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Beitrag begonnen von MarioMoto am 09.01.2010 um 17:37:25

Titel: Arbeitserlaubnis/Arbeitsgenehmigung/Arbeit
Beitrag von MarioMoto am 09.01.2010 um 17:37:25
Hallo erstmal allerseits!
Jetzt mit mir ist es so, das ich nun wahrscheinlich in riesen Problemen geraten bin.
Ich bin ein Lette und komme aus Lettland, also einen EU-land.
Ich kam nach Deutschland im 08.2009 und bin seit dem hier angemeldet und bin auch eigentlich zuhause. Seit Oktober 2009 arbeite ich im Vollzeit mit Vertrag bei einer Firma (Unselbststaendlich). Was erfuhr ich jetzt (06.01.2010), ich darf sogar nicht arbeiten ohne Arbeitserlaubnis, abwohl ich EU-Buerger bin, weil laut Gesetz ist eine Uebergangszeit eingefuert fuer die Staaten, die am 01.04.2004 beigetreten sind. Das habe ich Gestern 08.01.2010 an meinen Arbeitgeber gemeldet. Ich fuele mich in meiner jetztigen situation voellig wackelig und unsicher weil Verstoss gegen Gesetz scheint fuerchtend aus. Wer weis was, wie am besten aus der Situation auskommen? Sofort kuendigen? Aber ich brauche Arbeit. Kuendigen, Arbeintserlaubnis bestellen und dann auf neu eistellen zu lassen? Eine Arbeitserlaubnis bestellen ohne Kuendigung? Es droht eine Bussgeldstrafe und zwar fuer mich, wie auch fuer meinen Arbeitgeber.
Danke im voraus.

Titel: Re: Arbeitserlaubnis/Arbeitsgenehmigung/Arbeit
Beitrag von C_Devil am 09.01.2010 um 18:45:57
Hi MarioMoto,


MarioMoto schrieb am 09.01.2010 um 17:37:25:
Jetzt mit mir ist es so, das ich nun wahrscheinlich in riesen Problemen geraten bin. 

Stimmt.


MarioMoto schrieb am 09.01.2010 um 17:37:25:
Wer weis was, wie am besten aus der Situation auskommen?

Hol dir so schnell wie möglich einen Antrag auf Arbeitserlaubnis-EU bei deiner Agentur für Arbeit, lass ihn von deinem Arbeitgeber ausfüllen und gib in sofort wieder bei der Agentur ab.


MarioMoto schrieb am 09.01.2010 um 17:37:25:
Kuendigen, Arbeintserlaubnis bestellen und dann auf neu eistellen zu lassen? Eine Arbeitserlaubnis bestellen ohne Kuendigung?

Eins ist Fakt: arbeiten darfst du ohne die entsprechende Arbeitsgenehmigung nicht und kannst von Glück sagen, dass du bislang noch nicht erwischt wurdest (z.B. durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)).
Ich würde das Arbeitsverhältnis beenden. Wenn dein Arbeitgeber dich wirklich will, dann wird er dich auch mit Arbeitserlaubnis nach der Wartezeit (Bearbeitungsdauer ca. 4-8 Wochen) wieder einstellen.


MarioMoto schrieb am 09.01.2010 um 17:37:25:
Es droht eine Bussgeldstrafe und zwar fuer mich, wie auch fuer meinen Arbeitgeber.

So ist es, ob es soweit kommt, liegt in der Entscheidung der Agentur, die über deinen Antrag befinden wird.


Gruß
C_Devil

Titel: Re: Arbeitserlaubnis/Arbeitsgenehmigung/Arbeit
Beitrag von Ulf am 12.01.2010 um 20:37:53

MarioMoto schrieb am 09.01.2010 um 17:37:25:
Wer weis was, wie am besten aus der Situation auskommen? Sofort kuendigen? Aber ich brauche Arbeit. Kuendigen, Arbeintserlaubnis bestellen und dann auf neu eistellen zu lassen? Eine Arbeitserlaubnis bestellen ohne Kuendigung?


Das Arbeitsverhältnis ruhen lassen, anrufen, nicht mehr hingehen (außer für den Antrag), und hoffen, daß die Vorrangprüfung für Dich erfolgreich ausfällt. Dann wieder arbeiten gehen.

Du bist nicht zufällig Akademiker?

Gruß, ULF

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