i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Sorgerechtsklärung USA-D Internationel Annerkennungsrecht
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1259349841

Beitrag begonnen von Nadinest am 27.11.2009 um 20:24:00

Titel: Sorgerechtsklärung USA-D Internationel Annerkennungsrecht
Beitrag von Nadinest am 27.11.2009 um 20:24:00
Hallo,
ich hab eine Frage, ich (deutsch) habe 4 Jahre in der USA gelebt und dort auch meinen Sohn in Hawaii zur Welt gebracht. Er hat die Amerikanische und Dt. Staatsbürgerschaft.
Im Krankenhaus haben der Vater und ich ein Dokument unterschrieben, dass wir das gemeinsame Sorgerecht haben.
Seit mein Sohn 2 Monate ist, leben wir, getrennt vom Vater, nun schon in Dt.
Seit kurzem droht mein Ex mir immer wieder,dass er unseren Sohn die Hälfte des Jahre zu sich nehmen möchte!

Ich versuche nun rauszufinden, ob das amerikanische Abkommen über gemeinsames Sorgerecht in Dt. gültig ist, oder ob ich nach Dt. Gesetz das Alleinige habe. Ein Anwalt hat mir gesagt, dass ich in Dt. automatisch das Alleinige hätte, da hier nie etwas anderes festgelegt wurde.
Allerdings wusste er nicht, in wie fern das amerikanische Dokument hier mit rein spielt und ob ich eine gerichtliche Abänderung des gemeinsamen Sorgerechts zu alleinigem bräuchte!

Würde mich so freuen Antworten, Hilfen, Links jeglicher Art zu bekommen!!!!!! Alles hilft einen Schritt weiterzukommen und mir nicht mehr drohen lassen zu müssen!!!!! :)

Liebe Grüsse!!!!

Titel: Re: Sorgerechtsklärung USA-D Internationel Annerkennungsrecht
Beitrag von fons am 27.11.2009 um 20:28:00
Da das eigentlich nix mit Ausländerrecht zu tun hat, hab ich's
mal hierher verschoben.

Titel: Re: Sorgerechtsklärung USA-D Internationel Annerkennungsrecht
Beitrag von steini007 am 27.11.2009 um 20:34:05
Vielleicht wendest du dich einmal an die amerikanische Botschaft oder an eine entsprechende US-Behörde, die Sorgerechtsangelegenheiten regelt, bzw. für solche Fragen zuständig ist, denn aus Sicht der Amerikaner ist der Sohn amerikanischer Staatsbürger und es müßte auch amerikanisches Recht gelten.

Titel: Re: Sorgerechtsklärung USA-D Internationel Annerkennungsrecht
Beitrag von tapir am 03.12.2009 um 23:24:11

steini007 schrieb am 27.11.2009 um 20:34:05:
Vielleicht wendest du dich einmal an die amerikanische Botschaft oder an eine entsprechende US-Behörde, die Sorgerechtsangelegenheiten regelt, bzw. für solche Fragen zuständig ist, denn aus Sicht der Amerikaner ist der Sohn amerikanischer Staatsbürger und es müßte auch amerikanisches Recht gelten. 

Du hast die Frage anscheinend nicht verstanden. nadinest will wissen, "ob das amerikanische Abkommen über gemeinsames Sorgerecht in Dt. gültig ist, oder ob ich nach Dt. Gesetz das Alleinige habe." Für diese Frage ist die amerikanische Botschaft der denkbar schlechteste Ansprechpartner.

Ich halte die Frage für relativ schwierig. Gemäß Art. 21 EGBGB gilt grundsätzlich das Recht am Ort des gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, also hier Deutschland. Nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BGB hat die Mutter eines außerhalb einer Ehe geborenen Kindes das alleinige Sorgerecht, wenn nicht eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde, die öffentlich beurkundet wurde (§ 1626d Abs. 1 BGB). Eine solche öffentliche Beurkundung ist hier wohl nicht erfolgt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes im damaligen Zeitpunkt wohl in den USA war, so dass damals aus deutscher Sicht die Sorgeerklärung, wenn sie den amerikanischen (hawaiianischen) Bestimmungen entsprach, wirksam war. Wurde ein Sorgerechtsverhältnis nach dem zum maßgeblichen Zeitpunkt aus deutscher Sicht anwendbaren Recht wirksam eingeräumt, bleibt es grundsätzlich bestehen, auch wenn das anwendbare Recht sich ändert (so genannter Statutenwechsel). Daher spricht hier einiges dafür, dass der Vater Mitinhaber des Sorgerechts ist.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.