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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerungsantrag stellen!!
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Beitrag begonnen von Sanae am 28.11.2009 um 23:33:05

Titel: Einbürgerungsantrag stellen!!
Beitrag von Sanae am 28.11.2009 um 23:33:05
Hallo alles Zusammen,
ich wäre Ihnen dankbar , wenn sie mir die flogenden Fragen beantworten würden

so ich schildere erstmal meine Situation:
So ich bin seit 2002 in Deutschland zwecks Studium, ich habe in 2004 mit  einer deutsche geheiratet leider nach 3 Jahren geschieden also seit  07/2009, momentan habe ich AE nach §31 so steht das  in meinem PASS, und ich habe auch mein Studium absolviert und eine Arbeit  am 1.11.09  gefunden ..
ich war letzte Woche bei der Einbürgerungsamt, habe ich da gefragt, ob ich den Anspruch darauf habe, die Sachbearbeiterin meinte Ja aber erst nächstes Jahr kann ich schon mal den antrag abegebn, und hat von mir viele Unterlagen verlangt, aus diesen Unterlagen war die Lohnabrechnung von meiner Arbeit..so ich habe jetzt vor Anfang Januar den abzugeben..Ja leider ich musste mir diese Woche eine schlechte Nachricht von meinem Arbeitgeber hören, dass er mich kündigt bis 31.12.09 also ich kriege den Lohn auch von den Monat Dezember..so Jetzt kommen wir zu den Fragen:
- wirkt das auf den Antrag, dass ich jetzt Kündigung habe? wenn Ja was muss ich tun, damit das nicht schlecht wirkt
zum erstaml nur eine Frage reicht..

ich würde mich sehr dankbar, wenn Sie mir ausfürliche Antworten geben könnten.
DANKE IM VORAUS

Titel: Re: Einbürgerungsantrag stellen!!
Beitrag von schweitzer am 29.11.2009 um 10:43:35
Hallo Sanae -

nach 8 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (mit Aufenthaltserlaubnis) ist generell die Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG möglich. - Da Du in Schleswig-Holstein wohnst, werden dabei auch die Zeiten Deines Studiums angerechnet (Das ist nicht in allen Bundesländern so.)

Die Tatsache, dass Du zum 31.12.2009 gekündigt wirst ist zwar nicht schön, aber im Kontext der Anspruchseinbürgerung nicht so sehr problematisch. - Ich zitiere mal aus den Vorläufigen Anwendungshinweisen des BMI zur Frage der Lebensunterhaltssicherung bei der Anspruchseinbürgerung:


Zitat:
Zu berücksichtigen ist nur, ob der Einbürgerungsbewerber tatsächlich Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) in Anspruch genommen hat oder nimmt.

Der Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) steht einer Einbürgerung nach § 10 nicht entgegen, wenn der Einbürgerungsbewerber die Hilfebedürftigkeit nicht zu vertreten hat. Erforderlich, aber auch hinreichend ist, dass der Ausländer nicht durch ihm zurechenbares Handeln oder Unterlassen die Ursache für einen fortdauernden Leistungsbezug gesetzt hat.

Als ein zu vertretender Grund für eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 3 ist insbesondere ein Arbeitsplatzverlust wegen Nichterfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten beziehungsweise eine Auflösung eines Beschäftigungsverhältnisses wegen arbeitsvertragswidrigen Verhaltens anzusehen. Anhaltspunkte dafür, dass ein Einbürgerungsbewerber das Fehlen der wirtschaftlichen Voraussetzungen zu vertreten hat, ergeben sich zum Beispiel auch daraus, dass er wiederholt die Voraussetzungen für eine Sperrzeit nach § 144 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch erfüllt hat oder dass aus anderen Gründen Hinweise auf Arbeitsunwilligkeit bestehen.

Nicht zu vertreten hat es der Einbürgerungsbewerber insbesondere, wenn ein Leistungsbezug wegen Verlustes des Arbeitsplatzes durch gesundheitliche, betriebsbedingte oder konjunkturelle Ursachen begründet ist und er sich hinreichend intensiv um eine Beschäftigung (Ausbildungs-  oder Arbeitsplatz) bemüht hat.


Besonders die letzte Passage ist wichtig. - Versuche sofort, Dich so intensiv und nachweisbar wie möglich, um eine neue Arbeit zu bemühen (Bewerbungen, Telefonate mit Firmen und Kontakte zur Arbeitsagnetur dokumentieren etc.).

Wenn Du das tust, sollte die Einbürgerung insoweit dennoch erfolgen können.

