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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Bearbeitungszeit durch die ABH
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Beitrag begonnen von Nok am 05.03.2010 um 22:42:40

Titel: Bearbeitungszeit durch die ABH
Beitrag von Nok am 05.03.2010 um 22:42:40
Dachte eigentlich, dass mein Fall diesmal ganz unproblematisch sei und schnell bearbeitet wird, aber weit gefehlt!

Vorgeschichte: Habe im Sep. 2006 in Thailand geheiratet, nach vielem hin und her und Scheinehebefragrung wurde im Dez. 2006 das Visum erteilt, nach weiterem hin und her, mit Namensänderung etc. gab es dann auch die AE.

Nun musste meine Frau aus familiären Gründen zurück nach Thailand, was sich leider länger als ein halbes Jahr hinzog, somit AE erloschen, akzeptiert, sie hat den damals noch nicht erforderlichen A1 nachgemacht, war zwischenzeitlich mit Besuchervisum in D (innerhalb der Frist wieder nach Thailand zurück gereist!)

Nun neuen Visumantrag gestellt (ich bin schwer erkrankt und auf die Hilfe meiner Frau angewiesen), alle Papiere mussten neu eingereicht werden bei der ABH, inkl. z.B. Bescheinigung meines Arbeitgebers, dass ich mich in einem ungekündigtem, unbefristieten Arbeitsverhältnis befinde! (Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?)

Visumantrag wurde eingereicht am 12.11. 2009, im Januar 2010 erhielt meine Frau einen Anruf der Botschaft, und sie wurde nach Hochzeitstag und ihren bisherigen Aufenthalten in Deutschland befragt, da sie die Fragen nicht aus dem Stegreif beantworten konnte musste sie zwei Tage später bei der Botschaft antreten.

Dort wurde dann zwei hochrangigen Botschaftsangestellten zunächst erklärt dass der Hochzeitstag in Thailand keinerlei Bedeutung hat.

Danach wurden die Seiten im Pass akribisch gezählt um festzustellen ob sie nicht doch noch öffter in Deutschland war (Kann mir jemand den Sinn erklären?)

Danach tat sich nichts mehr, eine Nachfrage bei der ABH ergab, dass diese eine weitere Anfrage an die Botschaft geschickt habe, über den Inhalt der Anfrage gibt es natürlich keine Auskunft.

Einzige Aussage: Wir wissen, dass wir hier in M..... sehr streng sind deshalb haben wir auch weniger Probleme als andere ABH's die alles sehr lax handeln!

Eine weitere Nachfrage heute ergab, dass sich nichts getan habe, da Publikumsverkehr vorgeht und die Bearbeitung von Anträgen somit warten müsse!

Wie lange muss ich noch warten? Bis sich durch mein Ableben die Sache erledigt hat?

Aber im Ernst, gibt es keine Fristen innerhalb derer zumindest eine Sachstandsmeldung zu erwarten ist?

Nur zum Vergleich, eine Freundin meiner Frau hat am gleichen Tag den Antrag gestellt und ist seit Weihnachten in Bonn, dass meine Frau zu Ostern hier ist, wage ich zu bezweifeln!

Was kann ich tun?

Titel: Re: Bearbeitungszeit durch die ABH
Beitrag von reinhard am 05.03.2010 um 22:57:10
Problem ist:

Deine Frau hat ein Visum bei der Botschaft (Konsularabteilung) beantragt. Deine Frau müsste nachfragen. Normalerweise soll die Botschaft in drei Monaten entscheiden. Wenn es Rückfragen gibt, sollte sie Deiner Frau auf Anfrage eine Erläuterung / Zwischenstand geben.

Die ABH wir "nur" beteiligt, und Du wirst nur um Mithilfe gebeten, bist aber selbst nicht weiter ins Verfahren involviert.

Es ist eine Sache zwischen Deiner Frau und der Botschaft.

Wenn Du Dich "einmischen" willst (geht Dich ja durchaus was an): Ruf beim "Bürgerservice" des Auswärtigen Amtes an, also der vorgesetzten Behörde der Botschaft. Die sind genau für solche Angehörigen wie Dich da.

Titel: Re: Bearbeitungszeit durch die ABH
Beitrag von Muleta am 05.03.2010 um 23:03:26

Nok schrieb am 05.03.2010 um 22:42:40:
akzeptiert, sie hat den damals noch nicht erforderlichen A1 nachgemacht, ...


was völlig überflüssig war, § 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 iVm § 44 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ("erstmals").


