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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Dauer rechtmäßiger Aufenthalt
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Beitrag begonnen von ambi am 15.02.2010 um 16:37:27

Titel: Dauer rechtmäßiger Aufenthalt
Beitrag von ambi am 15.02.2010 um 16:37:27
Hallo!

Mein Mann hat seit 2 Jahren einen Aufenthaltstitel duch unsere Ehe, solange sind wir auch verheiratet. Davor hatte er die Duldung, die ja nicht angerechnet wird.
Ich bin Deutsche, d.h. nach der Regelung besonderer Personengruppen gilt bei ihm ja der rechtmäßige Aufenthalt von 3 Jahren. Müssen die 3 jahre schon bei der Antragstellung oder erst bei der EB selbst erreicht sein?

Titel: Re: Dauer rechtmäßiger Aufenthalt
Beitrag von B.D. am 15.02.2010 um 17:17:32
Hi,

da im Antrag auch Angaben über den Bestand der ehelichen LG gemacht werden müssen, würde ich sagen ab Antragstellung.
Bin allerdings im Einbürgerungsrecht kein Fachmann !  ;)

B.D.

Titel: Re: Dauer rechtmäßiger Aufenthalt
Beitrag von maki am 15.02.2010 um 17:21:18
Würde einfach mal die zuständige EBH fragen, kann so oder so laufen.

Titel: Re: Dauer rechtmäßiger Aufenthalt
Beitrag von Blaise am 19.02.2010 um 11:14:24
Hallo,

spätestens bei der Entscheidung über den Antrag müssen alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen. Ein Jahr vor dem Vorliegen der Voraussetzungen den Antrag abgeben ist dann nicht immer sinnvoll. Spätestens vor der Einbürgerung muss die Behörde den Antrag wieder prüfen.

Einfach bei der zuständigen Behörde fragen, ab welchem Zeitraum die Antragstellung empfohlen wird.

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