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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
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Beitrag begonnen von Shahpur am 12.01.2010 um 11:38:05

Titel: Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
Beitrag von Shahpur am 12.01.2010 um 11:38:05
Hallo zusammen,

meine Eltern sind mit uns vor ca. 25 Jahren von Afghanistan nach Deutschland geflüchtet. Unser Asylantrag wurde damals anerkannt und wir haben seit ca. 16 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Bzw. alle Kinder haben mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft. Meine Mutter hat weiterhin den blauen Reiseausweis mit unbefristeter AE.

Nun möchte ich für meine Mutter einen afghanischen Pass beantragen, damit sie nach vielen Jahren wieder nach afghanistan fliegen kann. Ich habe gerade mit einem Anwalt gesprochen, der mir mitteilte das es überhaupt keine Probleme bei der Übertragung des aufenthaltsstatus geben kann, da es sich um eine unbefristete AE handelt.

Jetzt wollte ich nochmal die "andere" Seite befragen. Kann mit ein MA der ABH oder jemand der sich da auskennt mitteilen ob ein wechsel zum Afgh. Pass Probleme bei der AE mit sich ziehen kann?

Da vor kurzem der Reisepass meiner Mutter abgelaufen ist, bekommt sie jetzt einen neuen mit der NE (zuvor hatte sie noch die alte "unbefristete AE".)

Meine Mutter ist 60 Jahre Alt, bezieht eine Witwenrente und ist nicht arbeitstätig. Sie bezieht kein Geld vom Staat, da ich für die über die Rente liegenden Ausgaben aufkomme. Sie wäre aber generell berechtigt ALG zu beantragen.

Kann es bei dieser Konstellation Probleme geben, oder hat der RA recht das es völlig unproblematisch ist?

Danke für eure Hilfe,
Shahpur

Titel: Re: Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
Beitrag von Shahpur am 12.01.2010 um 12:32:03
Und noch eine Sache: Wie müsste man da dann Korrekt vorgehen? Nationalpass beantragen und dann mit dem Pass und dem alten Reiseausweis in die Ausländerbehörde um die NE übertragen zu lassen?

Titel: Re: Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
Beitrag von reinhard am 12.01.2010 um 12:54:28
Ich sehe auch keine Probleme, aber ich weiß ja nicht mehr als Du geschrieben hast. Der Anwalt kennt vermutlich die gesamte Akte und kann es sicherer beurteilen.

Der blaue Pass gibt generell einen höheren Abschiebeschutz – das wäre aber nur wichtig, wenn tatsächlich staatliche Leistungen bezogen würden, Kriminalität im Spiel wäre oder so etwas.

Ansonsten könnte Deine Mutter einfach die Ausländerbehörde fragen, ob es Probleme gibt. Sie verzichtet eben auf die Aufenthaltszweck "Schutz vor Verfolgung", aber die NE ist ja generell nicht an einen Zweck gebunden, sondern soll der endgültige Aufenthaltstitel (bis zu einer Einbürgerung) sein.

Titel: Re: Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
Beitrag von Shahpur am 12.01.2010 um 12:59:37

reinhard schrieb am 12.01.2010 um 12:54:28:
Ich sehe auch keine Probleme, aber ich weiß ja nicht mehr als Du geschrieben hast. Der Anwalt kennt vermutlich die gesamte Akte und kann es sicherer beurteilen.

Der blaue Pass gibt generell einen höheren Abschiebeschutz – das wäre aber nur wichtig, wenn tatsächlich staatliche Leistungen bezogen würden, Kriminalität im Spiel wäre oder so etwas.

Ansonsten könnte Deine Mutter einfach die Ausländerbehörde fragen, ob es Probleme gibt. Sie verzichtet eben auf die Aufenthaltszweck "Schutz vor Verfolgung", aber die NE ist ja generell nicht an einen Zweck gebunden, sondern soll der endgültige Aufenthaltstitel (bis zu einer Einbürgerung) sein.


Ich würde am liebsten auch einfach in der ABH persönlich vorsprechen und nachfragen. Nur habe ich die befürchtung, das ich mir mit so einer Anfrage evtl. auch einen unfreiwilligen Wiederruf der Asylanten Status meiner Mutter einhandeln könnte. Schließlich gebe ich ja mit der nachfrage indirekt weiter, das meine Mutter erwägt freiwillig auf den Status zu verzichten...