Zitat:
hier in M..... ...


da sind vor einiger Zeit die ABHs umstrukturiert worden (R-----/M------) und spätestens seitdem herrschen dort seltsame, wohl auch auf Überforderung beruhende Zustände. Wenn's finanziell kein größeres Problem ist, könnte man an eine Untätigkeitsklage denken.

Muleta

Titel: Re: Bearbeitungszeit durch die ABH
Beitrag von Nok am 05.03.2010 um 23:13:58
Danke für deine promte Antwort, sehe das Problem aber bei der ABH M......, denn ohne deren positiven Bescheid, kann die Botschaft nicht handeln und dort (M.......) wird aus meiner Sicht, ohne jeglichen Grund verzögert auf Teufel komm raus!

Kenne mittlerweile genug Fälle in denen der Wohnsitz verändert wurde weil die schleppende und restriktive Bearbeitung duch die ABH M..... nicht nur bundesweit bekannt ist sondern auch bei den Botschaften, die, die teilweise sinnentleerten Anfragen dieser ABH hassen!


[edit]Ich füge dein Folgepost hier ein.[/edit]



Danke auch für deine Antwort Muleta, was ist eine "Untätigkeitsklage" und welche Aussicht besteht auf Erfolg in welcher Zeit?

Möchte nicht weitere Verzögerungen duch eine Klage heraufbeschwören!

Titel: Re: Bearbeitungszeit durch die ABH
Beitrag von Muleta am 05.03.2010 um 23:28:17

Nok schrieb am 05.03.2010 um 23:17:54:
Danke auch für deine Antwort Muleta, was ist eine "Untätigkeitsklage" und welche Aussicht besteht auf Erfolg in welcher Zeit?


die Dauer kommt auf den zuständigen Richter an (bei einer Einigung während des laufenden Verfahrens könnte das in 2-3 Monaten durch sein; Du kannst aber davon ausgehen, dass sich bei der ABH recht geschwind jemand um den Fall kümmert, wenn das VG Berlin plötzlich die Akte anfordert und der Ausländerbehörde (kurze) Fristen setzt.

Die Untätigkeitsklage ist eine Klage auf Erteilung des Visums, ohne dass vorher eine behördliche Entscheidung ergangen ist (vgl. §§ 75, 161 Abs. 3 VwGO).


Zitat:
Möchte nicht weitere Verzögerungen duch eine Klage heraufbeschwören!


grundsätzlich ein völlig richtiger Gedanke, der häufig auch gegen eine Untätigkeitsklage spricht. Aber bei dieser speziellen ABH...

Muleta

Titel: Re: Bearbeitungszeit durch die ABH
Beitrag von Tippi am 05.03.2010 um 23:53:42
Wir sehen es nicht gerne, wenn hier die Namen der
betreffenden ABH genannt werden - gerade bei den
kleineren Behörden.

Titel: Re: Bearbeitungszeit durch die ABH
Beitrag von Nok am 06.03.2010 um 00:01:39
 
Muleta, danke nochmals für die Antwort, werde die Untätigkeitsklage mal ins Gespräch mit einflechten, evtl. bewirkt ja das schon etwas!?

Titel: Re: Bearbeitungszeit durch die ABH
Beitrag von Nok am 06.03.2010 um 00:07:09

Tippi schrieb am 05.03.2010 um 23:53:42:
Wir sehen es nicht gerne, wenn hier die Namen der
betreffenden ABH genannt werden - gerade bei den
kleineren Behörden.


   
Tippi, akzeptiere deinen Einwand, halte aber dennoch die Nennung dieser ABH für gerechtfertigt, da hier systematisch vorgegangen wird und dies mittlerweile auch bekannt ist!

Sollte ein anprangern dieser speziellen ABh gegen die Regeln dieses Forums verstossen, bitte ich ausdrücklich um Entschuldigung und werde weitere Nennungen unterlassen!

Titel: Re: Bearbeitungszeit durch die ABH
Beitrag von Tippi am 06.03.2010 um 00:17:46

Nok schrieb am 06.03.2010 um 00:07:09:
halte aber dennoch die Nennung dieser ABH für gerechtfertigt, da hier systematisch vorgegangen wird und dies mittlerweile auch bekannt ist! 


