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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerungszusicherung Türkei lässt keine Ausbürgerung zu
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Beitrag begonnen von M2998 am 14.11.2009 um 20:50:12

Titel: Einbürgerungszusicherung Türkei lässt keine Ausbürgerung zu
Beitrag von M2998 am 14.11.2009 um 20:50:12
Hi,

habe das schon in ähnlicher Weise in einem anderen Forum gepostet. Habe die Einbürgerungszusicherung aus DE. Die Türken geben mir keine Ausbürgerungsurkunde, weil kein Militärdienst geleistet wurde. Frage, kann ich eine sog. doppelte Staatsbürgerschaft beantragen?
Eine andere Frage, ich bin gesundheitlich zZ stark eingeschränkt, Medikamente mit div. Nebenwirkungen. Ich muss meine Arbeit ruhen lassen. Beziehe Krankengeld und habe jetzt vor fast 2 Monaten eine 50%ige Behinderung zuerkannt bekommen. Wahrscheinlich muss ich auch eine berufliche Rehabilitation durchlaufen.
Muss ich dem Einbürgerungsamt sagen, dass ich schwerbehindert bin und welche Erkrankung           ich habe. Oder soll ich nur weitergeben, dass ich einem Krankengeldbezug bin.

Danke

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung Türkei lässt keine Ausbürgerung zu
Beitrag von fons am 14.11.2009 um 20:56:18
Dazu gibt es bereits einige threads hier. Nutz doch bitte
mal die Suchfunktion.

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung Türkei lässt keine Ausbürgerung zu
Beitrag von M2998 am 15.11.2009 um 00:36:59
hi,...hab mal im gesetzt gestöbert,...also ist die doppelte möglich wenn der staat den austritt verweigert,...?
ähm, und wie verhält es sich denn mit gesundheitlichen problemen. werde ich da benachteiligt?

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung Türkei lässt keine Ausbürgerung zu
Beitrag von Ralf am 15.11.2009 um 02:33:33

M2998 schrieb am 14.11.2009 um 20:50:12:
Die Türken geben mir keine Ausbürgerungsurkunde, weil kein Militärdienst geleistet wurde.

Um eine seriöse Antwort geben zu können, müsste
man wissen, wie alt du bist.

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung Türkei lässt keine Ausbürgerung zu
Beitrag von Renato am 15.11.2009 um 11:46:54

M2998 schrieb am 15.11.2009 um 00:36:59:
hi,...hab mal im gesetzt gestöbert,...also ist die doppelte möglich wenn der staat den austritt verweigert,...?
ähm, und wie verhält es sich denn mit gesundheitlichen problemen. werde ich da benachteiligt?



Also wenn die Tuerkei dir die ausbuergerung verweigert dann sollst du dagegen klagen.Die klage wird denke ich mal abgewiesen.Dann solltest du einspruch einlegen beim obersten Gericht in der Tuerkei.Und wenn der einspruch auch nicht nuetzt und du hier in Deutschland die schule besucht hast und in das Wehrpflichtige alter hinein gewachsen bist dann hast du chancen unter HVM eingebuergert zu werden!So war es jedenfalls bei mir.Bei mir war die serbische staatsbuergerschaft problem.

Gruss

Renato 

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung Türkei lässt keine Ausbürgerung zu
Beitrag von M2998 am 15.11.2009 um 12:06:58
Hi,

also ich bin 33.
Ich werde es ganz anders versuchen mit einer Ausmusterung,...ist (leider) in meinem Fall absolut berechtigt. Ja also HvM würde ja zutreffen. Aber wie sieht es mit der gsundheitlichen Einschränkungen aus, muss ich die mitteilen und kann mir dadurch eine Einbürgerung verwehrt werden....weil ich ja zum Problemfall für die Sozialkassen werden könnte. Was ja nicht zutreffen muss, aber kann.

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung Türkei lässt keine Ausbürgerung zu
Beitrag von lacrima am 15.11.2009 um 13:01:56

M2998 schrieb am 14.11.2009 um 20:50:12:
Die Türken geben mir keine Ausbürgerungsurkunde, weil kein Militärdienst geleistet wurde



M2998 schrieb am 15.11.2009 um 12:06:58:
also ich bin 33.


Wenn diese beiden Aussagen stimmen, hast Du dann etwas falsch verstanden. Bist Du dann der türkischen Sprache überhaupt mächtig ? Konntest Du Briefe vom Konsulat richtig verstehen ?

Ein 33 Jahre alter, im Ausland lebender Türke kann seinen Militärdienst mit dem Grund "im Ausland leben" immer zurückstellen lassen (bis zu dem Alter 38) und dann kann sich problemlos ausbürgern lassen. Eine Verweigerung der Ausbürgerung kommt erst ab dem Alter 38 bei einem nicht geleisteten Wehrdienst in Frage wenn überhaupt..

Ein abgeleisteter Wehrdienst ist in Deinem Alter keine Voraussetzung für die Ausbürgerung. Aber EIN ORDNUNGSGEMÄß ZURÜCKGESTELLTER Wehrdienst ist sehr wohl eine Voraussetzung. Also klär bitte mit dem Konsulat auf (persönliches Gespräch mit den Mitarbeitern wäre hilfreich.) ob jetzt die Ableistung des Wehrdienstes oder eine nochmalige Zurückstellung verlangt wird.

Gruß,

Lacrima

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