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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltsrecht
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Beitrag begonnen von Timthaler am 25.03.2010 um 21:42:09

Titel: Aufenthaltsrecht
Beitrag von Timthaler am 25.03.2010 um 21:42:09
Hallo,
habe einen schwager der in Juli 2009 mit aufgrund der FZF nach Deutschland gekommen ist. Seine Frau hat sich nun für eine Scheidung entschieden (sie hat einen neuen). Wer kann mir die Rechtslage erklären? Seit Januar 2010 hat er eine feste Arbeitsstelle. Lebt in Baden-Würtemberg.
Mich interessiert sein Status in Deutschland. Er möchte die Frau ja nicht verlassen, aber sie möchte unbedingt Geld von ihm und einen anderen hat sie auch schon. Was kann er machen?
Danke für Eure hilfe.

Titel: Re: Aufenthaltsrecht
Beitrag von Mick am 25.03.2010 um 21:46:20
Hi,
schau doch mal in die FAQ und frage dann die Fragen, die
noch offen sind.
Wichtig wäre die Info dazu, welche Staatsangehörigkeit Dein
Schwager hat.

Titel: Re: Aufenthaltsrecht
Beitrag von schweitzer am 25.03.2010 um 21:50:32

Timthaler schrieb am 25.03.2010 um 21:42:09:
Was kann er machen?


Nicht viel.

Ich gehe davon aus, dass er nicht aus einem EU-Land stammt.

Da er seine Ehe noch nicht einmal 1 Jahr hier in Deutschland rechtmäßig und in familiärer Gemeinschaft mit der Ehepartnerin gelebt hat, würde im Falle einer Trennung (nicht erst der Scheidung!) der seiner Aufenthaltserlaubnis zugrunde liegende Aufenthaltszweck wegfallen.

Da er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht aber erst nach mindestens zwei Jahren rechtmäßiger Ehe in Deutschland erwerben würde, wird ihn die ABH bei Bekanntwerden der Trennung vorladen und ihn in der Folge zur Ausreise auffordern und dafür eine Frist setzen. - Die Tatsache, dass er eine Arbeit hat, hilft ihm nicht.


=schweitzer=

Titel: Re: Aufenthaltsrecht
Beitrag von Timthaler am 25.03.2010 um 21:59:09
Danke für diese Erklärung.
Dann hat die Frau ja daher "schlau" gehandelt, dass sie ihn aus der Wohnung geschmissen hat.
Heisst das etwa, dass sein Visum jederzeit von der ABH gelöscht werden kann?
Apropos, du hast recht, er ist kein EU Bürger

Titel: Re: Aufenthaltsrecht
Beitrag von Muleta am 25.03.2010 um 22:04:49

Timthaler schrieb am 25.03.2010 um 21:59:09:
Dann hat die Frau ja daher "schlau" gehandelt, dass sie ihn aus der Wohnung geschmissen hat.


als was arbeitet er denn?

Muleta

Titel: Re: Aufenthaltsrecht
Beitrag von Timthaler am 25.03.2010 um 22:07:56
er arbeitet in einer Bäckerei. Sie droht ihn immer wieder ihn abschieben zu lassen, dass er inzwischen nachts nicht mehr schlafen kann, daher versuche ich ihn irgendwie zu helfen, vorallem aber die rechtslage zu klären

Titel: Re: Aufenthaltsrecht
Beitrag von reinhard am 26.03.2010 um 11:26:45

Timthaler schrieb am 25.03.2010 um 22:07:56:
er arbeitet in einer Bäckerei. Sie droht ihn immer wieder ihn abschieben zu lassen, dass er inzwischen nachts nicht mehr schlafen kann, daher versuche ich ihn irgendwie zu helfen, vorallem aber die rechtslage zu klären


Eine Abschiebung hängt nicht von ihr ab, sondern ausschließlich von ihm.

Die Ausländerbehörde kann
1) ihm eine Brief schicken, dass seine Aufenthaltserlaubnis mit ener bestimmten Frist "gekündigt" wird. Dann hätte er ein bis drei Monate Zeit, nach Hause zu fahren.
2) erstmal nichts machen, aber ihm dann ankündigen, dass seine Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert wird. Dann hätte er die Zeit, in der die AE gilt, um nach Hause zu fahren (spätestens am letzten Tag der Gültigkeit).

Nur wenn er sich nicht kümmert und bewusst in die Illegalität geht, könnte die Ausländerbehörde auch eine Abschiebung (mit lebenslanger Sperre für Visum nach Europa) überlegen. Aber das steht zur Zeit überhaupt nicht zur Diskussion.

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