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Beitrag begonnen von Kacaniklii am 14.03.2010 um 17:03:48

Titel: Studium mit Duldung
Beitrag von Kacaniklii am 14.03.2010 um 17:03:48
Hallo,
ich habe ein Problem und zwar bin ich an einer Fachhochschule und hab eine Duldung (ich komme aus Kosovo) aber die FH will einen Pass sehen weil die jetzt die Duldung nicht akzeptieren und deshalb bekomme ich kein Studentenausweis die Ausländerbehörde hilft mir auch nicht weiß jemand von euch ob die AB mir helfen muss ?

Titel: Re: Studium mit Duldung
Beitrag von maki am 14.03.2010 um 17:32:15
Warum hast du denn keinen Pass?
Wenn du nachweisen kannst dass du dich um einen Pass bemühst, kann die ABH die ein Ersatzpapier ausstellen.

Titel: Re: Studium mit Duldung
Beitrag von Stefan-TR am 14.03.2010 um 18:02:36

KS-4-LIFE schrieb am 14.03.2010 um 17:03:48:
hab eine Duldung (ich komme aus Kosovo) aber die FH will einen Pass sehen 

Es gibt hier zwei unterschiedliche Sachen die du uns erst mal erklaeren solltest, bevor dir hier jemand helfen kann:
  • Warum hast du eine Duldung? Hattest du jemals eine richtige AE?
  • Warum hast du keinen Pass? Hattest du in Deutschland jemals einen ordentlichen Pass (kosovarisch, serbisch, sonst-was)?

Titel: Re: Studium mit Duldung
Beitrag von Kacaniklii am 15.03.2010 um 17:32:12
Danke für eure schnellen antworten.
Also ich lebe mit meiner Familie seit 7 Jahren in Deutschland und haben alle eine Duldung wir leben nicht vom Staat. Ich hatte noch nie einen Pass, weil die Botschaft hier nicht arbeitet hatte noch keine AE.

Titel: Re: Studium mit Duldung
Beitrag von Stefan-TR am 15.03.2010 um 17:54:28

KS-4-LIFE schrieb am 15.03.2010 um 17:32:12:
Also ich lebe mit meiner Familie seit 7 Jahren in Deutschland und haben alle eine Duldung

Seid ihr Ayslbewerber? Abgelehnte Asylbewerber? Was anderes? Was ist euer aktueller Status und (so doof das jetzt klingt) aus welchem Grund werdet ihr nicht abgeschoben?

Falls du naemlich nur wegen des fehlenden Passes geduldet waerest, so wuerde dieser Grund ja entfallen sobald du es schaffst dir einen Pass zu besorgen.

Titel: Re: Studium mit Duldung
Beitrag von Kacaniklii am 15.03.2010 um 18:40:43
Wir sind abgelehnte Asylbewerber unser Status ist die Duldung. Wir dürfen nicht abgeschoben werden laut einem gerichtsurteil weil meine Mama krank ist.
Wegen dem fehlenden Passes kann das nicht sein weil meine Eltern serbische Pässe haben und bei der ABH abgegeben haben.

Titel: Re: Studium mit Duldung
Beitrag von reinhard am 15.03.2010 um 18:58:25
Bist Du denn über 18 Jahre alt? Dann wäre es ja für Deinen Status nicht entscheidend, ob Deine Mutter krank oder gesund ist.

Hast Du denn einen Pass beantragt?

Titel: Re: Studium mit Duldung
Beitrag von Muleta am 15.03.2010 um 19:00:54

KS-4-LIFE schrieb am 15.03.2010 um 18:40:43:
Wir sind abgelehnte Asylbewerber unser Status ist die Duldung. Wir dürfen nicht abgeschoben werden laut einem gerichtsurteil weil meine Mama krank ist.


dann kann Deine Mutter vermutlich eine Aufenthaltserlaubnis erhalten (§ 25 Abs. 3 oder 25 Abs. 5 AufenthG - kommt drauf an). Für Deinen Vater ließe sich dann wohl auch noch etwas machen.

Da Du aber wohl volljährig bist, wirst Du für Dich vermutlich keine Vorteile aus dem Status Deiner Mutter ableiten können.

