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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Umzug nach Erhalten der Einbürgerungsurkunde
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Beitrag begonnen von Idrissi am 09.02.2010 um 14:40:04

Titel: Umzug nach Erhalten der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Idrissi am 09.02.2010 um 14:40:04
Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem man die Einbürgerungsurkunde erhalten hat, muss man die Reisepass bzw. den Personalausweis in der gleichen Stadt beantragen, und den Umzug verschieben?
Z.B. wenn man die Urkunde in NRW bekommt und nach Bayern zieht.

Im Voraus besten Dank!

Freundliche Grüße

Idrissi

Titel: Re: Umzug nach Erhalten der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von schweitzer am 09.02.2010 um 15:37:15
Ich weiß nicht, wie lange es noch bis zu Deinem Umzug dauert.

Ggf. könnte es aber Sinn machen und möglich sein, an Deinem jetzigen Wohnort einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Der wird kurzfristig ausgestellt und dient insbesondere dazu, die Zeit bis zur Ausstellung eines neuen Personalausweises zu überbrücken. Der vorläufige Personalausweis hat allerdings nur eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten und kann nicht verlängert werden. -

Sodann könnte innerhalb der Frist der Gültigkeit am neuen Wohnort (mit Anmeldung dort) ein "richtiger" Personalausweis beantragt werden.

Wende Dich am besten an Deine Meldebehörde und frage, ob so verfahren werden könnte.

=schweitzer=

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