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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> So wir haben geheiratet meine Frage nun zum Visum https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1269714213 Beitrag begonnen von erundich am 27.03.2010 um 19:23:33 |
Titel: So wir haben geheiratet meine Frage nun zum Visum Beitrag von erundich am 27.03.2010 um 19:23:33
Mein Freund hat ein Studentenvisum wir sind nun verheiratet. Wollen zur ABH und das ändern lassen,was müssen wir tun oder sagen. Mein Freund möchte im Sommer eine Ausbildung beginnen. Wie lange wird er eine Arbeitsgenehmigung bekommen,auf wieviele Jahre?
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Titel: Re: So wir haben geheiratet meine Frage nun zum Visum Beitrag von Stefan-TR am 27.03.2010 um 19:31:33 erundich schrieb am 27.03.2010 um 19:23:33:
Wohnt ihr zusammen? Dann geht einfach hin und bringt eure Heiratsurkunde mit. Das sollte komplett unproblematisch sein. Gegebenen falls vorher im Einwohnermeldeamt schauen, dass der eigene Status aktualisiert wurde. erundich schrieb am 27.03.2010 um 19:23:33:
So lange eure eheliche Lebensgemeinschaft fortbesteht darf dein Mann unbeschraenkt arbeiten. Er bekommt eine AE fuer 1 bis 3 Jahre, diese wird danach jeweils problemlos verlaengert. |
Titel: Re: So wir haben geheiratet meine Frage nun zum Visum Beitrag von erundich am 27.03.2010 um 19:34:40
Ja wir wohnen schon über 2 Jahre zusammen,sind auch zusammen bei der ABH bekannt.
Wie unseren Status kontrollieren? Verstehe ich nicht :o 1-3 Jahre? Und wovon hängt das ab? 1 jahr wäre zu wenig, da stellt ihn ja niemand für eine Ausbildung ein... >:( |
Titel: Re: So wir haben geheiratet meine Frage nun zum Visum Beitrag von Muleta am 27.03.2010 um 19:51:22 erundich schrieb am 27.03.2010 um 19:34:40:
ob ihr im Melderegister als "verheiratet" geführt seid. Ist aber für die AE eigentlich nicht zwingend erforderlich (kommt etwas auf die örtliche Behördenorganisation an). Zitat:
Lust & Laune des Sachbearbeiters und ggf. interne Anweisungen. Zitat:
wenn der Arbeitgeber die Verlängerungsmöglichkeit nicht begreift, dann ist das Pech. Muleta |
Titel: Re: So wir haben geheiratet meine Frage nun zum Visum Beitrag von Mikael321 am 28.03.2010 um 11:36:28 erundich schrieb am 27.03.2010 um 19:34:40:
28.1.6 Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der Erteilung i.d.R. auf drei Jahre zu befristen. Hiervon abweichend ist eine Befristung auf nur ein Jahr angezeigt, wenn Restzweifel bestehen (unterhalb der eine Ablehnung des Antrags rechtfertigenden Schwelle), ob die Eheschließung nur zum Zweck der Aufenthaltssicherung des ausländischen Ehegatten geschlossen wurde (so genannte Scheinehe, siehe hierzu Nummer 27.1a.1.1.2 f.). Soweit entsprechende Zweifel am Vorliegen einer allgemeinen Erteilungsvoraussetzung bestehen oder Obdachlosigkeit droht, ist die Aufenthaltserlaubnis ebenfalls zunächst nur für ein Jahr zu erteilen. Da hast du deine Antwort ! Normalerweise ist 3 Jahre zu erteilen. Aber leider hat Muleta recht, den einige ( viele ? ) Behörden ignorieren das, und erteilen erst mal 1 Jahr. Meist mit der Begründung : Das machen wir immer so. Ich würde bei < als 3 Jahren, Widerspruch einlegen ( wenn möglich ) , oder auch eine Klage androhen, wenn die 3 Jahre für euch wichtig sind. Michael PS: Dein Ehemann , kann sich bereits nach 2 Jahren Ehe mit dir Einbürgern lassen. ( Wenn sein Aufenthalt zu dem Zeitpunkt schon 3 oder mehr Jahre legal war ) |
Titel: Re: So wir haben geheiratet meine Frage nun zum Visum Beitrag von Muleta am 28.03.2010 um 12:25:41 Mikael321 schrieb am 28.03.2010 um 11:36:28:
irgendeine Begründung für "Restzweifel" lässt sich doch immer finden. Vorliegend z.B., dass der Ehemann wohl sein Studium abbrechen will und er ohne Ehe keine AE mehr bekommen würde. Muleta |
Titel: Re: So wir haben geheiratet meine Frage nun zum Visum Beitrag von Mikael321 am 28.03.2010 um 20:31:23 Muleta schrieb am 28.03.2010 um 12:25:41:
Michael |
Titel: Re: So wir haben geheiratet meine Frage nun zum Visum Beitrag von erundich am 29.03.2010 um 10:11:30
Die wissen lediglich,dass er am 13.4 ein Vorstellungsgespräch für eine Arbeit hat. WIr wollten dort aber mit offenen Karten spielen, denn wir müssen ja begründen,warum er mehr als 1 oder 2 Jahre AE haben soll...
Jetzt habe ich heute so eine "nette Dame" am Telefon gehabt,die Vertretung seiner Bearbeiterin(die immer ganz nett ist!!) und die war soooo freundlich und hat uns erst für nächste Woche einen Termin gegeben... Die kennt uns ja auch gar nicht... Muleta schrieb am 28.03.2010 um 12:25:41:
Er hätte sicherlich eine Verlängerung auch ohne Ehe bekommen. Sein jetziges Studentenvisum ist gültig bis Nov2010 Stefan-TR schrieb am 27.03.2010 um 19:31:33:
Nach 3 Jahren wieder verlängert und wann bekommt er eine unbefristete? schweitzers [edit]Ich habe aus Deinen letzten drei Postings eins gemacht. Bitte nutze die Editiermöglichkeit über den Button "Ändern"! - Damit können Posts innerhalb von 15 Minuten ergänzt bzw. korrigiert werden. [/edit] |
Titel: Re: So wir haben geheiratet meine Frage nun zum Visum Beitrag von Stefan-TR am 29.03.2010 um 10:30:32 erundich schrieb am 29.03.2010 um 10:11:30:
Nach 2 Jahren schon kann er sich eventuell einbuergern lassen, nach 3 Jahren kann er eine NE bekommen. |
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