- Warum wirst Du geduldet? Steht irgendwas in Deiner Duldung dazu drin (z.B. "Erlischt bei ..." oder "Gilt nur für die Dauer des xyz-Verfahrens ...")

Muleta

P.S. Der Ansatzpunkt ist u.U. eher die FH. Mir ist nicht ganz klar, auf welcher Grundlage man dort die Einschreibung bzw. die Ausstellung eines Studentenausweises ohne Pass verweigern will.

Titel: Re: Studium mit Duldung
Beitrag von Kacaniklii am 15.03.2010 um 23:15:28
Ich bin schon 23 und in meiner Duldung steht Erlischt bei ...
Wo soll ich denn ein Pass beantragen in Deutschland als Kosovo-Albaner?
Die FH sagt sie wollen ein Nachweis haben ob ich wirklich der xy bin da die Duldung nur auf eigene Behauptungen berufen steht ja da drine und deshalb wollen die mir keinen Studentenausweis mehr ausstellen.

Titel: Re: Studium mit Duldung
Beitrag von fons am 15.03.2010 um 23:20:12

Muleta schrieb am 15.03.2010 um 19:00:54:
P.S. Der Ansatzpunkt ist u.U. eher die FH. Mir ist nicht ganz klar, auf welcher Grundlage man dort die Einschreibung bzw. die Ausstellung eines Studentenausweises ohne Pass verweigern will. 


Naja, eine Duldung ist ja meist kein ausreichender Nachweis
über Identität und richtige Daten, zumal er nie einen Pass
hatte.


KS-4-LIFE schrieb am 15.03.2010 um 23:15:28:
Wo soll ich denn ein Pass beantragen in Deutschland als Kosovo-Albaner?


Die  ABH  sollte dir da sicher schon Mittel und Wege aufge-
zeigt/vorgegeben haben die du zumindest versuchen musst
zu gehen.


KS-4-LIFE schrieb am 15.03.2010 um 23:15:28:
Ich bin schon 23 und in meiner Duldung steht Erlischt bei ... 


... wahrscheinlich: wenn ein gültiger Pass vorliegt?!

Evtl besteht ja auch die Angst abgeschoben zu werden wenn
ein Pass vorliegt; und deswegen wird nicht versucht einen zu
beschaffen. Das können wir hier alles kaum nachvollziehen.

Titel: Re: Studium mit Duldung
Beitrag von gc am 23.03.2010 um 18:28:23

schrieb am 15.03.2010 um 23:20:12:
Evtl besteht ja auch die Angst abgeschoben zu werden wenn
ein Pass vorliegt; und deswegen wird nicht versucht einen zu
beschaffen. Das können wir hier alles kaum nachvollziehen.


Er hat mitgeteilt dass es keinen Pass gibt, weil die Botschaft des Kosovo nicht arbeitet. Wozu die Unterstellung?

Offenbar ist es eine Duldung aus humanitären Gründen, da die Mutter auf seine Unterstützung angewiesen ist.

Zu prüfen wäre ein Bleiberecht aus humanitären Gründen, wichtig dafür wäre die erreichte Integration und die bisherige Aufenthaltsdauer, § 23a oder §25 V AufenthG.


* Wie lange bist Du schon hier?


* Wieso verlangt die FH ein Aufenthaltspapier, ist das eine FH in Baden-Württemberg???



In allen anderen Ländern gibts für sowas nämlich keine Rechtsgrundlage.

Siehe zum Studium mit Duldung  auch
http://fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/Studium_mit_Duldung.html

gc

Titel: Re: Studium mit Duldung
Beitrag von Mick am 23.03.2010 um 22:23:00

gc schrieb am 23.03.2010 um 18:28:23:
Er hat mitgeteilt dass es keinen Pass gibt, weil die Botschaft des Kosovo nicht arbeitet. Wozu die Unterstellung?

Er schrieb aber auch, dass die Eltern serbische Pässe abgegeben
haben. Und da Serbien Kosovo-Albaner als "seine" Staatsangehörigen
ansieht, ist auch nicht auszuschließen, dass es dort was gibt.

