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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Muss ein zweites geschieden werden?
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Beitrag begonnen von ryka am 20.12.2009 um 14:30:57

Titel: Muss ein zweites geschieden werden?
Beitrag von ryka am 20.12.2009 um 14:30:57
Hallo,

eine Freundin (deutsch nach Einbürgerung) heiratete einen Libanesen. Nach 2 Jahren verließ er sie und ging in den Libanon zurück. Er will nie mehr nach D zurück kommen. Also flog seine Frau nach Libanon und ließ sich dort scheiden. Diese Scheidung ist im Libanon rechtsgültig.

Nun wurde meiner Freundin aber gesagt, dass diese Scheidung in D nicht gilt und sie müsse sich hier nochmals scheiden lassen. Das wäre ein teurer und zeitaufwändiger Spaß, weil der Ehemann sich weigert nach D zu kommen.

Muss diese doppelte SCheidung wirklich sein?

Ein schöner 4. Advent

Ryka

Titel: Re: Muss ein zweites geschieden werden?
Beitrag von steini007 am 20.12.2009 um 14:53:57
Es ist immer die Frage, wer deiner Freundin was gesagt hat.

Das Scheidungsurteil müßte in Deutschland erst anerkannt werden, damit sie als "geschieden" gilt.

Hierzu eine kleine Info:
http://www.berlin.de/sen/justiz/struktur/a2_ausl_scheidg_hinw.html

Sollte das Scheidungsurteil nicht anerkannt werden, müßte sie sich in Deutschland scheiden lassen. Dazu ist es aber nicht notwendig, dass der "Ehe"mann nach Deutschland kommt.

Es könnte im Notfall nur etwas länger dauern, wenn die Zustellung der entsprechenden Schriftsätze und Anträge grenzübergreifend stattfinden muß.

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