Titel: Re: Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
Beitrag von reinhard am 12.01.2010 um 13:12:38
Ja, klar, aber mit einer NE sehe ich da keine Probleme. Deine Mutter kann m.M. offen mit der ABH sprechen und einfach erzählen, dass sie das überlegt, und die ABH wird dann ganz normal antworten.

Deine Mutter könnte ja auch besprechen / überlegen, ob sie einen afghanischen Pass beantragt oder sich einbürgern lässt und einen deutschen Pass beantragt. Oder hat sie sich schon entscheiden?

Wie gesagt: NE ist normalerweise ein völlig sicherer Status, solange sie keine Bank überfällt.

Titel: Re: Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
Beitrag von lfc am 12.01.2010 um 13:49:15

Ich würde auf jeden Fall vorher mit der ABH Kontakt aufnehmen, denn in diesen Fällen kann die Ausländerbehörde einen Widerruf des Aufenthaltstitels prüfen (s. § 52 Absatz 1 Nr.4 AufenthG).

Titel: Re: Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
Beitrag von Shahpur am 12.01.2010 um 14:27:35
Ok, ich werde mal demnächst persönlich bei der ABH vorsprechen...werde erst noch warten bis der neue Ausweis mit der NE da ist. Das dauert wohl noch ein bisschen...

Titel: Re: Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
Beitrag von Linda.1001 am 13.01.2010 um 17:01:12
Lieber Shapur,

ich bin zwar nur Laie, dennoch würde ich dir trotzdem empfehlen, die EB zu beantragen anstatt die NE übertragen zu wollen.

Soweit ich mitgelesen habe, ist deine Mutter ja afghanische Staatsbürgerin und soweit ich weiss, bürgert Afghanistan nicht aus. D.h. die EB würde unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit passieren.
Es spricht doch eigentlich nichts gegen eine EB...und dann hätte sie beide Pässe.

Wozu den komplizierteren Weg gehen?
Versteh mich nicht falsch, das ist nur meine Ansicht der Dinge.

Lg

Titel: Re: Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
Beitrag von Shahpur am 13.01.2010 um 17:32:04
Das habe ich auch zunächst verfolgt. Leider gab es mehrere Komplikationen.

Es scheiterte als allererstes an den afgh. behörden, da das Einbürgerungsamt eine aktuelle Eheurkunde haben wollte. Diese wollten/konnten die afgh. Behörden nicht ausstellen. Die alte Eheurkunde die ich von meinen Eltern habe, beruht auf der alten afgh. Regierung vor vielen Jahren, und wird mittlerweile in Afghanistan nicht mehr in der Form anerkannt. Mein vater ist 2003 verstorben, deswegen ist die ganze situation etwas kompliziert.

Meine Mutter ist 60 und versteht alltägliches deutsch recht gut. Sprechen kann sie auch, aber weniger als sie versteht. Ihre kenntnisse reichen aber definitiv nicht für die aktuellen Tests. D.h. sie müsste hier evtl. 2 Jahre nachlernen, da man in dem Alter einfach nicht mehr so einfach lernen kann.

Sie ist nicht arbeitstätig, bekommt eine kleine rente, und aufgrund körperlicher probleme kann sie auch nicht arbeiten. (Tuberkulose in den Wirbelknochen mit anschließende Not OP da zwei wirbel eingebrochen sind - Nach zwei jahren meinten der Arzt vom Sozialamt das meine Mutter eingeschränkt arbeitsfähig ist, was aber einfach nicht der fall ist da sie aufgrund fehlender Bildung nur körperlich fordernde arbeit machen könnte und dafür ist sie nicht im entsprechenden Körperlichen Zustand).

D.h. ich übernehme ihre weiteren Lebenskosten, neben dem was von der Rente übrig bleibt. Da ich der Meinung bin das die Feststellung der Arbeitsfähigkeit falsch ist (und ich sehe das tagtäglich an ihren schmerzen), aber ich nicht das Geld für den Rechtsweg habe.

Mit diesen Voraussetzungen ist es sehr langwierig und schwierig eine EB zu bekommen. Ich möchte einfach das meine Mutter in ihrem hohen Alter mal Ihren bruder und den rest der familie in kabul besuchen kann. Und das auf dem möglichst einfachstem Wege.

Ich hoffe das ist nachvollziehbar. EB würde ich auch bevorzugen, ich will aber dafür nicht weitere 3 lebensjahre meine Mutter beanspruchen bis sie wieder nach afghanistan darf...