=schweitzer=

Titel: Re: Einbürgerungsantrag stellen!!
Beitrag von Sanae am 29.11.2009 um 11:56:48
Hallo Danke erstmal für die schnelle Antwort

So wie ich schon verstanden habe, soll ich auch Bescheid sagen dass ich kündigung habe zum Einbürgerungsamt..
Also  ich kriege die Lohnabrechnung von NOvember und Dezember von diesem Jahr, diese Abrechnungen solle ich mit in den Antrag abgeben,oder?
- muss ich mich auch als Arbeitslos melden, oder lieber nicht?
-also ich werde mich ab heute bemühen zu bewerben so viel so möglich..

Titel: Re: Einbürgerungsantrag stellen!!
Beitrag von Stefan-TR am 29.11.2009 um 11:58:15

Sanae schrieb am 28.11.2009 um 23:33:05:
Ja leider ich musste mir diese Woche eine schlechte Nachricht von meinem Arbeitgeber hören, dass er mich kündigt bis 31.12.09 

Und denke daran, nachdem du so eine Information erhaelst musst du die Arbeitsagentur so bald als moeglich darueber informieren.

Wenn du jetzt alles gut organisierst und keine behoerdlichen Schritte "vergisst", dann klappt es auch mit der Einbuergerung.

Ich wuensche dir viel Erfolg bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz!

Titel: Re: Einbürgerungsantrag stellen!!
Beitrag von steini007 am 29.11.2009 um 12:08:59

Sanae schrieb am 29.11.2009 um 11:56:48:
- muss ich mich auch als Arbeitslos melden, oder lieber nicht?

Der Gesetzgeber schreibt, vor, dass man sich unverzüglich nach Bekanntgabe einer Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit melden muss, damit man problemlos - ohne Sperre - die Leistungen erhält.

Titel: Re: Einbürgerungsantrag stellen!!
Beitrag von Sanae am 29.11.2009 um 12:33:25
Ich danke euch erstmal, sehr nett  ;)
Ja das werde ich machen, aber meine Frage wurde nicht beantwortet wegen den Lohnabrechnungen, die ich jetzt kriegen werde, soll ich diese mit in dem Antrag im Januar nächstes Jahr abgebe, oder ...?

-also die Kündigung steht dass ich bis ende Dezember Lohn kriege, obwohl ich ab Dezemeber freigestellt bin also ich brauch nicht zur Arbeit im Dezember hinzugehen..Gesetzlich kann ich ab Dezemeber Arbeit suchen auch wenn ich meine Unterklagen von der Firma noch nicht gekriegt habe (Lohnabrechnung..ect)




Titel: Re: Einbürgerungsantrag stellen!!
Beitrag von steini007 am 29.11.2009 um 12:38:52

Sanae schrieb am 29.11.2009 um 12:33:25:
soll ich diese mit in dem Antrag im Januar nächstes Jahr abgebe, oder ...?


Die EBH wird dir sicherlich eine Liste geben, in der alle Unterlagen aufgeführt sind, die für den Antrag notwendig sind.


Titel: Re: Einbürgerungsantrag stellen!!
Beitrag von Sanae am 29.11.2009 um 12:56:58
Ja das habe ich schn bekommen, also die brauchen von mir die Lohnabrechnungen von der Arbeit, soll ich die ich kriegen werden, abgeben im Januar2010

Titel: Re: Einbürgerungsantrag stellen!!
Beitrag von Sanae am 30.11.2009 um 12:55:58
Hallo alle zusammen,

ich hoffe ihr habt mich verstanden!!
also eine von den Unterlagen, die von mir verlangt wurde, ist die Lohnabrechnung, ich werde erst im Januar 2010 meinen Antrag stellen, soll ich die Lohnabrechnungen von Nov2009 und Dezember 2009 abgeben, obwohl ich gekündigt im Januar gekündig bin!
-soll ich das auch zu der Sachbearbeiterin beim EBA sagen, dass ich Kündigung habe..
Bitte um Antwort
DANKE IM VORAUS

Titel: Re: Einbürgerungsantrag stellen!!
Beitrag von maki am 30.11.2009 um 13:00:15

Sanae schrieb am 30.11.2009 um 12:55:58:
-soll ich das auch zu der Sachbearbeiterin beim EBA sagen, dass ich Kündigung habe..

Ja, sollst du, auch in deinem Interesse.

Titel: Re: Einbürgerungsantrag stellen!!
Beitrag von schweitzer am 30.11.2009 um 13:04:39

Sanae schrieb am 30.11.2009 um 12:55:58:
soll ich die Lohnabrechnungen von Nov2009 und Dezember 2009 abgeben, obwohl ich gekündigt im Januar gekündig bin!
-soll ich das auch zu der Sachbearbeiterin beim EBA sagen, dass ich Kündigung habe..


