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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Ausländer heiraten im Konsulat
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Beitrag begonnen von nixwissen am 20.12.2009 um 13:30:31

Titel: Ausländer heiraten im Konsulat
Beitrag von nixwissen am 20.12.2009 um 13:30:31
Hi,

zwei Chinesen wollen sich im chin. Konsulat trauen lassen. Daß das geht ist schon geklärt.
Das ist viel einfacher als der Aufwand mit OLG, geht aber nur wenn beide Chinesen sind.
Aber wie geht es dann weiter bei den deutschen Behörden? (Leben beide in D, Studium/Arbeit)
Meine Vermutung: Sie bekommen eine überbeglaubigte notarielle HU (wie bei Heirat in China nach dem letzten Schritt beim Aussenministerium).
Statt durch die D-Botschaft in China muß diese HU beim Bundesverwaltungsamt in ??? legalisiert werden.
Ist das so richtig?

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Ausländer heiraten im Konsulat
Beitrag von nixwissen am 21.12.2009 um 16:46:01
Hi,

ich habe inzwischen herausgefunden, daß eine Nachbeurkundung beim D Standesamt nicht möglich ist. (Beide Chinesen, keine Flüchtlinge o.ä)

Gibt es noch etwas Anderes, "Praktischeres" als die notarielle HU vom Konsulat mit der Legalisierung vom BVA?

Gruß,
Norbert 

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