Linda.1001 schrieb am 13.01.2010 um 17:01:12:
Lieber Shapur,

ich bin zwar nur Laie, dennoch würde ich dir trotzdem empfehlen, die EB zu beantragen anstatt die NE übertragen zu wollen.

Soweit ich mitgelesen habe, ist deine Mutter ja afghanische Staatsbürgerin und soweit ich weiss, bürgert Afghanistan nicht aus. D.h. die EB würde unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit passieren.
Es spricht doch eigentlich nichts gegen eine EB...und dann hätte sie beide Pässe.

Wozu den komplizierteren Weg gehen?
Versteh mich nicht falsch, das ist nur meine Ansicht der Dinge.

Lg


Titel: Re: Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
Beitrag von Linda.1001 am 13.01.2010 um 18:09:31
Hallo Shapur,

hast du dich mal nach Ausnahmegenehmigungen bzw. regelungen erkundigt? Da sie ja wirklich schwer krank ist und keine Sozialleistungen (so wie ich das verstanden habe, sondern nur Rente und Unterstützung durch dich) in Anspruch nimmt, wäre das Thema ja evtl. abzuhaken.

Das Ehezeugnis, da gibt es hier eigentlich Spezialisten, die sich auf diesem Gebiet auskennen. Vllt durch eine eidesstattliche Vers. zu ersetzen??? (ich weiss es nicht)

Bzgl. Integrations/Sprach- und EB Kurs weiss ich leider auch keinen Rat, aber da sie ja ziemlich körperlich eingeschränkt ist, vor allem durch die Wirbel-OP, würde ich mal nach einer Ausnahmeregelung fragen.

Gruß

Titel: Re: Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
Beitrag von Shahpur am 13.01.2010 um 18:16:58
Ich konnte herausfinden das es wohl ausnahmeregelungen gibt, aber entweder bzgl. einkommen, oder bzgl. sprachkenntnisse.

Beides zusammen wird schwierig zu erreichen sein...


Linda.1001 schrieb am 13.01.2010 um 18:09:31:
Hallo Shapur,

hast du dich mal nach Ausnahmegenehmigungen bzw. regelungen erkundigt? Da sie ja wirklich schwer krank ist und keine Sozialleistungen (so wie ich das verstanden habe, sondern nur Rente und Unterstützung durch dich) in Anspruch nimmt, wäre das Thema ja evtl. abzuhaken.

Das Ehezeugnis, da gibt es hier eigentlich Spezialisten, die sich auf diesem Gebiet auskennen. Vllt durch eine eidesstattliche Vers. zu ersetzen??? (ich weiss es nicht)

Bzgl. Integrations/Sprach- und EB Kurs weiss ich leider auch keinen Rat, aber da sie ja ziemlich körperlich eingeschränkt ist, vor allem durch die Wirbel-OP, würde ich mal nach einer Ausnahmeregelung fragen.

Gruß


Titel: Re: Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
Beitrag von reinhard am 13.01.2010 um 20:57:44

Shahpur schrieb am 13.01.2010 um 18:16:58:
Ich konnte herausfinden das es wohl ausnahmeregelungen gibt, aber entweder bzgl. einkommen, oder bzgl. sprachkenntnisse.

Beides zusammen wird schwierig zu erreichen sein...


Ich denke, Ihr könnt Euch ganz ruhig an die ABH wenden. Ich denke, beides ist möglich, Übertragung der NE oder Einbürgerung. Besprecht einfach beides und entscheidet danach, was Ihr macht.

Titel: Re: Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
Beitrag von Shahpur am 15.01.2010 um 10:29:28

reinhard schrieb am 13.01.2010 um 20:57:44:
Ich denke, Ihr könnt Euch ganz ruhig an die ABH wenden. Ich denke, beides ist möglich, Übertragung der NE oder Einbürgerung. Besprecht einfach beides und entscheidet danach, was Ihr macht.


Ich werde nochmal das Thema EB mal auch ansprechen, das letzte mal gab es einfach nur die pauschale Antwort. "machen sie erstmal den deutschkurs, danach schauen wir weiter..."

Ich warte jetzt erstmal bis der neue Reiseausweis mit der NE ankommt, danach besuche ich die ABH.

Ist auch denkbar: afghanischen pass holen und danach irgendwann einbürgerung machen? Oder sind die Gesetze bei einem Asylberechtigten bzgl. Einbürgerung einfacher?

