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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung Baden Württemberg
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Beitrag begonnen von charlotta am 14.02.2010 um 11:46:45

Titel: Einbürgerung Baden Württemberg
Beitrag von charlotta am 14.02.2010 um 11:46:45
Hallo zusammen,

erstmal lieben Dank für das Forum!
Es ist sehr gut.

Habe das Kapitel "Einbürgerung" durchgelesen und habe immer noch ein paar Unklarheiten.

Kurz zu meiner Situation:
russische Staatsangehörigkeit, 10 Jahre in Dtl (darunter 1 Jahr AuPair, 7,5 Jahre Studium (RheinlandPfalz), 1.5 Jahre Arbeit (Baden Württemberg)
Habe ein Arbeitsvisum in Stuttgart (BaWü)

Ich war bei der Ausländerbehörde wg. Einbürgerung, und die meinten, dass ich 60 Monate die Sozialabgaben bezahlen haben muss um mich einbürgern zu lassen.
Wie ich hier rausgelesen habe, das ist wg. Ermessenseinbürgerung (§8), weil das Studium in BaWü nicht in die Voraussetzung (8 Jahre) eingerechnet wird.

FRAGEN
1) Ist es grundsätzlich so, dass in Baden-Württemberg das Studium  für die Einbürgerung nicht eingerechnet wird? Und damit kann man nur ein Antrag auf Ermessenseinbürgerung stellen und 60 Monate die Sozialabgaben bezahlt haben?

2) wenn meine Arbeit in Mannheim (die Grenze zu Rheinland-Pfalz)  wäre und ich in Rheinland-Pfalz wohnen würde (1.Wohnsitz), könnte ich zu einem Ausländerbehörde in Rheinland Pfalz gehen? (da wird ja das Studium eingerechnet)
Oder man muss da in die Ausländerbehörde gehen, wo man arbeitet? Wie kann man diesen "tatsächlichen Lebensmittelpunkt" interpretieren.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Schönen Gruß:)






Titel: Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Beitrag von maki am 14.02.2010 um 11:58:23

charlotta schrieb am 14.02.2010 um 11:46:45:
1) Ist es grundsätzlich so, dass in Baden-Württemberg das Studiumfür die Einbürgerung nicht eingerechnet wird? Und damit kann man nur ein Antrag auf Ermessenseinbürgerung stellen und 60 Monate die Sozialabgaben bezahlt haben?

Ja, Bayern, BW und Sachsen erkennen diese Zeiten nicht als "gewöhnlich" an. Siehe auch das Einbürgerungsportal dazu (Button "Einbürgerung" ganz oben).
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/rm_aufenthalt.htm


charlotta schrieb am 14.02.2010 um 11:46:45:
2) wenn meine Arbeit in Mannheim (die Grenze zu Rheinland-Pfalz)wäre und ich in Rheinland-Pfalz wohnen würde (1.Wohnsitz), könnte ich zu einem Ausländerbehörde in Rheinland Pfalz gehen? (da wird ja das Studium eingerechnet)
Oder man muss da in die Ausländerbehörde gehen, wo man arbeitet? Wie kann man diesen "tatsächlichen Lebensmittelpunkt" interpretieren.

Würde dir empfehlen entweder komplett umzuziehen oder dich mit den Regeln deines Bundeslandes zufriedenzugeben. "Einbürgerungstourismus" wird nicht gerne gesehen und meist wird dein Antrag doch wieder an die Behörde weitergeleitet an dem du deinen tatsächlichen Lebensmitelpunkt hast.

Titel: Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Beitrag von Odysseus am 15.02.2010 um 09:02:17
Vorab: Meine Geographiekenntnisse sind nicht die besten......

Wenn Du in BaWü arbeitest, aber jenseits der nahen Landesgrenze in Rh-Pf wohnst, dann ist dagegen nichts einzuwenden. Das ist nichts anderes, als wenn jemand in Berlin arbeitet, aber im brandenburgischen Umland wohnt.

Zuständig ist immer die EBH am Wohnsitz. Das setzt aber einen tatsächlichen Umzug, also tatsächlichen Wohnortwechsel voraus. Nur Ummelden zum guten Kumpel reicht nicht. Kurzum: es muss glaubhaft und  nachvollziehbar sein, Einbürgerungstourismus bringt nur Ärger!

Titel: Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Beitrag von charlotta am 21.02.2010 um 12:10:53
Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen!

im Prinzip könnte ich mich bei meiner Schwester anmelden (d.h. Familiengründe?) + ich bin in der Beratungsbranche, das auch eine Reisetätigkeit voraussetzt.

