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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Aufenthaltskarten-EU und Nachweise über abgeschossene KV https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1263450985 Beitrag begonnen von Polar Bear am 14.01.2010 um 07:36:25 |
Titel: Aufenthaltskarten-EU und Nachweise über abgeschossene KV Beitrag von Polar Bear am 14.01.2010 um 07:36:25
Hallo,
es wurden Aufenthaltskarten-EU für Familienangehörige Unionsbürger (selbständig erwerbstätig) erteilt. Einige Wochen nach der Erteilung verlangt die ABH dass die Besitzer von Aufenthaltskarten die Beweise über in Deutschland abgeschlossene Krankenversicherungen vorlegen. Die Besitzer von Aufenthaltskarten haben problemlos Mitgliedschaft bei eine GKV bekommen - das wäre kein Problem das auch nachzuweisen. Meine Frage ist nur ob die ABH solches Recht hat die Nachweise über KV nachträglich zu verlangen? Im FreizügG könnte ich nichts darüber finden. Bitte wenn möglich Paragrafen benennen. Danke im Voraus! |
Titel: Re: Aufenthaltskarten-EU und Nachweise über abgeschossene KV Beitrag von schweitzer am 14.01.2010 um 08:15:13
IMHO ist die Forderung der ABH nicht berechtigt.
Einschlägig ist zwar § 5 (3) FreizügG: Zitat:
Allerdings regelt § 5a FreizügG klar, welche Dokemente zur Vorlage in diesem Kontext verlangt werden dürfen: Zitat:
Hieraus folgt, dass nur von nicht erwerbstätigen Unionsbürgern bzw, Familienangehörigen ein Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verlangt werden darf. - siehe auch § 2 (2) Nr. 5 Und § 4 FreizügG. Ansonsten genügt (in Eurem Falle) der Nachweis über die selbständige Tätigkeit. =schweitzer= |
Titel: Re: Aufenthaltskarten-EU und Nachweise über abgeschossene KV Beitrag von Polar Bear am 14.01.2010 um 22:56:28
Danke Schweizer für deine Bestätigung! Dann werde ich wohl ein Widerspruch einlegen.
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Titel: Re: Aufenthaltskarten-EU und Nachweise über abgeschossene KV Beitrag von Ulf am 16.01.2010 um 20:49:48 Polar Bear schrieb am 14.01.2010 um 22:56:28:
Ist denn ein schriftlicher Ablehnungsbescheid ergangen? Steht in der Rechtsbehelfsbelehrung etwas von Widerspruch oder von Verwaltungsgericht? Gruß, ULF |
Titel: Re: Aufenthaltskarten-EU und Nachweise über abgeschossene KV Beitrag von Polar Bear am 22.01.2010 um 02:00:47 ulf schrieb am 16.01.2010 um 20:49:48:
Nein, das sah mehr als eine schriftliche Bitte und keine Förderung aus. Im Brief stand auch kein Hinweis auf Wiederspruchfristen. Ich habe die KV-Nachweise nach langem Überlegen dann doch geschickt. Wollte die Situation mit ABH nicht eskalieren. |
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