Titel: Re: Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
Beitrag von Linda.1001 am 15.01.2010 um 11:58:03
Ich würde die EB vor dem afghanischen Pass beantragen, da sie dann ja Flüchtlingsstatus hat, was einiges erleichtert!Mit dem afghanischen Pass wirds wohl schwieriger werden.

Nicht abwimmeln lassen von wegen 'machen Sie erstmal den Deutschkurs und dann kommen Sie wieder'.
Ich kenne einen Fall, ähnlich dem deiner Mutter, indem da eine Ausnahme gemacht wurde aufgrund der Schwere der Krankheit.


gruß

Titel: Re: Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
Beitrag von schweitzer am 15.01.2010 um 12:47:42

Shahpur schrieb am 15.01.2010 um 10:29:28:
afghanischen pass holen und danach irgendwann einbürgerung machen? Oder sind die Gesetze bei einem Asylberechtigten bzgl. Einbürgerung einfacher? 


Beachten: Mit dem Betreten der afghanischen Botschaft, ist der Flüchtlingsstatus faktisch verwirkt !!!

=schweitzer=

Titel: Re: Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
Beitrag von reinhard am 15.01.2010 um 14:48:07

Shahpur schrieb am 15.01.2010 um 10:29:28:
Ist auch denkbar: afghanischen pass holen und danach irgendwann einbürgerung machen? Oder sind die Gesetze bei einem Asylberechtigten bzgl. Einbürgerung einfacher?


Für Asylberechtigte ist es einfacher.

ABER: Ihr solltet das jetzt wirklich mit "Eurer" Ausländerbehörde und der zuständigen Einbürgerungsbehörde besprechen.
Die Befreiung vom Sprach-Zertifikat ist einfacher, je älter Deine Mutter ist - eine Information von vor ein paar Jahren sieht heute vielleicht gegenteilig aus.

Titel: Re: Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
Beitrag von Saxonicus am 15.01.2010 um 15:23:25
So ganz verstehe ich das nicht.
Wie kann sich ein Asylberechtigter wieder unter den Schutz des Verfolgerstaates stellen, indem er die Botschaft aufsucht und einen Pass beantragt ?
Damit würde er doch seinen Status als Verfolgter ad absurdum führen und seinen Asylstatus gefährden ?

Titel: Re: Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
Beitrag von reinhard am 15.01.2010 um 15:29:51

Saxonicus schrieb am 15.01.2010 um 15:23:25:
So ganz verstehe ich das nicht.
Wie kann sich ein Asylberechtigter wieder unter den Schutz des Verfolgerstaates stellen, indem er die Botschaft aufsucht und einen Pass beantragt ?
Damit würde er doch seinen Status als Verfolgter ad absurdum führen und seinen Asylstatus gefährden ?


So ist das geregelt. Nicht jeder Kontakt mit der Botschaft führt zum Verlust der Anerkennung. Wenn Du aber aus A-Land kommt und anerkannt wird, dass A-Land Dich politisch verfolgt (blauer Pass), steht dort drin: Internationales Reisedokument, nicht gültig in A-Land. Wenn Du dann den Pass von A-Land beantragst und bekommst (Deine Staatsangehörigkeit hast Du ja nicht verloren) bzw. nach A-Land fliegst und dort Deine Tante besuchst, bekommst du einen Brief der ABH, dass Du bitte den blauen Pass abgeben sollst. Du verlierst damit den Status als Verfolgter, weil Du ja offensichtlich selbst die Verfolgung nicht mehr befürchtest.

In diesem Fall ist anerkannt, dass die Mutter in Afghanistan von staatlichen Behörden politisch verfolgt wird bzw. dies von staatlichen Behörden geduldet wird, sie vom Staat nicht gegen Verfolgung geschützt wird. Bezieht sich vermutlich auf die Regierung, die mit der Sowjetunion verbündet war.
Wenn sie jetzt einen afghanistschen Pass beantragt oder nach Afghanistan reist, verliert sie den Flüchtlingsstatus.

Die Frau hat also eine anerkannte Verfolgung durch eine Regierung, die es seit Jahren nicht mehr gibt. Aber da sie eine NE hat, gibt es für die behörde überhaupt keinen Anlass, sich damit zu befassen, solange sie nicht daran rührt.

Wenn sie allerdings nach Afghanistan will, kann sie es mit dem blauen pass nicht, weil der ja in Afghanistan ungültig ist. Sie muss also etwas unternehmen - afghanischen Pass beantragen, deutschen Pass (nach der Einbürgerung) oder einfach fliegen.

