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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Aufenthaltserlaubniss
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Beitrag begonnen von ronak1 am 13.04.2010 um 23:46:09

Titel: Aufenthaltserlaubniss
Beitrag von ronak1 am 13.04.2010 um 23:46:09
hallo, ich habe ein problem, ich bin seit 9 Jahren hier in deutschland bei der einreise war ich damals 16 Jare alt, ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen.ich bin seit 3 Jahrem mit meine Deutschen Freundin zusammen wir haben eine gemeinsame Tochter , die wird im juni 2 jare alt. Ich habe weder Arbeitserlaubniss noch Aufenthalterlaubniss, die Ausländerbehörde sagt mir jedes mal was anderes, ich soll denn irakischen pass holen, aber wie soll ich das machen wenn ich kein kontakt nach irak habe , und die irakische botschaft verlangt die original geburtsurkunde von mir, die ich leider net habe , ich weiss echt nicht mehr was ich machen soll , ich kenne viele die in meine situation waren und die alle haben Aufenthalterlaubniss bekommen. ich würde gerne wissen welche rechte ich habe oder welche gesetze es für meine situation gibt. Schönen Grüß und danke voraus   :)

Titel: Re: Aufenthaltserlaubniss
Beitrag von Saxonicus am 13.04.2010 um 23:49:28

ronak1 schrieb am 13.04.2010 um 23:46:09:
die irakische botschaft verlangt die original geburtsurkunde von mir, die ich leider net habe , ich weiss echt nicht mehr was ich machen soll 

Kann man das nicht auch auf postalischen Wege erledigen ?

Titel: Re: Aufenthaltserlaubniss
Beitrag von C_Devil am 14.04.2010 um 00:04:17
@ronak1
Deine wenig einbringende Umfrage habe ich gelöscht


Gruß
C_Devil

Titel: Re: Aufenthaltserlaubniss
Beitrag von schweitzer am 14.04.2010 um 07:45:21
Ich habe mich entschieden, das Thema hierher zu verschieben- es geht ja nicht primär um Fragen zu einem Studium, Arbeitsaufnahme etc. - Vielmehr stehen wohl grundsätzliche aufenthaltsrechtliche Probleme in Verbindung mit Fragen der Passbeschaffung im Raum.

=schweitzer=

Titel: Re: Aufenthaltserlaubniss
Beitrag von B.D. am 14.04.2010 um 09:04:01

ronak1 schrieb am 13.04.2010 um 23:46:09:
ich kenne viele die in meine situation waren und die alle haben Aufenthalterlaubniss bekommen. 


Die werden allerdings sicherlich zumindest einen Pass vorgelegt haben.


ronak1 schrieb am 13.04.2010 um 23:46:09:
welche rechte ich habe oder welche gesetze es für meine situation gibt.


Für Dich gilt das AufenthG.
Es ist notwendig seine Identität nachzuweisen und einen gültigen Nationalpass vorzulegen. Kannn dieser nicht erlangt werden, so ist dies entsprechend nachzuweisen. Natürlich muss von dir alles Zumutbare in die Wege geleitet werden.
D.h. Verwandte, Freunde etc. sind zu akktivieren und die notwendigen Dokumente sind zu beschaffen.


B.D.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubniss
Beitrag von Saxonicus am 14.04.2010 um 10:08:30
Dein Ansinnen bleibt unverständlich, wieso brauchst Du als

deutscher Staatsangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis ?

Erstmal solltest Du Dein Profil berichtigen:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in 

Staatsangehörigkeit: deutsch 

Titel: Re: Aufenthaltserlaubniss
Beitrag von schweitzer am 14.04.2010 um 10:15:49
Ich denke, aus dem Kontext des Ausgangsposts und der Profilbeschreibung von ronak1 "ich bin selbst Ausländer" ist eindeutig ablesbar, weshalb es ronak um die AE geht. - Das mit der weiteren Profilangabe "Staatsangehörigkeit. deutsch" ist ganz offenkundig lediglich ein Versehen.  ::)

Wenn man es verstehen will, muss das Ansinnen von ronak also nicht unverständlich bleiben. (Und man sollte auch ein bisschen nachsichtig sein, finde ich, ronak ist erst ganz neu hier im Forum.)

Hey, die Sachsen sind doch sonst eigentlich immer ganz gewandt und flexibel ...  ;)


=schweitzer=

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