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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Antrag auf erteilung einer Bescheinigung gemäß §4a FreizügG/EU wird ignoriert!
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Beitrag begonnen von igor.junin am 07.04.2010 um 16:29:30

Titel: Antrag auf erteilung einer Bescheinigung gemäß §4a FreizügG/EU wird ignoriert!
Beitrag von igor.junin am 07.04.2010 um 16:29:30
Guten Tag meine Lieben,

die Frage richte ich eher an unsere ABH Mitarbeiter.

1.Ich habe vor einem Monat ein Antrag auf erteilung einer Bescheinigun gemäß §4a FrezügG/EU gestellt.

2. Nach 2 Wochen hat mein Anwalt die Behörde angeschrieben.

3. Keine von 2 Briefen wurde beantwortet.

Die Frage ist, wie lange kann die Behörde mich ohnen Antwort halten, und was kann ich nach ablauf dieser Friest tun?

Ich bedanke mich im voraus

Titel: Re: Antrag auf erteilung einer Bescheinigung gemäß §4a FreizügG/EU wird ignoriert!
Beitrag von maki am 07.04.2010 um 16:51:01
Bin kein ABH Mitarbeiter/Experte, aber du hast Anspruch darauf, dass dein Antrag innerhalb von 3 Monaten beschieden wird (vorrausgesetzt alle du hast alle benötigten Unterlagen abgeliefert), danach kannst du wegen Untätigkeit klagen.

Titel: Re: Antrag auf erteilung einer Bescheinigung gemäß §4a FreizügG/EU wird ignoriert!
Beitrag von igor.junin am 07.04.2010 um 17:00:47
Danke fr die Antwort MAKI!

3 Monate ist ok, finde ich angemäßen, aber wir haben die Behörde 2 Mal um eine Zwieschenmitteilung gebeten.Es ist doch nicht schwer 1 oder 2 sätze zu schreiben?!

Gruß

Igor

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