Titel: Re: Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
Beitrag von Shahpur am 15.01.2010 um 17:14:07

Saxonicus schrieb am 15.01.2010 um 15:23:25:
So ganz verstehe ich das nicht.
Wie kann sich ein Asylberechtigter wieder unter den Schutz des Verfolgerstaates stellen, indem er die Botschaft aufsucht und einen Pass beantragt ?
Damit würde er doch seinen Status als Verfolgter ad absurdum führen und seinen Asylstatus gefährden ?


Klar, aber wir sind vor über 20 Jahren nach deutschland gekommen. Damals wurde meine Familie auch vom kommunistischen Regime verfolgt. Die Situation hat sich ja mittlerweile geändert, deswegen möchte ich jetzt einen Weg finden damit meine Mutter wieder nach Afghanistan reisen kann ohne Probleme bzgl. Ihren Aufenthaltes zu bekommen.

Ich hab ja den deutschen Ausweis, und war auch schon wieder in Afghanistan. Und das war auch nur möglich nachdem die Taliban vertrieben wurden. Als gemäßigter Muslim hat man es in afghanistan nicht leicht gehabt. Sowohl von kommunisten als auch von den hardliners der islamisten war man mit so einer einstellung im fadenkreuz...

Titel: Re: Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
Beitrag von Shahpur am 19.02.2010 um 13:40:14
Hallo zusammen,

nachdem der neue Reiseausweis meiner Mutter angekommen ist, war ich beim Ausländeramt und habe die Thematik abgeklärt.

Ich habe eine schriftliche Bestätigung erhalten das meine Mutter im Falle einer Vorsprache mit afgh. Pass die Niederlassungserlaubnis übertragen bekommen wird.

Das klingt schonmal sehr gut. Aber heißt das auch das ich mit keinem Widerrufsverfahren zu rechnen habe? Oder ist das etwas, was die Ausländerbehörde nicht beeinflussen kann?

Titel: Re: Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
Beitrag von reinhard am 19.02.2010 um 14:26:24
Die ABH könnte ein Widerrufsverfahren "anregen" (= vorschlagen). Es wäre aber Unsinn – deshalb wird nichts weiter passieren.

Wenn der Asylgrund die kommunistische Regierung war, hätte das Bundesamt das Widerrufsverfahren einleiten können, als diese gestürzt wurde. Wenn das Bundesamt das nicht schnell macht, ist die Chance auch für das Bundesamt vorbei. Außerdem muss nicht nur die Bedrohung vorbei sein (in diesem Falle Verfolgung durch die damalige Regierung), es muss auch eine neue Regierung da sein, die schützen will und schützen kann.

Das ist aber gar nicht das Problem – mit dem Nationalpass und der Reise verzichtet sie ja auf das Asyl, ein Widerrufsverfahren ist gar nicht mehr nötig. Sie selbst hat doch ihr Asyl mit dem Passantrag schon widerrufen. Es geht jetzt doch nur darum, ob die NE bleibt. Und die ABH sagt doch, die bleibt.

Mach Dir also keine Gedanken, es läuft ganz normal weiter, sie kann unbesorgt fahren.

Titel: Re: Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
Beitrag von Shahpur am 19.02.2010 um 16:17:18
Super! Danke für das Feedback und die Erklärung.


reinhard schrieb am 19.02.2010 um 14:26:24:
Die ABH könnte ein Widerrufsverfahren "anregen" (= vorschlagen). Es wäre aber Unsinn – deshalb wird nichts weiter passieren.

Wenn der Asylgrund die kommunistische Regierung war, hätte das Bundesamt das Widerrufsverfahren einleiten können, als diese gestürzt wurde. Wenn das Bundesamt das nicht schnell macht, ist die Chance auch für das Bundesamt vorbei. Außerdem muss nicht nur die Bedrohung vorbei sein (in diesem Falle Verfolgung durch die damalige Regierung), es muss auch eine neue Regierung da sein, die schützen will und schützen kann.

Das ist aber gar nicht das Problem – mit dem Nationalpass und der Reise verzichtet sie ja auf das Asyl, ein Widerrufsverfahren ist gar nicht mehr nötig. Sie selbst hat doch ihr Asyl mit dem Passantrag schon widerrufen. Es geht jetzt doch nur darum, ob die NE bleibt. Und die ABH sagt doch, die bleibt.

Mach Dir also keine Gedanken, es läuft ganz normal weiter, sie kann unbesorgt fahren.


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