i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> EU-Arbeitsrecht https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1269550392 Beitrag begonnen von Timthaler am 25.03.2010 um 21:53:12 |
Titel: EU-Arbeitsrecht Beitrag von Timthaler am 25.03.2010 um 21:53:12
Hallo,
darf ein Mensch, dessen Asylantrag in Italien anerkannt wurde in der BRD arbeiten? Wer weiss mehr? |
Titel: Re: EU-Arbeitsrecht Beitrag von schweitzer am 25.03.2010 um 21:56:48 Timthaler schrieb am 25.03.2010 um 21:53:12:
Nein. Jedenfalls kann er sich als Nicht-EU-Bürger nicht auf EU-Freizügigkeitsrecht berufen, nur weil er in einem EU-Land lebt. Es sei denn, er wäre mit einer (hier) Italienerin verheiratet und würde mit ihr gemeinsam nach Deutschland einreisen. =schweitzer= |
Titel: Re: EU-Arbeitsrecht Beitrag von Timthaler am 25.03.2010 um 22:10:03
genau das irritiert mich ja. Er hat nämlich vom Finanzamt eine Steuer-ID-Nummber erhalten. Wie ist das möglich?
|
Titel: Re: EU-Arbeitsrecht Beitrag von schweitzer am 25.03.2010 um 22:15:44 Timthaler schrieb am 25.03.2010 um 22:10:03:
Gute Frage. Ist er türkischer Staatsangehöriger und leben und arbeiten ggf. seine Eltern in Deutschland? =schweitzer= |
Titel: Re: EU-Arbeitsrecht Beitrag von Timthaler am 25.03.2010 um 22:19:18
nein er ist nicht aus der Türkei. Er ist Pakistaner. Bin von einen Geschäftsfreund, bei dem er nach Arbeit gefragt hat, gefragt worden.
|
Titel: Re: EU-Arbeitsrecht Beitrag von Muleta am 25.03.2010 um 22:23:38 Timthaler schrieb am 25.03.2010 um 22:19:18:
die Steuernummer kriegt jede in Deutschland gemeldete Person - das heißt gar nichts. Wenn er in IT als Asylberechtigter anerkannt wurde, dann dürfte die Rückkehr dorthin zu prüfen sein. Muleta |
Titel: Re: EU-Arbeitsrecht Beitrag von tapir am 26.03.2010 um 12:41:54
Wenn er lange genug in Italien ist, könnte er immerhin mit einer italienischen Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (RL 2003/109) nach Deutschland kommen und hier eine AE nach § 38a AufenthG erhalten.
|
Titel: Re: EU-Arbeitsrecht Beitrag von Muleta am 26.03.2010 um 13:00:38 tapir schrieb am 26.03.2010 um 12:41:54:
beachte Art. 3 Abs. 2 Buchst. d.) RL 2003/109/EG. Der Weg dürfte nicht so funktionieren. Muleta |
Titel: Re: EU-Arbeitsrecht Beitrag von C_Devil am 26.03.2010 um 17:57:44 Muleta schrieb am 26.03.2010 um 13:00:38:
Wenn er im Besitz eines Daueraufenthaltes in Italien ist, dann funktioniert der Weg genauso wie tapir es beschrieben hat ;) Er läßt vom künftigen Arbeitgeber eine Stellenbeschreibung ausstellen und wenn die Vorrangprüfung bei der Agentur positiv ausfällt, bekommt er den Aufenthalt nach § 38a AufenthG. Hat auch in der Praxis - zumindest bei mir - schon einige Male funktioniert. Gruß C_Devil |
Titel: Re: EU-Arbeitsrecht Beitrag von Muleta am 26.03.2010 um 18:22:26 C_Devil schrieb am 26.03.2010 um 17:57:44:
ja, sicher. Wenn er den Titel denn hätte, dann schon. Nur leider ist ihm als Flüchtling in Italien der Weg zum DA-EG versperrt, da er aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie komplett herausfällt. Muleta |
Titel: Re: EU-Arbeitsrecht Beitrag von C_Devil am 27.03.2010 um 21:02:22 Muleta schrieb am 26.03.2010 um 18:22:26:
Sorry, das wußte ich nicht - danke für den Hinweis. Gruß C_Devil |
Titel: Re: EU-Arbeitsrecht Beitrag von tapir am 28.03.2010 um 12:55:17 Muleta schrieb am 26.03.2010 um 18:22:26:
OK. Danke für den Hinweis. |
Titel: Re: Besuchsvisum Beitrag von Mick am 28.03.2010 um 17:26:19
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
|
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |