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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Verpflichtungserklärung Nachteile
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Beitrag begonnen von seci am 15.12.2009 um 19:38:50

Titel: Verpflichtungserklärung Nachteile
Beitrag von seci am 15.12.2009 um 19:38:50
Hallo Zusammen,

welche Nachteile könnten für eine "Verpflichtungs Geber" geben:

a) bei Wiederuf und Ausreise des Student ?

kann/darf der "Verpflichtungs Geber" in der Zukunft andere Verpflichtungserklärungen abgeben ?

b) bei Ubergabe der Verpflichtungserklärung:
also heisst wenn,  eine andere Personne sich dafür Verpflichtet

welche Nachteile hat man wie bei a)

LG
seci


Titel: Re: Verpflichtungserklärung Nachteile
Beitrag von reinhard am 15.12.2009 um 20:00:12
Es ist sehr schwer zu raten, was Du meinen könntest.

Du gibst eine Verpflichtungserklärung für einen Studenten ab, also bürgst für seinen Lebensunterhalt.
Er bricht das Studium ab und reist aus: Deine VE erlischt, wenn die AE nicht fortbesteht.

Nachteile? Du bürgst, wenn es schief geht. Also: Der Student bezahlt seine Krankenkasse nicht und wird gekündigt, hat dann einen Unfall und landet im Krankenhaus.

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