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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> hartz 4 gerade nach deutschland zurück und schwanger
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Beitrag begonnen von ummferass am 21.03.2010 um 19:56:55

Titel: hartz 4 gerade nach deutschland zurück und schwanger
Beitrag von ummferass am 21.03.2010 um 19:56:55
Guten Abend,
habe eine frage meine Tochter kommt bald nach Deutschland zurück, sie ist schwanger hat sie Recht auf Hartz 4 und auf eine eigene Wohnung?
Vielen Dank im voraus

Titel: Re: hartz 4 gerade nach deutschland zurück und schwanger
Beitrag von B.D. am 22.03.2010 um 07:59:09
Hallo,

das erfährst Du bei den zuständigen Behörden.

Hat Deine Frage einen ausländerrechtlichen Hintergrund ?


B.D.


Titel: Re: hartz 4 gerade nach deutschland zurück und schwanger
Beitrag von schweitzer am 22.03.2010 um 08:06:39
Ich habe mal in Deinen alten threads gelesen, ummferass, -damit ich die "Hintergründe" kenne.

Deine Tochter ist Deutsche, Das Kind wird mit seiner Geburt auch ein Deutsches. - Ds heißt, wenn entsprechende Bedürftigkeit nachgewiesen werden kann, wird Deine Tochter Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) erhalten. - Auch auf eine Wohnung hat sie als Deutsche ein Anrecht - allerdings müsste diese den Angemessenheitskriterien nach dem SGB II entsprechen (Tipp: schnellstens einen Wohnberechtigungsschein beantragen!)- Näheres dazu müsste in der Tat bei der ARGE/Jobcenter bzw. den entsptrechenden Stellen (falls in einer so genannten "Optionskommune Wohnsitz genommen werden soll) erfragt werden.


=schweitzer=




Titel: Re: hartz 4 gerade nach deutschland zurück und schwanger
Beitrag von ummferass am 22.03.2010 um 15:43:33
Guten Tag ,
danke für die schnelle Antwort, wo bekommt man diesen Wohnberechtigungsschein? Und können auch wir als Eltern
diesen schon mal beantragen , da meine Tochter noch nicht hier ist?
vielen Danke

Titel: Re: hartz 4 gerade nach deutschland zurück und schwanger
Beitrag von schweitzer am 22.03.2010 um 15:49:35

ummferass schrieb am 22.03.2010 um 15:43:33:
wo bekommt man diesen Wohnberechtigungsschein? 


Da müsstest Du mal bei Deiner Stadt- oder Kreisverwaltung nachfragen - Bei uns gibt es direkt eine "Wohnberechtigungsscheinstelle" (herrliches Wort - dudenreif!!!  ;)) im Amt für Jugend und Soziales.


ummferass schrieb am 22.03.2010 um 15:43:33:
Und können auch wir als Eltern
diesen schon mal beantragen , da meine Tochter noch nicht hier ist?


Könnte ein bisschen schweirig werden, wenn dann wohl nur mit Vollmacht der Tochter. Versuch macht kluch!  ;)


=schweitzer=

Titel: Re: hartz 4 gerade nach deutschland zurück und schwanger
Beitrag von ummferass am 22.03.2010 um 15:54:05
Nochmals vielen Dank für die schnelle Antwort
wir werden es versuchen
vielen Dank

Titel: Re: hartz 4 gerade nach deutschland zurück und schwanger
Beitrag von Muleta am 03.04.2010 um 21:10:51

ummferass schrieb am 21.03.2010 um 19:56:55:
habe eine frage meine Tochter kommt bald nach Deutschland zurück, sie ist schwanger hat sie Recht auf Hartz 4 und auf eine eigene Wohnung?


wie alt ist die Tochter eigentlich? Jünger als 25?

Muleta

Titel: Re: hartz 4 gerade nach deutschland zurück und schwanger
Beitrag von ummferass am 03.04.2010 um 21:12:44
Guten Abend ,
ja sie ist 23 Jahre alt und ist jetzt wieder hier

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