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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Aunfenhalt unterbrochen oder nicht? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1265212078 Beitrag begonnen von gdaniel am 03.02.2010 um 16:47:58 |
Titel: Aunfenhalt unterbrochen oder nicht? Beitrag von gdaniel am 03.02.2010 um 16:47:58
Ich habe in 2000 ein Greencard bekommen, in 2101 habe ich mein job gekündigt, abgemeldet und in Rümanien gezogen.
5 Monate später habe ich mich andere Job bekomen un seitdem wohne ich in Deutschland. Aber hier in Augsburg konnte ich keine Einbürgerung beantragen weil ich selber meine Aufenhalt unterbrochen habe. Dieses Argument habe ich aber nicht ausdrücklich unter StAG § 12b gefunden. Zitat:
So ich wurde ich mich freuen wenn jemand meine Fall genauer erklaren kann. Danke in voraus:) |
Titel: Re: Aunfenhalt unterbrochen oder nicht? Beitrag von maki am 03.02.2010 um 17:01:06
Hallo,
Zitat:
Zitat:
Hast du danach (2001) eine neue AE bekommen oder weiter die alte Greencard gehabt? Nachtrag: Oops, damals war das AusIG gültig, nicht das AufenthG, die gesetzlichen Regelungen bez. deiner Frage sind aber gleich: Zitat:
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Titel: Re: Aunfenhalt unterbrochen oder nicht? Beitrag von gdaniel am 04.02.2010 um 11:12:56
Danke fur Antwort Maki!
Jetzt ist klar. So ich der Aufenhalt bevor 2001 zahlt nicht für Einbugerung . :( Code:
Ein neue Greencard. |
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