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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> EU Shengenabkommen.
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Beitrag begonnen von Jabo am 13.03.2010 um 22:26:01

Titel: EU Shengenabkommen.
Beitrag von Jabo am 13.03.2010 um 22:26:01
Hallo, ich grüsse alle, da bin ich wieder nach einer langen Zeit.

Liebe Freunde, ich habe wieder eine Frage an euch und bedanke mich schon voraus ganz herzlich an allem.

Und zwar meine Frage ist das hier:

Meine Freundin Deutsche Staatsbürgerin lebt jetzt seit November 2008 also seit 17 Monaten  in
England aber sie hat bis jetzt noch keine so genennte aufenthalts karte beantragt, sie arbeitet und hat sich seit 17 Monaten ununterbrochen in England aufgehalten.
Müsste sie eine Aufenthaltskarte beantragen?
Soweit ich weiss man bekommt als Freizügügkeits berechtigte EU Bürgerin nach 5 Jaerigen ununterbrochenem Aufenthalt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung oder 3  jaehrigen ununter brochenem Aufenthaltsgenehmigung  falls, wenn man ununterbrochen 3 jahre erwerbstaetig gewesen war.

So bis jetzt hat sie noch keine Aufenthaltskarte beantragt darf sie trotzdem in diesem Fall wie ich oben geschrieben habe nach 5 Jaerigen ununterbrochenem Aufenthalt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung oder 3  jaehrigen ununter brochenem Aufenthaltsgenehmigung bekommen?

Oder wird sie nicht als aufhaltend gezaehlt weil sie noch keine Aufenthaltskarte besitzt?

Titel: Re: EU Shengenabkommen.
Beitrag von Anpanman am 14.03.2010 um 08:51:04
Ein "residence certficate" (Bescheinigung der Freizügigkeit) ist völlig optional und in der Praxis ohnehin wenig bis gar nicht brauchbar.  Auch die "permanent residence card" (Daueraufenthaltskarte) nach 5 Jahren ist optional und sie würde sie auch ohne vorher das "residence certficate" beantragt zu haben bei entsprechenden Nachweisen erhalten.  Beide sind keine Aufenthaltsgenehmigungen sondern nur reine Dokumentation der Freizügigkeit.

Nachtrag:  Ich glaube der Daueraufenthalt wäre nach 3 Jahren dann möglich, wenn man zum Grenzgänger wird.  Übrigens hat Freizügigkeit mit Schengen herzlich wenig zu tun.

Titel: Re: EU Shengenabkommen.
Beitrag von Mustermann am 14.03.2010 um 17:55:18

Anpanman schrieb am 14.03.2010 um 08:51:04:
Ein "residence certficate" (Bescheinigung der Freizügigkeit)


Heißt "registration certifiate".


Anpanman schrieb am 14.03.2010 um 08:51:04:
Auch die "permanent residence card" (Daueraufenthaltskarte)


Die ist für Drittstaatangehörige. Es wäre ein "document certifying permanent residence".


Jabo schrieb am 13.03.2010 um 22:26:01:
So bis jetzt hat sie noch keine Aufenthaltskarte beantragt darf sie trotzdem in diesem Fall wie ich oben geschrieben habe nach 5 Jaerigen ununterbrochenem Aufenthalt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung oder 3jaehrigen ununter brochenem Aufenthaltsgenehmigung bekommen?


Sie erwirbt das Daueraufenthaltsrecht automatisch, wenn sie fünf Jahre lang freizügigkeitsberechtigt in GB wohnhaft war und der Wohnsitz nicht unterbrochen wurde (keine Abwesenheiten von länger als sechs Monaten innerhalb eines Zeiraums von zwölf Monaten, es gibt einzelne Ausnahmen).

Dann kann sie ein "document certifying permanent residence" beantragen (muss aber nicht) in dem sie Formular EEA3 einreicht. Sie muss Nachweise des Freizügigkeitstatbestandes während der fünf Jahre und ihren Pass oder Ausweis einreichen.

Weiteres bei Applying under European law

Das Daueraufenthaltsrecht nach drei Jahren ist etwas komplizierter, siehe Regulation 5 der EEA Regulations (Umsetzung der Richtlinie 2004/38/EG in Großbritannien).


Jabo schrieb am 13.03.2010 um 22:26:01:
Meine Freundin


Falls du zu ihr nach GB möchstest, musst du nachweisen, dass du seit zwei Jahren mit ihr gewohnt hast (oder einen eigenen britischen AT erwerben). Eine britische Aufenthaltskarte als unverheirateter Partner führt nicht zu einem Aufenthaltsrecht in Deutschland (nach EuGH Singh), da Deutschland die unverheiratete Partnerschaft ausländerrechtlich nicht anerkennt.

Titel: Re: EU Shengenabkommen.
Beitrag von Jabo am 17.03.2010 um 21:08:29

Zitat:
Sie erwirbt das Daueraufenthaltsrecht automatisch, wenn sie fünf Jahre lang freizügigkeitsberechtigt in GB wohnhaft war und der Wohnsitz nicht unterbrochen wurde (keine Abwesenheiten von länger als sechs Monaten innerhalb eines Zeiraums von zwölf Monaten, es gibt einzelne Ausnahmen).


