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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Vollmacht / Prozessvollmacht
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Beitrag begonnen von Tadesse am 20.01.2010 um 11:53:31

Titel: Vollmacht / Prozessvollmacht
Beitrag von Tadesse am 20.01.2010 um 11:53:31
Hallo,

in Kürze wird meine Ehefrau den Visumantrag auf Familienzusammenführung stellen.
Ich beabsichtige, mir vorab von ihr eine  Vollmacht/Prozessvollmacht unterschreiben zu lassen, so dass ich sie im Falle von Problemen ggü. allen mit dem Visumprozess befassten Institutionen vertreten bzw. Klage erheben oder den Erlass einer einstweiligen Anordnung erheben kann.

Reicht hierzu eine unterschriebene Vollmacht aus oder verlangen die Institutionen eine Beglaubigung dieser Vollmacht seitens der Deutschen Botschaft?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

Tadesse

Titel: Re: Vollmacht / Prozessvollmacht
Beitrag von reinhard am 20.01.2010 um 12:21:03
Zunächst reicht eine formlose Vollmacht, eine Kopie des Ausweises sollte drangeknipst werden.

Ich rate dazu, einfach drei oder fünf Vollmachten zu unterschreiben – dann kann die Ausländerbehörde ein Original bekommen, und man hat Reserve, falls Standesamt oder Anwalt gerne auch ein Original in die Akte tun wollen.

Und wenn es überflüssig ist (ist es meistens), habt Ihr später fünf antike Vollmachten für die Enkel.

Titel: Re: Vollmacht / Prozessvollmacht
Beitrag von Tadesse am 21.01.2010 um 12:58:41
Hallo Reinhard,

danke für Deine Antwort.

Was meinst Du mit "zunächst"? Ist es also doch möglich, dass man ggf. eine beglaubigte Vollmacht fordert?

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