BTW: Bezüglich der Kosovo-Vertretung scheint sich was zu tun, müsste
ich aber nochmal genauer nachgucken.

Titel: Re: Studium mit Duldung
Beitrag von Saxonicus am 23.03.2010 um 23:45:36
Kosovo  Botschaft
Wallstr. 65
10179 Berlin
E‑Mail embassy.germany@ks-gov.net
Telefon Work 030-24 04 76 90
Telefax Fax 030-2 40 47 69 29

Voraussichtlich ab Mai 2010 werden dort auch Pässe ausgestellt.

Titel: Re: Studium mit Duldung
Beitrag von B.D. am 24.03.2010 um 12:34:00

gc schrieb am 23.03.2010 um 18:28:23:
Offenbar ist es eine Duldung aus humanitären Gründen, da die Mutter auf seine Unterstützung angewiesen ist.


Hi,

die Notwendigkeit der Unterstützung kann ich seinem Vortrag nicht entnehmen. Außerdem ist ja auch der Vater noch da.

Danach kann ich fons Einwand gut nachvollziehen.
Hier sollte der Thread-Steller noch weiter Stellung nehmen.

Im Übrigen ist die ABH kaum der richtige Ansprechpartner, um seine Angelegenheit mit der FH zu regeln. Es dürfte ohnhin kaum ein Problem sein, sich einen Pass zu beschaffen.


B.D.

Titel: Re: Studium mit Duldung
Beitrag von Kacaniklii am 26.03.2010 um 16:50:01
Es ist schon großes Problem für mich einen Pass zu beschaffen. Das mit Serbien ist auch nichts für mich weil ich in keine Akte der serbischen Regierung  eingetragen bin wie z.b. Geburtsurkunde usw.
Die Kosovo  Botschaft hat im Kosvarischen Fernseher gestern gesagt das es noch ein Jahr dauert bis die anfangen zu arbeiten. ABH ist die einzige Ansprechpartner für mich wo sonst? Es ist FH Gelsenkirchen.

Titel: Re: Studium mit Duldung
Beitrag von gc am 28.03.2010 um 18:17:46
Es wäre interessant, auf welcher Rechtsgrundlage die FH die Immatrikulation ablehnen will. M.E. gibt es eine solche Grundlage nicht, und ggf. wäre zu prüfen ob hier die Immatrikulation mit anwaltlicher Hilfe zu erzwingen ist. Zudem wäre aber auch wegen des langjährigen Aufenthalts anwaltliche Hilfe bzw. eine Eingabe bei der Härtefallkommission zu überlegen, siehe dazu hier
http://www.fluechtlingsrat-nrw.de/2078/index.html

Lass dich doch zu Beidem auch mal beraten bei der http://www.ggua.de bzw. dir von dort Tipps geben, wer dir vor Ort ganz konkret weiterhelfen kann!

Wichtig für dich, aber auch für die FH wäre vielleicht noch der Hinweis auf den neuen § 8 Abs. 2a BAföG:
http://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__8.html
Geduldete erhalten bei Bedürftigkeit usw. BAföG wie Deutsche auch, ein Anspruch den die Hochschule durch Verweigerung der Einschreibung m.E. nicht einfach leer laufen lassen kann.

gc

Titel: Re: Studium mit Duldung
Beitrag von B.D. am 06.04.2010 um 14:16:14

KS-4-LIFE schrieb am 26.03.2010 um 16:50:01:
ABH ist die einzige Ansprechpartner für mich wo sonst?


In der Klärung der behaupteten Identität bist Du selbst und Dein Heimatland der Ansprechpartner. Die ABH hat keine Nachweise Deiner Identität und kann schon deshalb keine AE ausstellen.

Kläre Deine Identität mit den vorhandenen Unterlagen und Deiner für Dich zuständigen Botschaft. Auch eine Nachregistrierung ist möglich und zumutbar. Die ABH wird Dir dazu die Adressaten mitteilen.

Die ABH regelt den Aufenthalt von Ausländern. Sie ist nicht Ansprechpartner in allen Lebenslagen und muss auch nicht dafür sorgen, dass Du in D studieren kannst. Da bist Du selbst gefordert.

B.D.

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