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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Erhalt der Arbeitserlaubnis - die minimale Gehaltsgrenze? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1263129585 Beitrag begonnen von ajax42 am 10.01.2010 um 14:19:45 |
Titel: Erhalt der Arbeitserlaubnis - die minimale Gehaltsgrenze? Beitrag von ajax42 am 10.01.2010 um 14:19:45
Guten Tag,
eine Bekanntin von mir bittet um die Information. Hier kommt die Frage: Hallo liebes Forum, habe eine wichtige Frage und hoffe, dass ich sie beantwortet bekomme. Und zwar geht es um Erhalt einer Arbeitserlaubnis nach dem in Deutschland erlangten Hochschulabschluss (ich bin nicht-EU staatsangehörig) . Nach dem in Deutschland abgeschlossenen Wirtschaftsstudium (Diplom-Studiengang) habe ich ein 6-monatiges Praktikum bei einer kleinen Steuerberatungskanzlei absolviert. Und die Firma will mich witerhin beschäftigen, allerdings zur niedrigen Bezahlung (1.000,00 brutto für eine Vollzeitstelle 38,5 Stunden wöchentlich). Das Ausländeramt und die Bundesagentur für Arbeit haben meine Unterlagen nicht angenommen und Antrag auf Arbeitserlaubnis abgelehnt mit Begründung, dass die Vergütung zu gering sei. Mein Chef sieht dies anders und will vor Gericht gehen. Meine Frage ist, wie realistisch wäre unter diesen Umständen eine Arbeitserlaubnis für die o.g. Stelle auf gerichtlichem Wege zu erhalten??? Wenn nicht, dann wie viel muss ich wenigstens verdienen damit eine Chance auf Arbeitserlaubnis besteht? Kann mir vielleicht jemand auch die entsprechenden Gesetze bzw. Verordnungen nennen, wo dies geregelt ist. Für die Antwort wäre Ihnen sehr dankbar. |
Titel: Re: Erhalt der Arbeitserlaubnis - die minimale Gehaltsgrenze? Beitrag von maki am 10.01.2010 um 14:44:25
Aus dem AufenthG:
Zitat:
Das von mir Fett markierte ist der wichtige Teil. Zitat:
Natürlich, der hat einen studierten gefunden der für einen viel zu niedrigen Lohn arbeiten würde... Chancen stehen imho gleich null. |
Titel: Re: Erhalt der Arbeitserlaubnis - die minimale Gehaltsgrenze? Beitrag von C_Devil am 10.01.2010 um 14:54:34 ajax42 schrieb am 10.01.2010 um 14:19:45:
Wie kann der Antrag abgelehnt worden sein, wenn keine Unterlagen angenommen wurden ? Hast du von der ABH einen ablehnenden Bescheid bekommen ? Wenn ja, kannst du - nicht dein Chef - vor dem VG Klage gegen die Entscheidung einreichen. ajax42 schrieb am 10.01.2010 um 14:19:45:
Ich würde das nicht nur als nicht realistisch sondern gar als unmöglich ansehen. Das dein Chef das anders sieht ist klar, gute Arbeitskraft für kleines Geld und m.E. ist das Vorgehen deines Chefs ist reines Lohndumping >:( das hoffentlich von keinem Gericht anders gesehen wird. ajax42 schrieb am 10.01.2010 um 14:19:45:
Das kann ich hier schlecht in konkreten Zahlen ausdrücken, da ich nicht weiß, wie die tariflichen bzw. ortsüblichen Gehälter bei dir sind, da sie nicht bundesweit festgeschrieben sind, sondern von Stadt zu Stadt/Bundesland zu Bundesland voneinander abweichend sind (beispielsweise ist das Gehalt in einer Großstadt wie Düsseldorf höher als auf dem flachen Land). Frag doch einfach bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit nach und lass dir in Zahlen bestätigen, was dort was in deiner Stadt/Bundesland als tariflich bzw. ortsüblich angesehen wird. ajax42 schrieb am 10.01.2010 um 14:19:45:
Dein Aufenthaltstitel würde sich nach § 27 Nr. 3 BeschV richten, hier kannst du in DA 2.27.116 nachlesen, dass zwar keine Vorrangprüfung, sehr wohl jedoch eine Prüfung der Arbeitsbedingungen im Rahmen des Zitat:
Gruß C_Devil |
Titel: Re: Erhalt der Arbeitserlaubnis - die minimale Gehaltsgrenze? Beitrag von tizedboy am 10.01.2010 um 15:06:50
Hier als Tipp. Minimum 3500 Euro:
http://www.gehalt-tipps.de/Gehaltsvergleich/Gehalt/Steuerberater/8525.html |
Titel: Re: Erhalt der Arbeitserlaubnis - die minimale Gehaltsgrenze? Beitrag von Ulf am 10.01.2010 um 18:36:25
Moin,
tizedboy schrieb am 10.01.2010 um 15:06:50:
Jetzt ist aber nicht jeder Wirtschaftsabsolvent auch geprüfter und ermächtigter Steuerberater (Berufsträger). Ich wüßte nicht einmal auswendig zu sagen, ob es für den Steuerfachangestellten reicht. Gruß, ULF |
Titel: Re: Erhalt der Arbeitserlaubnis - die minimale Gehaltsgrenze? Beitrag von C_Devil am 10.01.2010 um 21:36:51
Wie schon in #2 erwähnt:
Da die Agentur für Arbeit zu einer Arbeitsaufnahme ihre Zustimmung geben muss, frag doch bitte dort nach dem Gehalt und halt dich nicht an Spekulationen auf, denn ob in den im Netz zu findenden Gehaltsrechnern auch deine Stadt mit genau deiner Stellenbeschreibung erfasst ist, muss nicht zwingend sein. Gruß C_Devil |
Titel: Re: Erhalt der Arbeitserlaubnis - die minimale Gehaltsgrenze? Beitrag von nixwissen am 10.01.2010 um 22:59:19
Hi,
der Job ist ja wohl kaum "Steuerberater" (wie Ulf es auch schon angezweifelt hat). 3500€/m müssen wohl nicht unbedingt sein aber 1000€ sind mit Sicherheit weit jenseits von Gut und Böse. Das 2,5-Fache dürfte je nach Region gerade noch akzeptabel oder ganz ok sein. Weniger kaum. Lasst den Chef gerne vor Gericht gehen, der Richter wird ihm hoffentlich ordentlich den Kopf waschen. Mit Glück bekommt sie dann eine angemessene Bezahlung. Eher würde ich mir aber einen anderen Job suchen wenns geht. Ach ja, es heisst "eine Bekannte" nicht "Bekanntin" ;-) Gruß, Norbert |
Titel: Re: Erhalt der Arbeitserlaubnis - die minimale Gehaltsgrenze? Beitrag von C_Devil am 10.01.2010 um 23:17:58 nixwissen schrieb am 10.01.2010 um 22:59:19:
Wogegen will der Chef denn bitte klagen ?? Klage einreichen kann nur der, dessen Antrag auf Änderung des AT von der ABH abgelehnt wurde und das ist die Bekannte des TS. Gruß C_Devil |
Titel: Re: Erhalt der Arbeitserlaubnis - die minimale Gehaltsgrenze? Beitrag von ajax42 am 12.01.2010 um 22:29:44
Ich bedanke mich bei Ihnen für die schnelle und hilfreiche Information.
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