Es könnte reichen... oder?

Kennen Sie vll. eine Beratungsstelle, wo man sich zusätzlich informieren kann?

Lieben Dank!

Titel: Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Beitrag von reinhard am 21.02.2010 um 14:02:57

charlotta schrieb am 21.02.2010 um 12:10:53:
Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen!

im Prinzip könnte ich mich bei meiner Schwester anmelden.

Es könnte reichen... oder?


Nein, anmelden reicht nicht. Du musst wirklich umziehen, damit eine Behörde im anderen Bundesland zuständig ist.

Titel: Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Beitrag von charlotta am 21.02.2010 um 14:19:26
Was meinst du mit dem "Umziehen".
Wenn ich mein 1.Wohnsitz in Rheinland-Pfalz anmelde.. Ob ich dann noch eine Wohnung in Stuttgart behalte - wird wahrscheinlich niemand prüfen.
Brauchen die irgendwelche Belege? Wie kann man diesen Umzug nachweisen?

Man kann es ja auch so begründen:
die Kunden sind immer woanderes, und ob man in Stuttgart oder in der Pfalz wohnt - es spielt keine Rolle, weil man ja sowieso zum Kunden fahren muss (man arbeitet beim Kunden vor Ort).

Titel: Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Beitrag von reinhard am 21.02.2010 um 15:21:04

charlotta schrieb am 21.02.2010 um 14:19:26:
Was meinst du mit dem "Umziehen".


Du kannst Dich erst nach dem Umzug ummelden.


Zitat:
Wird wahrscheinlich niemand prüfen.


Wenn Du den Umzug nur fingierst, also durch Betrug Deinerseits eingebürgert wirst, kann die Einbürgerung später widerrufen werden. Du bist dann alos nie sicher, ob Du gerade noch Deutsche bist oder inzwischen staatenlos (und ohne Aufenthaltserlaubnis).

Titel: Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Beitrag von Stefan-TR am 21.02.2010 um 16:07:34

charlotta schrieb am 21.02.2010 um 14:19:26:
Wenn ich mein 1.Wohnsitz in Rheinland-Pfalz anmelde.. 

Dein 1. Wohnsitz kann nicht frei gewaehlt werden. Das ist per Definition dort wo du deinen Lebensmittelpunkt hast; die Hautpzeit deiner Zeit verbringst.

Du kannst also z.B. unter der Woche (5 Tage) bei deiner Schwester wohnen (inklusive deine Reisetaetigkeiten von dort starten und dort wieder beenden) und am Wochenende (2 Tage) in deiner alten Wohnung, dann sollte es klappen.

Titel: Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Beitrag von Nzus am 06.03.2010 um 23:46:22
In Stuttgart werden die Studienzeiten sehr wohl angerechnet, zumindest in meinem Fall war es so (Anspruchseinbrgg.)

Hatte allerdings kurz vorher noch die NE bekommen...

Titel: Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Beitrag von Nzus am 07.03.2010 um 00:00:04
mein letztes Posting stimmt nicht ganz: NE bekam ich erst während der Bearbeitung meines Einbürgerungsantrages.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung bei EBH Stuttgart hatte ich die 60 Monate noch nicht zusammen. Trotzdem haben sich die Mitarbeiter nicht an den Aufenthaltsbewilligungszeiten gestört.


charlotta schrieb am 14.02.2010 um 11:46:45:
Ich war bei der Ausländerbehörde wg. Einbürgerung, und die meinten, dass ich 60 Monate die Sozialabgaben bezahlen haben muss um mich einbürgern zu lassen.


Die Ausländerbehörde ist in Stuttgart gar nicht für Einbürgerung zuständig, vielleicht wurdest du deshalb falsch beraten?

Im Übrigen würde ich gern wissen, woher die Info stammt, dass Studienzeiten in BW grundsätzlich nicht angerechnet werden. Bis jetzt habe ich im Forum keine Beschwerden gesehen von Leuten, die es tatsächlich versucht haben!