Wenn es bekannt ist - dann muss es hier ja nicht auch
noch publik gemacht werden.

Wir stellen hier keine ABH an den Pranger, wir versuchen
Hilfestellungen zu geben.



Nok schrieb am 06.03.2010 um 00:07:09:
werde weitere Nennungen unterlassen! 


Danke

Titel: Re: Bearbeitungszeit durch die ABH
Beitrag von fons am 06.03.2010 um 00:27:00
Mal kurz allgemein dazu ergänze . . .


Nok schrieb am 06.03.2010 um 00:07:09:
halte aber dennoch die Nennung dieser ABH für gerechtfertigt, da hier systematisch vorgegangen wird und dies mittlerweile auch bekannt ist! 

Naja, das ist eben subjektiv. Und versteh mal uns hier als
Plattformbetreiber.

Wie sollen wir beurteilen, ob das gerechtfertigt ist? Daher
schieben wir da von vornerein nen Riegel vor. Hier ist allge-
meine Info angesagt. Amen.

Titel: Re: Bearbeitungszeit durch die ABH
Beitrag von Nok am 07.03.2010 um 19:31:58

schrieb am 06.03.2010 um 00:27:00:
Mal kurz allgemein dazu ergänze . . .

Naja, das ist eben subjektiv. Und versteh mal uns hier als
Plattformbetreiber.

Wie sollen wir beurteilen, ob das gerechtfertigt ist? Daher
schieben wir da von vornerein nen Riegel vor. Hier ist allge-
meine Info angesagt. Amen.



Ist akzeptiert! Soll nicht wieder vorkommen!

Werde aber berichten wie es weiter geht!

Titel: Re: Bearbeitungszeit durch die ABH
Beitrag von Nok am 07.03.2010 um 23:34:53
Um es nochmal klar zu stellen! Es geht mir nicht darum jemanden an den Pranger zu stellen!!!!!!!!!!!!!

Ich möchte nur, dass meine Frau baldmöglichst wieder einreisen darf! Verstehe nicht, dass das so lange dauert, da es ja wohl keine rechtlichen Hindernisse gibt!

Sollte es doch Hindernisse geben, sollten diese doch bekannt gegeben werden, damit sie aus dem Weg geschafft werden können.

Oder betrachte ich da was unkorrekt? Bin und möchte gesetzestreu bleiben!
Möchte aber auch korrekt und gesetzeskonform behandelt werden!

Titel: Re: Bearbeitungszeit durch die ABH
Beitrag von Nok am 25.03.2010 um 19:41:42
Nach unzähligen Anrufen bei der ABH bekam ich doch tatsächlich heute einen Rückruf, dass die positive Stellungnahme, spätestens morgen an die Botschaft gefaxt wird, schaun mer mal, werde Anfang nächster Woche in der Botschaft nachfragen.

Aber bin schon sehr glücklich über diese Aussage der ABH, klappt zwar dann, wie vorausgesagt, nicht bis Ostern mit der Einreise aber kurz danach!

Titel: Re: Bearbeitungszeit durch die ABH
Beitrag von Budweiser am 25.03.2010 um 21:45:39

Tippi schrieb am 05.03.2010 um 23:53:42:
Wir sehen es nicht gerne, wenn hier die Namen der
betreffenden ABH genannt werden - gerade bei den
kleineren Behörden.

Warum? Was ist denn verwerflich daran?
Es ist durchaus legal seine Erfahrungen mit einer bestimmten Behörde mitzuteilen.
Rechtsbrüche geschehen auch bei Behörden und es ist durchaus richtig dieses Verhalten öffentlich zu machen - obs den Tätern gefällt oder nicht.
Und deren Verhalten ebenso.

Titel: Re: Bearbeitungszeit durch die ABH
Beitrag von Tippi am 25.03.2010 um 21:52:21

Budweiser schrieb am 25.03.2010 um 21:45:39:
Warum?


Weil wir, die Admins dieses Boards, das so entschieden
haben.

Budweiser schrieb am 25.03.2010 um 21:45:39:
Was ist denn verwerflich daran?


Wir diskutieren hier die Rechtslage, das kann auch ohne
Nennung der betreffenden ABH erfolgen.


