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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> fiktionsbescheinigung
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Beitrag begonnen von sara23 am 11.04.2010 um 09:11:44

Titel: fiktionsbescheinigung
Beitrag von sara23 am 11.04.2010 um 09:11:44
MArokkanerin seit 5 jahren in deutschland verheiratet mit deutschem haben zusmmen 3 kinder .

Wie sieht es mit der fiktionsbescheinigung aus müss das jedes mal sein und die überprüfung dauert 3 monate

mindestens rekord bei ihr war 6 monate
als begründung war das sie sagten sie hatte ein vorfall in ausgburg sie sagte sie wäre nie da gewesen als ihr mann ein anwalt eingeschaltet hatte löste sich allesin luft auf und die sagten
war ein missverständnis schon komisch ohne entschuldigung einfach missverständnis.

Titel: Re: fiktionsbescheinigung
Beitrag von erne am 11.04.2010 um 13:59:59
Die FB wird üblicherweise erteilt, wenn irgendwas für die AE noch fällt, aber es abzusehen ist, wann man es bekommt.
Die FB weist nach, dass der urprüngliche Aufenthaltstitel (AE, Visum) auch noch nach dessen Ablauf bis zum Ablauf der FB gilt.

Wenn es um die Verlängerung der AE geht, sollte es eigentlich ohne Probleme verlängert werden (mit dt. Ehemann und 3 dt. Kindern)

Was für eine Überprüfung machen denn die Behörden, dass eine FB nötig ist?
Was fehlt den Behörden noch (was sagen sie?).

Titel: Re: fiktionsbescheinigung
Beitrag von sara23 am 11.04.2010 um 16:47:34
hi

die sagen es giebt eine liste von ländern zu 90% muslimische die marokko dazu gehört wo man jedes mal die person auch in marokko überprüft also eigentlich sagte er mir giebt es die anordnung erst nach den ereignisse vom 11 september

Titel: Re: fiktionsbescheinigung
Beitrag von Tippi am 11.04.2010 um 18:06:52
Bei der Sicherheitsüberprüfung gem. § 73 AufenthG wird
beim Bundesnachrichtendienst, dem Bundesamt für Ver-
fassungsschutz, dem Militärischen Abschirmdienst, dem
Bundeskriminalamt und dem Zollkriminalamt nachgefragt,
ob Erkenntnisse wie z.B. Strafverfahren, Mitgliedschaft in
einer terroristischen Vereinigung u.a. vorliegen.

Diese Sicherheitsüberprüfung wird bei allen Nationalitäten
vor Erteilung der NE durchgeführt und bei gewissen Ländern
vor Erteilung jeder AE (oder im Visumsverfahren).

Bis alle Antworten der Behörden vorliegen, kann einige
Zeit ins Land gehen - 3 Monate sind keine Seltenheit.



Titel: Re: fiktionsbescheinigung
Beitrag von Daddy am 16.04.2010 um 21:14:26
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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