Titel: Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Beitrag von Mikael321 am 07.03.2010 um 10:51:53

Nzus schrieb am 07.03.2010 um 00:00:04:
Bis jetzt habe ich im Forum keine Beschwerden gesehen von Leuten, die es tatsächlich versucht haben!
Vielleicht sind die im Rahmen des § 8 , eingebürgert worden. ( Womit die Rente wieder wichtig ist ) Und ich habe hier schon einige Beiträge gelesen, wo über einen Umzug nachgedacht wurde, weil BW ( oder BY/Sachsen) eben die Studienzeiten nicht anerkennt ! Siehe auch hier -> http://www.sweh.de/l8en/Areas-of-Practice/Citizenship/#24


Michael

PS: Ich habe allerdings noch nie gehört, das jemand seine Staatsbürgerschaft wieder abgeben musste, weil sich jemand die Staatsbürgerschaft , mit einer Fake Anmeldung "erschlichen" hat. Bei der Rücknahme der Einbürgerung, hängen die Glocken verdammt hoch. Nach 5 Jahren, ist die Rücknahme überhaupt nicht mehr möglich ! ( BVG Urteil )

Titel: Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Beitrag von Mick am 07.03.2010 um 11:12:54

Mikael321 schrieb am 07.03.2010 um 10:51:53:
Nach 5 Jahren, ist die Rücknahme überhaupt nicht mehr möglich ! ( BVG Urteil ) 

§ 35 Abs. 3 StAG

Titel: Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Beitrag von Nzus am 08.03.2010 um 00:52:01

Mikael321 schrieb am 07.03.2010 um 10:51:53:
Und ich habe hier schon einige Beiträge gelesen, wo über einen Umzug nachgedacht wurde, weil BW ( oder BY/Sachsen) eben die Studienzeiten nicht anerkennt !

Vielleicht nur weil sie hier darüber im FAQ gelesen haben?  :-?

Naja, würde mich schon interessieren, ob die eine oder andere Einbürgerung in BW nur wegen Studienzeiten nachweislich gescheitert ist...

P.S. in Stuttgart verschickt der OB (CDU) Briefe an Ausländer mit der Aufforderung, einfach mal den Einbürgerungsantrag zu stellen! Und danach dermaßen restriktiv zu verfahren, würde ja auch nicht dazu passen...

Titel: Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Beitrag von Mikael321 am 08.03.2010 um 22:15:30

Nzus schrieb am 08.03.2010 um 00:52:01:
Vielleicht nur weil sie hier darüber im FAQ gelesen haben? 
Nein ! Meist waren sie der Meinung das die Zeiten angerechnet werden, und sind dann von der EBH belehrt worden. Danach sind sie hier aufgeschlagen. Das waren im Laufe der Zeit, nicht wenige. Aber uns musst du ja nicht glauben. Geh doch einfach zu deiner Behörde, und lasse dich beraten. Dann hast du es amtlich ! Was die sagen zählt ! Nicht was wir erzählen !


Michael

Titel: Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Beitrag von Nzus am 08.03.2010 um 23:10:33
Michael, genau das versuche ich euch die ganze Zeit zu erklären: Man hat mir im Jahre 2009 in Stuttgart die Studienzeiten angerechnet (§10)!

Titel: Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Beitrag von Xander am 13.05.2010 um 02:07:30

Nzus schrieb am 07.03.2010 um 00:00:04:
Im Übrigen würde ich gern wissen, woher die Info stammt, dass Studienzeiten in BW grundsätzlich nicht angerechnet werden. Bis jetzt habe ich im Forum keine Beschwerden gesehen von Leuten, die es tatsächlich versucht haben!


Ich würde auch gerne wissen, wo diese Information steht (außer hier im FAQ). Ich war auch bei eine EBH in BW und die Sachbearbeiterin meinte die Studienzeiten werden wohl angerechnet.

Titel: Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Beitrag von Blaise am 13.05.2010 um 10:16:51
Die Information wird wohl beim Innenministerium Baden-Württemberg stehen; die legen für die Behörden in ihrem Bundesland fest, welche Zeiten zum rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt gehören oder welche Zeiten eben nicht dazu gehören...

Titel: Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Beitrag von Xander am 13.05.2010 um 20:34:58

Blaise schrieb am 13.05.2010 um 10:16:51:
Die Information wird wohl beim Innenministerium Baden-Württemberg stehen; die legen für die Behörden in ihrem Bundesland fest, welche Zeiten zum rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt gehören oder welche Zeiten eben nicht dazu gehören...


Sorry, ich finde die Info auf die Webseite des Innenministeriums BW nicht...

Titel: Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Beitrag von Saxonicus am 14.05.2010 um 01:49:31

Xander schrieb am 13.05.2010 um 20:34:58:
Sorry, ich finde die Info auf die Webseite des Innenministeriums BW nicht...


Wer (richtig) sucht, der findet:
http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Einbuergerung/83674.html

Titel: Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Beitrag von Blaise am 14.05.2010 um 08:43:33
Die Informationen, was regelmäßiger und rechtmäßiger Aufenthalt ist, ist tatsächlich nicht auf der Internet-Seite des Ministeriums. Das muss aber auch nicht dort sein ... einfach mal dort anrufen oder schreiben.

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