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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerungsgebühren
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Beitrag begonnen von canan am 04.02.2010 um 13:29:47

Titel: Einbürgerungsgebühren
Beitrag von canan am 04.02.2010 um 13:29:47
Hallo ihr lieben;habe schon wieder eine frage habe vor kurzem ja die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt.Die Kosten betragen ja 255 euro.muss man die Kosten auch als sozialhilfeempfänger zahlen??wenn ja kann man dies auch in raten zahlen??danke

Titel: Re: einbürgerung
Beitrag von Odysseus am 04.02.2010 um 14:38:37

canan schrieb am 04.02.2010 um 13:29:47:
muss man die Kosten auch als sozialhilfeempfänger zahlen??


in der Regel ja


canan schrieb am 04.02.2010 um 13:29:47:
wenn ja kann man dies auch in raten zahlen??


Das sollte eigentlich in Absprache mit dem SB möglich sein. In der Regel wird eh ein Gebührenvorschuss verlangt, der eigentlich auch über 3 oder 4 Monate - so lange dauert es sowieso mindestens bis zu Entscheidung - verteilt werden könnte.

Titel: Re: einbürgerung
Beitrag von maki am 04.02.2010 um 14:41:46
Du kannst einen formlosen Antrag nach §5 StAGebVO auf Ermässigung der Gebühren stellen.

Titel: Re: einbürgerung
Beitrag von canan am 04.02.2010 um 16:35:55
ich beziehe sozialhilfe bin erwerbsunfähig,und das geld was ich vom amt bekomme ist sehr wenig.wo muss ich die ermässigung beantragen???beim sozialamt??was ist eine ermässigung genau??

Titel: Re: Einbürgerungsgebühren
Beitrag von Blaise am 05.02.2010 um 12:15:50
Bei begründeten Anträgen kann eine Gebührenreduzierung gewährt werden; das ist eine Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde.

Deshalb kann Dir nur deine Einbürgerungsbehörde sagen, bb der Sozialhilfebezug für eine Gebührenreduzierung ausreicht.

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