Ja, natürlich. -

Es nutzt ja nichts, irgendetwas zu verheimlichen - wenn das später ans Tageslicht käme, würdest Du nur wirkliche Probleme bekommen. -

Du legst vor, was Du hast - also die Lohnabrechnungen, soweit Du sie vorlegen kannst - informierst über die nicht selbst verschuldete Kündigung und bringst, wenn möglich schon erste Belege für Deine Bemühungen, eine neue Arbeit zu finden mit.

Damit tust Du, was Du tun musst und kannst - ein solches Auftreten wird der EBH zeigen, dass Du es aufrichtig meinst - das ist in jedem Falle wichtig.

Alles Weitere wird sich zeigen, wobei die Chancen so schlecht nicht sind, wenn Du so vorgehst, wie es Dir hier insgesamt geraten worden ist. (Und vielleicht findest Du ja bald wieder eine Arbeit.)

Wünsche Dir auf diesem Weg alles Gute und das nötige Glück!

=schweitzer=


Titel: Re: Einbürgerungsantrag stellen!!
Beitrag von Sanae am 30.11.2009 um 13:05:50
OK DANKE
- soll ich die Lohnabrechnungen von Nov2009 und Dezember 2009 abgeben? obwohl ich  im Januar schon gekündigt bin!

Titel: Re: Einbürgerungsantrag stellen!!
Beitrag von steini007 am 30.11.2009 um 13:19:16

Sanae schrieb am 30.11.2009 um 13:05:50:
soll ich die Lohnabrechnungen von Nov2009 und Dezember 2009 abgeben? obwohl ichim Januar schon gekündigt bin!

JA! Das sollst du.
Das steht doch auch auf dem Zettel mit den noch benötigten Unterlagen. ;)

Titel: Re: Einbürgerungsantrag stellen!!
Beitrag von Sanae am 05.12.2009 um 15:07:38
Hallo liebe Experte :)

also ich bin gerade so fleissig beim Bewerben für eine neue Arbeit im Bereich meines Studiums, leider bis jetzt keine positive Antwort, also Nur Ablehnungen

habe paar Fragen, wie ich weiter vorgehen soll:
1. ich habe immer noch nicht Bescheid zur Arbeitsagentur gesagt, dass ich gekündigt wurde, da ich kein Sozialhilfe oder ARB II im Januar2010 beziehen will , denn es würde sicherlich auf die Einbürgerung schlecht wirken ??

2. ich würde sogar egal was arbeiten (in der Küche, Putzen..ect), so dass ich keine Sozialhilfe beziehe

ich bin wirklich durcheinander, ich weis gar nicht wie ich mit dieser Situation umgehen soll!!!!

Titel: Re: Einbürgerungsantrag stellen!!
Beitrag von steini007 am 05.12.2009 um 16:29:23

Sanae schrieb am 05.12.2009 um 15:07:38:
ich habe immer noch nicht Bescheid zur Arbeitsagentur gesagt, dass ich gekündigt wurde,

Das solltest du aber unbedingt machen, damit du keine Sperre bekommst. Wovon willst du denn leben, wenn man dir die Leistungen streicht?

Auch das Melden bei der Arbeitsagentur gehört dazu, dass man sich intensiv um Arbeit bemüht. Wenn du dich nicht oder erst sehr spät meldest, kann man dir das auch zum Vorwurf machen, dass du dich nicht ausreichend um Arbeit bemüht hast.

Also versuche unbedingt nächste Woche die Arbeitsagentur auf. Du kannst diese auch per Mail/Fax/Brief in Kenntnis setzen.


Titel: Re: Einbürgerungsantrag stellen!!
Beitrag von Sanae am 06.12.2009 um 19:32:18
Vielen Dank für Ihre HILFE, das werde ich Morgen machen

- Würde das  auf die Einbürgerung  negativ wirken ?? falls ich sozialhife oder ARG II bekomme

Titel: Re: Einbürgerungsantrag stellen!!
Beitrag von steini007 am 06.12.2009 um 19:35:50

Sanae schrieb am 06.12.2009 um 19:32:18:
- Würde dasauf die Einbürgerungnegativ wirken ?? falls ich sozialhife oder ARG II bekomme 

Wenn du hier nochmals in aller Ruhe die Antwort # 1 von schweitzer liest, wird deine Frage sicherlich beantwortet. ;)

Titel: Re: Einbürgerungsantrag stellen!!
Beitrag von Sanae am 08.12.2009 um 13:24:59
Danke liebe Experete

ich war heute in der Arbeitsagentur, ich habe mich Arbeitslos gemeldet, Die Sacharbeiterin meinte ich habe keine Anspürche auf ARL I da ich nicht mehr als 1 Jahre gearbeitet habe, und ich muss zur ARGE gehen, falls ich bedürftig bin..