Wie kann sie nachweisen dass sie fünf Jahre in BG gelebt hat?


Zitat:
Falls du zu ihr nach GB möchstest, musst du nachweisen, dass du seit zwei Jahren mit ihr gewohnt hast (oder einen eigenen britischen AT erwerben).


İch habe mit ihr über awei jahre gewohnt aber ich hab leider keine andere nachweise ausser unsere gemeinsame fotos weil wir in der wohnung von der Mutter von meiner Freundin gewohnt haben.
Und keine Stromrechnung.


Zitat:
(oder einen eigenen britischen AT erwerben).


Wie erwerbe ich eigenen britischen AT?

Falls wenn ich ihr nachziehen darf und sie dann unbefristet in GB leben darf (ch meine wenn sie sogenante Karte erworben hat) erwrbe ich dann auch unbefristiten Aufenthalt oder muss ich auch noch mal 5 Jahre darauf warten

Danke viell mals für die Antwort!


Titel: Re: EU Shengenabkommen.
Beitrag von Stefan-TR am 17.03.2010 um 22:54:11

Jabo schrieb am 17.03.2010 um 21:08:29:
Wie kann sie nachweisen dass sie fünf Jahre in BG gelebt hat?

Siehe den von Mustermann genannten Link, dort vor allem die Hinweise zum EEA3 Formular. Sie muss nachweisen, dass sie 5 Jhare lang einen Feizuegigkeits-Tatbestand erfuellt hat. Als Arbeitnehmerin z.B. durch ihre Lohnzettel, als Selbstaendige durch Steuerunterlagen, etc.pp.


Jabo schrieb am 17.03.2010 um 21:08:29:
İch habe mit ihr über awei jahre gewohnt aber ich hab leider keine andere nachweise ausser unsere gemeinsame fotos 

Das ist keine wirklich gute Basis fuer ein Antrag als unmarried partner. Probieren kann man das sicher, aber gerade bei dieser Art von Antrag pruefen die Behoerden ziemlich genau. Ihr muesst nicht nur 2 Jahre zusammen gelebt haben sondern 2 Jahre in eheaehnlicher Gemeinschaft verbracht haben. Dabei waere im Allgemeinen zu erwarten, dass ihr zumindest ueber ein gemeinsames Konto oder aehnliches verfuegt. Dann gaebe es auch Nachweise.


Jabo schrieb am 17.03.2010 um 21:08:29:
Wie erwerbe ich eigenen britischen AT?

Zum Beispiel als Student (Tier 4), Arbeiter (Tier 2), Hochqualifizierter (Tier 1) oder indem du deine Freundin heiratest (EEA2). Steht alles auf den UKBA Seiten erklaert.


Jabo schrieb am 17.03.2010 um 21:08:29:
erwrbe ich dann auch unbefristiten Aufenthalt oder muss ich auch noch mal 5 Jahre darauf warten

Du musst deine eigenen 5 Jahre abwarten.

Titel: Re: EU Shengenabkommen.
Beitrag von Mustermann am 18.03.2010 um 12:59:53

Jabo schrieb am 17.03.2010 um 21:08:29:
İch habe mit ihr über awei jahre gewohnt aber ich hab leider keine andere nachweise ausser unsere gemeinsame fotos weil wir in der wohnung von der Mutter von meiner Freundin gewohnt haben.
Und keine Stromrechnung.


Das würde nicht reichen. Falls ihr bei der gleichen Adresse in D gemeldet wart ist das ein Indiz, reicht alleine aber nicht. Wenn ihr seit sechs Monaten nicht mehr zusammenwohnt wird es in der Regel auch nicht möglich sein, ansonsten kommt es auf den Grund an und handelt sich um eine Ermessenssache.

Bei unverheirateten Partnern gelten nationale Regeln wenn es um die Partnerschaft geht. Weiteres dazu in GB in den Immigration Directorate Instructionsn (Answeisungen der Behörde).

Siehe hier

Und hier


Jabo schrieb am 17.03.2010 um 21:08:29:
Wie erwerbe ich eigenen britischen AT?


Working in the UK

Studying in the United Kingdom


Jabo schrieb am 17.03.2010 um 21:08:29:
Falls wenn ich ihr nachziehen darf und sie dann unbefristet in GB leben darf (ch meine wenn sie sogenante Karte erworben hat) erwrbe ich dann auch unbefristiten Aufenthalt oder muss ich auch noch mal 5 Jahre darauf warten


Das Aufenthaltsrecht und das Daueraufenthaltsrecht kommen nicht auf den Besitz der Bescheinigung an, dein Nachzug auch nicht. Der Besitz einer Bescheinigung ist frewillig, auch in Ländern wie Deutschland, in denen es obligatorisch ist, führt die Nichtbeachtung nicht zum Verlust des Aufenthaltsrechts.



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