,recht interessante Sache,
danke dir nochmals Grüsse |
Titel: Re: NE nach 2 jahren Ehe Beitrag von Mikael321 am 15.04.2010 um 17:31:05 happoo schrieb am 14.04.2010 um 14:58:04:
Zb. wie lange war die alte AE gültig ? Wann und wo wurde geheiratet ? Wenn zb. die alte AE noch gültig war, und zb. in Dänemark/ Deutschland geheiratet wurde, hätte ein nachholen des FZF nicht verlangt werden können. Es wird aber trotzdem manchmal verlangt. Und dann wird , obwohl der Aufenthalt legal war, trotzdem später damit argumentiert, das wegen des nicht legalen Aufenthalts, die Zeiten erloschen sind. Was aber nicht stimmt ! Also um alles abschließend zu betrachten, müsste man alle Fakten kennen. Michael |
Titel: Re: NE nach 2 jahren Ehe Beitrag von happoo am 15.04.2010 um 19:25:41
Hallo nochmal,
Mikael321 schrieb am 15.04.2010 um 17:31:05:
also ich habe sie nochmal gefragt, es war so: die alte AE war bis zum 11.2008 gültig,aber eine verlängerung wurde abgelehnt und sie aufgefordet auszureisen. und geheiratet wurde in Deutschland im 12.2008, also paar wochen später,da die sowieso schon seit viel früher zusammen lebten und haben früher als geplannte Hochzeit geheiratet damit sie nicht ausreisen muss. sie müsste aber trotzdem ausreisen und visum nachholen,und es bekommt sie aber auch in 2-3 tage von der Deutschen Botschaft.kommt zurück nach Deutschland und bekommt die AE für 3 Jahre. da ihr Mann jetzt nächstes Jahr beruflich für 2 Jahre in die USA geht und bleibt,würde er sie auch mitnehmen aber es ist nur möglich bzw. einfacher wenn sie die Deutsche Stattsbürgerschaft oder wenigstens eine NE hat,deshalb dachten die, dass es vielleicht in dem fall möglich wäre im 12.2010 oder spätestens am tag der erteilung der AE (denke Feb oder März 2009) für sie eine NE bekommen und daraufhin einen Antrag auf Einbürgerung stellen. nun sieht es so aus, dass der vielleicht nicht ganz nette sachbearbeiter sie damals zurück geschickt hat damit die geleisteten Aufenthaltzeiten erloschen werden ;) also es gilt hier trotzdem doch 3 Jahre Ehe und dann Antrag oder lieber die sache vor Gericht ziehen? Grüsse |
Titel: NE nach Ermessen Beitrag von happoo am 05.10.2010 um 11:32:22
Hallo Liebe Experten :)
kann eine NE schon vor beendigung der dreijährigen LG im Rahmen einer Ermessenentscheidung der ABH erteilt werden? der Ausländische Ehegatte ist seit 2 Jahren mit nem Deutschen Staatsangehöriger verheiratet. die vorraussetzungen für die Regeleinbürgerung sind nicht erfüllt da der Rechtmäßige Aufenthalt vor der Eheschliessung unterbrochen (4 Wochen) wurde. welche möglichkeiten gibt, nach 2 Jahren Ehe, die Vorraussetzungen für eine NE oder Einbürgerung , trotz unterbrochene Aufenthaltzeiten vor der Ehe , zu erfüllen? bedanke mich für eure Antwort! Daddys' [edit]Deshalb maki schrieb am 05.10.2010 um 11:37:43:
und weil die Frage(n) thematisch zusammen gehören, hab' ich deinen neuen Thread an den alten Thread angehängt... ;) @maki... die Funktion des ModAlarms ist dir bekannt?!?[/edit] |
Titel: Re: NE nach Ermessen Beitrag von maki am 05.10.2010 um 11:37:43
Zum Thema NE hattest du doch erst im April einen Thread : http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1271249884
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Titel: Re: NE nach Ermessen Beitrag von happoo am 05.10.2010 um 11:41:12
ja das ist ein ähnlicher Fall, und geht es eh darum ob eine Ermessenentscheidung in sachen NE gibt .
würde mich freuen wenn man mir da trotzdem eine Antwort geben könnte. danke |
Titel: Re: NE nach Ermessen Beitrag von steini007 am 05.10.2010 um 11:43:18 happoo schrieb am 05.10.2010 um 11:32:22:
Weder nach dem Gesetz noch nach den VWV ist eine Erteilung der NE vor einer dreijährigen Führung der ehelichen LG vorgesehen. |
Titel: Re: NE nach Ermessen Beitrag von happoo am 05.10.2010 um 11:45:54
Danke Steini007
das wollte ich nur wissen. gruss |
Titel: Re: NE nach 2 jahren Ehe Beitrag von Enda am 05.10.2010 um 14:02:15
NE geht nicht, aber Regeleinbürgerung geht vielleicht. Aus den vorläufigen Anwendungshinweisen zum Staatsangehörigkeitsgesetz:
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