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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ich lebe in Spanien, moechte aber mit meiner Frau Peruana zurück nach DTL
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Beitrag begonnen von waxman am 12.03.2010 um 15:59:50

Titel: Ich lebe in Spanien, moechte aber mit meiner Frau Peruana zurück nach DTL
Beitrag von waxman am 12.03.2010 um 15:59:50
Hallo Leute,

ich lebe schon ne ganze Weile in Spanien und möchte aber wieder zurück nach Deutschland. Ich habe meine Frau letztes Jahr in Peru geheiratet. Sie hat die Spanische tarjeta de residencia (eigentlich wie ne Aufenthaltgenehmigung mit Recht zu Arbeiten).

Jetzt möchten wir nach Deutschland zurück. Was brauchen wir da alles? Müssen wir den ganzen Genehmigungsquatsch nochmal für Deutschland machen? Muss sie einen Deutschdiplom vorweisen?

Schon mal Dank für eure Hilfe,

Gruß aus Barcelona

Titel: Re: Ich lebe in Spanien, moechte aber mit meiner Frau Peruana zurück nach DTL
Beitrag von waxman am 15.03.2010 um 16:14:51
mhh, hat keiner eine Vorstellung? :'(

Titel: Re: Ich lebe in Spanien, moechte aber mit meiner Frau Peruana zurück nach DTL
Beitrag von reinhard am 15.03.2010 um 16:38:24
Du bist freizügigkeitsberechtigt, Deine Frau kann mit Dir zusammen einfach nach Deutschland einreisen. Da ist nichts zu machen (und deshalb wohl auch nichts zu antworten).

Titel: Re: Ich lebe in Spanien, moechte aber mit meiner Frau Peruana zurück nach DTL
Beitrag von waxman am 16.03.2010 um 15:52:34
Danke für die Antwort.

Aber sie hat doch eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien. Muss ich dann auch eine in Deutschland beantragen? Und sie braucht also auch kein Sprachdiplom?

Dank und Gruß,

Nico

Titel: Re: Ich lebe in Spanien, moechte aber mit meiner Frau Peruana zurück nach DTL
Beitrag von Stefan-TR am 16.03.2010 um 16:40:58

waxman schrieb am 12.03.2010 um 15:59:50:
Jetzt möchten wir nach Deutschland zurück. Was brauchen wir da alles? Müssen wir den ganzen Genehmigungsquatsch nochmal für Deutschland machen? Muss sie einen Deutschdiplom vorweisen?

In Deutschland benoetigt deine Frau eine AE. Diese bekommt sie entweder als Ehefrau eines Deutschen nach AufenthG oder via mitgenommene Freizuegigkeit nach  FreizügG/EU.

AufenthG ist der Regelfall bei Ehepartnern von Deutschen. In diesem Fall benoetigt deine Frau Deutschkenntnisse auf A1 Level, es sei denn die ABH sieht davon ab, etwa weil deine Frau einen anerkannten Hochschulabschluss hat.

Alternativ gibt es EU Richtlinie 2004/38/EG (Aufenthaltsrecht der Unionsbürger und ihren Familienangehörigen), siehe FreizügG/EU. Diese gilt in der Regel fuer die Ehepartner von nicht-Deutschen EU Buergern in Deutschland. Hier werden keine Deutschkenntnisse verlangt. Deutsche, die zusammen mit ihrem Ehepartner im Ausland gelebt haben koennen ihre Freizeugigkeit mit nach Deutschland nehmen und dort wie EU Buerger behandelt werden. Damit das klappt muss man sich unter Umstaenden aber auf Diskussionen mit der ABH einlassen.


waxman schrieb am 16.03.2010 um 15:52:34:
Aber sie hat doch eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien.

Wenn diese AE in Spanien nicht nach Richtlinie 2004/38/EG ausgestellt wurde, dann koennte es mit der mitgenommenen Freizuegigkeit unter Umstaenden problematisch werden. Hier wuerde ich einfach mal vorab bei der ABH am geplanten Wohnort anfragen.

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