Budweiser schrieb am 25.03.2010 um 21:45:39:
durchaus richtig dieses Verhalten öffentlich zu machen


ok - siehe oben - ebenfalls ohne ABH-Nennung möglich.
Budweiser schrieb am 25.03.2010 um 21:45:39:
den Tätern gefällt oder nicht


Täter??? - Hallo, gehts noch?  >:(

Mehr gibt es zu diesem Thema nicht zu sagen/schreiben.


Ergänzung

http://www.info4alien.de/tippi/smilies/lesetipp.png

Titel: Re: Bearbeitungszeit durch die ABH
Beitrag von reinhard am 26.03.2010 um 11:22:31

Nok schrieb am 25.03.2010 um 19:41:42:
Nach unzähligen Anrufen bei der ABH bekam ich doch tatsächlich heute einen Rückruf, dass die positive Stellungnahme, spätestens morgen an die Botschaft gefaxt wird, schaun mer mal, werde Anfang nächster Woche in der Botschaft nachfragen.


Denk nur dran:

Deine Frau ist Antragstellerin und berechtigt, bei der Botschaft nachzufragen.

Für Angehörige in Deutschland gibt es für Nachfragen den "Bürgerservice" beim Auswärtigen Amt in Berlin.

Versuchen darfst Du natürlich alles, aber wundere Dich nicht, wenn am anderen Ende entsprechend den Vorschriften reagiert wird.

Titel: Re: Bearbeitungszeit durch die ABH
Beitrag von Muleta am 26.03.2010 um 12:50:04

reinhard schrieb am 26.03.2010 um 11:22:31:
wenn am anderen Ende entsprechend den Vorschriften reagiert wird.


es gibt keine Vorschrift, nach denen den Ehepartnern in Visa-Verfahren von den Botschaften/ABH keine Auskünfte erteilt werden dürfen. Streng genommen ist zwar das VwVfG für Visa-Verfahren nicht anwendbar, allerdings sind die wesentlichen Verfahrensvorschriften des VwVfG lediglich eine klarstellende Konkretisierung der einschlägigen Regelungen des Grundgesetzes (insbes. Art. 17 GG).

Insofern:

- wäre der Ehegatte in entsprechender Anwendung von § 13 Abs. 2 VwVfG am Verfahren zu beteiligen. Dies folgt letztlich auch schon aus § 42 Abs. 2 VwGO, da mit der Entscheidung eigene Rechte des Ehepartners aus Art. 6 I GG betroffen wären und dieser selbst klagen könnte (oder im Klageverfahren zumindest beizuladen wäre).
- ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Ehegatte (mündlich) bevollmächtigt ist und die Behörde die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht § 14 Abs. 1 S. 3 VwVfG zwar verlangen kann, dies denn aber auch unmissverständlich tun muss, wenn sie am Vorliegen einer Vollmacht Zweifel hat.

Was die praktische Handhabung angeht, magst Du Recht haben. Aber damit ist die praktische Handhabung längst nicht rechtens.

Muleta

Titel: Re: Bearbeitungszeit durch die ABH
Beitrag von Nok am 30.03.2010 um 21:29:22

reinhard schrieb am 26.03.2010 um 11:22:31:
Denk nur dran:

Deine Frau ist Antragstellerin und berechtigt, bei der Botschaft nachzufragen.

Für Angehörige in Deutschland gibt es für Nachfragen den "Bürgerservice" beim Auswärtigen Amt in Berlin.

Versuchen darfst Du natürlich alles, aber wundre Dich nicht, wenn am anderen Ende entsprechend den Vorschriften reagiert wird.


Haben in Bangkok einen Mann vor Ort, der fast jeden in der Botschaft kennt und natürlich auch eine Vollmacht meiner Frau hat.

Wir haben uns wohl zu früh gefreut, Auskunft der Botschaft: Stellungnahme der ABH liegt vor aber noch nicht das endgültige OK für das Visum.

Habe darauf hin wieder bei der ABH angerufen und gefragt, ob das endgültige OK per Diplomatenpost raus gehe (würde ja wieder 2-3 Wochen dauern)

Auskunft des Sachbearbeiters: Nein, der Fall wäre erledigt, die Botschaft wüßte, dass seine Behörde so arbeiten würde und nur eine informelle Stellungnahme per Fax sende, da sie noch nicht an das elektronische System angeschlossen sei.