auf dem Weg habe ich mir überlegt, ich kriege sowieso mein Lohn Ende des Monates (31.12.09), d.h ich brauch nicht den ARG II antrag zu stellen..
Was meint Ihr? oder ich muss zur ARGE wegen der Arbeitssuche?ich suche sowieso nach dem Job  alleine jeden Tag ...
Es tut mir leid dass ich solche blöde Fragen stelle :-?, aber ich würde mich sehr freuen , wenn Sie mir Ratschläge geben :)

Vielen DANK


Titel: Re: Einbürgerungsantrag stellen!!
Beitrag von schweitzer am 08.12.2009 um 13:42:19

Sanae schrieb am 08.12.2009 um 13:24:59:
Es tut mir leid dass ich solche blöde Fragen stelle


Du stellt überhaupt keine blöden Fragen - mach Dir insoweit nicht unnötig Gedanken.


Sanae schrieb am 08.12.2009 um 13:24:59:
Was meint Ihr? oder ich muss zur ARGE wegen der Arbeitssuche?


Ja - denn die ARGE besteht ja nicht nur aus einer Ebene für die Leistungsgewährung sondern auch aus einer für die Vermittlung in Arbeit.

Abgesehen davon: Du bekommst nur dann Leistungen von der ARGE, wenn Du diese rechtzeitig beantragst - und hinsichtlich der Vermittlungebene (ob die dann erfolgreich ist oder nicht, sei mal dahingestellt) ist es erforderlich, sich so früh als möglich arbeitslos - respektive - suchend zu melden.

Das hat nichts damit zu tun, dass Du selbst nach einem neuen Job schaust - im Gegenteil, das belegt nur, dass Du selbst sehr interessiert bist, dem durch die Kündigung entstandenen Zustand so schnell wie möglich abzuhelfen. -

Wenn Du selbst einen Job gefunden hast, meldest Du es dann halt der ARGE, dann kommst Du, entsprechenden Verdienst vorausgesetzt, da auch schnell wieder raus.

=schweitzer=

Titel: Re: Einbürgerungsantrag stellen!!
Beitrag von Sanae am 08.02.2010 um 03:04:26
Hallo liebe Experte :)
ich bins wieder, ich möchte mich erstmal bei allen bedanken für eure Bemühungen, ihr habt mir wirklich weitergeholfen..
so ich habe wieder eine Frage, es tut mir leid wegen so vielen Fragen von mir, es liegt an meiner Sorge um die Entscheidung des Verfahrens

Leider bis jetzt habe keine Stelle im Bereich meines Studiums gefunden, habe nur Ablehnungen bekommen, diese Ablehungen habe ich im Januar mit meinen Unterlagen  schon mitabgegeben,.
Die nette Dame beim EA meinte zu mir ich muss aber im März ihr zeigen, wovon ich lebe! (also sie hatte mich auch da gefragt wovon ich lebe ich habe gesagt ich habe Ersparnisse, da ich 2 Monaten gut verdient habe)  Nun der Monat März steht vor der Tür, und meine Lage hat sich nicht geändert!

ich bin gerade auch dabei zu suchen egal welches Job zu nehmen (Reinigung...ect)

ich würde für jeden Rat sehr dankbar, was soll ich tun?

Titel: Re: Einbürgerungsantrag stellen!!
Beitrag von Odysseus am 08.02.2010 um 09:01:19

Sanae schrieb am 08.02.2010 um 03:04:26:
was soll ich tun?

genau das:


Sanae schrieb am 08.02.2010 um 03:04:26:
ich bin gerade auch dabei zu suchen egal welches Job zu nehmen (Reinigung...ect)



Titel: Re: Einbürgerungsantrag stellen!!
Beitrag von Sanae am 08.02.2010 um 23:43:50
Ja Danke
Aber falls ich kein Jobs bekommen habe!
Ist das so schlimm?

Titel: Re: Einbürgerungsantrag stellen!!
Beitrag von steini007 am 08.02.2010 um 23:52:55

Sanae schrieb am 08.02.2010 um 23:43:50:
Aber falls ich kein Jobs bekommen habe!
Ist das so schlimm? 

Lies dir doch noch einmal in Ruhe Anwort # 1 von schweitzer durch.
Da sollten deine wesentlichen Fragen geklärt werden.

Titel: Re: Einbürgerungsantrag stellen!!
Beitrag von Odysseus am 09.02.2010 um 08:25:46
Im Klartext:
bewerben, bewerben, bewerben!!! - und die Bewerbungen und Absagen der EBH vorlegen.

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