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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach 2 Jahren aber vor 3 Jahren https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1262253904 Beitrag begonnen von tizedboy am 31.12.2009 um 11:05:04 |
Titel: Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach 2 Jahren aber vor 3 Jahren Beitrag von tizedboy am 31.12.2009 um 11:05:04
Bevor ich diese Frage gestellt habe, habe ich die FAQ gelesen.
Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht (AE) bekommt man nach 2 Jahren. Eine Niederlassungserlaubnis (NE) nach 3 Jahren. Frage: was passiert dem Betroffenen dann, wenn die Trennung zwischen dem 2. Jahr und dem 3. erfolgt, also nach AE aber vor NE? |
Titel: Re: Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach 2 Jahren aber vor 3 Jahren Beitrag von reinhard am 31.12.2009 um 11:34:43
Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommt man nach zwei Jahren.
Wer also eine AE zum ehelichen Zusammenleben hat (AufenthG § 28 / 29) und sich nach Ablauf von zwei Jahren trennt, kann eine AE nach § 31 bekommen. Die NE entfällt dann erst mal – für die NE nach drei Jahren ist eine Voraussetzung, dass man nicht getrennt lebt. Die AE nach § 31 (eigenständiges Aufenthaltsrecht) bekommt man nur für ein Jahr. Wenn man dann verlängern will, muss man die üblichen Voraussetzungen (LU-Sicherung) erfüllen. |
Titel: Re: Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach 2 Jahren aber vor 3 Jahren Beitrag von steini007 am 31.12.2009 um 16:56:55 reinhard schrieb am 31.12.2009 um 11:34:43:
... wobei das Fehlen des gesicherten LU nicht unbedingt zur Nichtverlängerung der AE führen. Zitat:
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