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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Deutsches Kind trotz Geburt im Ausland? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1265299598 Beitrag begonnen von Maytag am 04.02.2010 um 17:06:36 |
Titel: Deutsches Kind trotz Geburt im Ausland? Beitrag von Maytag am 04.02.2010 um 17:06:36 schweitzer schrieb am 04.02.2010 um 10:36:31:
Jetzt wäre ich beinahe vom sessel gefallen und habs telefon weg geschmissen *gg* Heist das wenn ich jetzt in die Türkei reise und da mein Kind zur welt bringe das es dan dennoch die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommt?!?? Wie geht das denn? Daddys' [edit]Ich hab' mir erst überlegt die 3 Posts zu schrotten... Aber da doch eine Frage enthalten war, hab' ich's nur verschoben... Aber BITTE... häng' dich nicht wahllos an fremde Threads an, die so nur unübersichtlich werden! Mach' dann lieber einen eigenen auf![/edit] |
Titel: Re: Deutsches Kind trotz Geburt im Ausland? Beitrag von login am 04.02.2010 um 17:13:56 Maytag schrieb am 04.02.2010 um 17:06:36:
Weil du deutsch bist vllt :)? |
Titel: Re: Deutsches Kind trotz Geburt im Ausland? Beitrag von steini007 am 04.02.2010 um 19:22:44 Maytag schrieb am 04.02.2010 um 17:06:36:
... durch § 4 des StAG, welcher besagt: Zitat:
Somit ist es egal, wo dein Kind auf die Welt kommt. |
Titel: Re: Deutsches Kind trotz Geburt im Ausland? Beitrag von Ulf am 05.02.2010 um 15:30:52 steini007 schrieb am 04.02.2010 um 19:22:44:
Für die spätere Reise nach Deutschland irgendwann einmal benötigt es im Zweifel einen deutschen Reisepaß, erhältlich bei der zusdtändigen Auslandsvertretung. Nachbeurkundung der Geburt in Deutschland kann nicht schaden. Gruß, ULF |
Titel: Re: Deutsches Kind trotz Geburt im Ausland? Beitrag von Maytag am 06.02.2010 um 08:36:44
Entschuldigung das ich mich einfach drann gehängt habe, aber ich wäre wirklich beinahe vom Stuhl gefallen!!
Meine größte angst war nämlich das mein Mann vielleicht nicht bei der Geburt dabei sein kann.... Aber wenn ich auch in die Türkei kann und das keine auswirkungen auf das Kind hat bzw auf die Staatsbürgerschaft, dann bin ich total Happy :D Ich weis nämlich nicht wie lange die Einreisesperre bei meinem Mann noch sein wird oder ob er nur eine Geldstrafe bekommt oder was die ABH entscheiden wird in unserem fall.. Vielen lieben dank für die Informationen :)) |
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