Also, die Botschaft wartet auf das OK fürs Visum und die ABH sagt, sie schickt nichts mehr raus.

Was nun? Was kann ich tun?

Titel: Re: Bearbeitungszeit durch die ABH
Beitrag von matteo am 31.03.2010 um 05:43:08
Ich nehme an, das die Botschaft auf die Diplomatenpost der ABH wartet, weil denen der informelle Bescheid der ABH via Fax nicht für deren Entscheidung ausreicht.

Aber deine ABH hat, mit Ausnahme des Faxes, keine Unterlagen mehr an die Botschaft geschickt? Dann muss man das der Botschaft vll. noch mitteilen, dass sie keine weitere schriftliche Stellungnahme seitens der ABH erwarten müssen. Kann das der Sachbearbeiter der ABH der Botschaft nicht mitteilen?

Titel: Re: Bearbeitungszeit durch die ABH
Beitrag von Nok am 31.03.2010 um 14:59:00

matteo schrieb am 31.03.2010 um 05:43:08:
Kann das der Sachbearbeiter der ABH der Botschaft nicht mitteilen?



Hatte dem Sachbearbeiter der ABH, gestern, den zuständigen Sachbearbeiter bei der Botschaft sowie die Bearbeitungsnummer der Botschaft, per mail mitgeteilt und um Klärung gebeten.

Ob er sich tatsächlich, umgehend um die Sache gekümmert hat, weiß ich noch nicht, jedenfalls kam heute überraschend die Meldung von der Botschaft, dass das Visum angeholt werden kann!

Jubeln werde ich aber erst morgen, wenn unser Mann vor Ort, den Pass incl. Visum in den Händen hat!

Titel: Re: Bearbeitungszeit durch die ABH
Beitrag von reinhard am 31.03.2010 um 15:14:42

Nok schrieb am 30.03.2010 um 21:29:22:
Haben in Bangkok einen Mann vor Ort, der fast jeden in der Botschaft kennt und natürlich auch eine Vollmacht meiner Frau hat.

Wir haben uns wohl zu früh gefreut, Auskunft der Botschaft: Stellungnahme der ABH liegt vor aber noch nicht das endgültige OK für das Visum.

Habe darauf hin wieder bei der ABH angerufen und gefragt, ob das endgültige OK per Diplomatenpost raus gehe (würde ja wieder 2-3 Wochen dauern)

Auskunft des Sachbearbeiters: Nein, der Fall wäre erledigt, die Botschaft wüßte, dass seine Behörde so arbeiten würde und nur eine informelle Stellungnahme per Fax sende, da sie noch nicht an das elektronische System angeschlossen sei.

Also, die Botschaft wartet auf das OK fürs Visum und die ABH sagt, sie schickt nichts mehr raus.

Was nun? Was kann ich tun?



Das ist völlig normal und bei allen Ausländerbehörden üblich.

Die ABH schickt ihre Zustimmung per Fax oder Mail. Die Botschaft hat ja schon alle Unterlagen.

Und dann entscheidet die Botschaft – meistens positiv und meistens innerhalb einer Woche. Das "endgültige Okay", von dem Du sprachst, wird innerhalb der Botschaft selbst generiert.

Insofern gilt: Sich über Zustimmung der ABH freuen – eine Woche auf Entscheidung der Botschaft warten – sich über Telefonanruf der Botschaft freuen.

Titel: Re: Bearbeitungszeit durch die ABH
Beitrag von matteo am 02.04.2010 um 05:47:10

Nok schrieb am 31.03.2010 um 14:59:00:
...jedenfalls kam heute überraschend die Meldung von der Botschaft, dass das Visum angeholt werden kann!


Glückwunsch ! Ich hoffe das es bei uns auch bald so weit ist !  ;D

Titel: Re: Bearbeitungszeit durch die ABH
Beitrag von slim1964 am 02.04.2010 um 15:34:32
also bei mir hat  nicht mehr alles 1 monat gedauert bist mein Frau den visum bekommen...es war sehr schnell...

Titel: Re: Bearbeitungszeit durch die ABH
Beitrag von Nok am 04.04.2010 um 21:35:46

matteo schrieb am 02.04.2010 um 05:47:10:
Glückwunsch ! Ich hoffe das es bei uns auch bald so weit ist !  ;D


Ja, danke, Pass mit Visum wurde schon abgeholt, Flug ist schon gebucht!

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