i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Deutsche Pass in Bremen
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1257446206

Beitrag begonnen von iman20081 am 05.11.2009 um 19:36:46

Titel: Deutsche Pass in Bremen
Beitrag von iman20081 am 05.11.2009 um 19:36:46
hallo

hab mal eine Frage und hoffe dass jemand mir hilfen kann.
bin seit 7 jahren als Studentin in Deutschland,bin fast fertig mit studium.
nun,ich habe eine Freundin aus Bremen,die lebte auch erst nur seit 7 jahren in Bremen als Studentin(genau wie ich),die ist nach Deutschland gekommen als sie 22 Jahre alt war,. der einzige unterschied zwischen und dass hre Eltern wohnen seit lange in deutschland und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
vor kurzem hatte sie die Deutsche Pass bekommen. wie hat sie das gemacht!!! weiss es nicht !!!!
sie meinte irgend eine Integration oder so was,hab jedenfalls nicht verstanden!!!

nun meine Frage ist,darf ich auch ein Antrag auf Unbefristete Aufenthalts oder deutsche pass stellen?? und mit welche begründung??

für meine freundin,sie ist ja nicht mit deutsche verheiratet,und ich denke auch dass der erhalt der deutsche pass hat nicht mit ihre eltern was zu tun,weil sie mit 22 jahre hier gekommen ist.

danke ::)

Titel: Re: Deutsche Pass in Bremen
Beitrag von Mustermann am 05.11.2009 um 19:58:34
Wenn sie nach sieben Jahren eingebürgert wurde, dann weil sie den Integrationskurs gemacht hat oder aufgrund ihres Studiums (bzw. ihrer Deutschkenntnisse) davon befreit war.

Das gleich gilt für dich, allerdings nicht während du als Studentin eine AE nach §16 Aufenthaltsgesetz hast.

Aus den Voraussetzungen im §10 StAG

Zitat:
2. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis für andere als die in den §§ 16, 17, 20, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke besitzt.


Nach dem Studium musst du eine andere AE (zur Arbeitssuche oder als Arbeitnehmerin) beantragen, danach könnte eine Einbürgerung in Frage kommen, siehe die anderen Voraussetzungen. Mehr dazu.

Titel: Re: Deutsche Pass in Bremen
Beitrag von iman20081 am 05.11.2009 um 20:05:52
nee,nicht auf grud ihre studium weil sie denn das gleiche wie ich studiert,sogar ich bin fertig mit studium und sie ist noch im vierten semester.

aber was ist gemeint mit Integrationskurs?? wenn ich das mache,kann ich eine Antrag stellen???und wie lange dauert diese integration kurs??

meine frage bezieht sich nicht auf der Arbeitssuche nach dem studium und die damit verbundene rechte auf deutsche pass. ich wollte nur wie meine freundin machen.
bitte um info über integration kurs

danke

Titel: Re: Deutsche Pass in Bremen
Beitrag von iman20081 am 05.11.2009 um 20:16:26
hab gerade im internet was gelesen und hab verstanden dass der integrationkurs ist ein kurs für das Lernen der Deutsche Sprache nur"!!!ich kann aber Deutsch reden!!!!
also wozu ist diese Integrationkurs notwendig???

Titel: Re: Deutsche Pass in Bremen
Beitrag von Mustermann am 05.11.2009 um 20:17:06

iman20081 schrieb am 05.11.2009 um 20:05:52:
ich wollte nur wie meine freundin machen.


Hat sie vor der Einbürgerung länger als sieben Jahr ein Deutschland gewohnt? Weißt du, welche AE sie zuletzt besaß als sie eingebürgert wurde?
Wenn du eine andere AE als die nach §16 hast, dann könnte eine Einbürgerung für dich vielleicht in Frage kommen. Aber um deinen Fall mit dem deiner Freundin zu vergleichen, müsste man beide genau kennen.

Integrationskurs


Zitat:
Dauerhaft in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer werden in ihren Integrationsbemühungen durch so genannte Integrationskurse unterstützt. Die Kurse umfassen Sprachangebote sowie einen Orientierungskurs, der rechtliche, geschichtliche und kulturelle Kenntnisse vermittelt.

Dem Grundsatz des Forderns und Förderns wird bei der Durchführung der Integrationskurse künftig mehr Gewicht verliehen. Im Gesetz ist das Ziel der erfolgreichen Teilnahme an dem Kurs nunmehr ausdrücklich festgeschrieben. Künftig sollen deutlich mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht nur einen Kurs besuchen, sondern diesen durch das Ablegen einer Abschlussprüfung auch erfolgreich abschließen.

Auch die Möglichkeiten, das Fernbleiben zu sanktionieren, sind vereinheitlicht worden. So kann beispielsweise bei nicht "ordnungsgemäßer" Kursteilnahme das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt werden. Darüber hinaus müssen "Integrationsverweigerer" künftig mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro rechnen.


Möglicherweise wärest du aufgrund deiner Deutschkenntnisse befreit bzw. würdest nur den Orientierungskurs machen müssen.


Titel: Re: Deutsche Pass in Bremen
Beitrag von iman20081 am 05.11.2009 um 20:32:17

Mutly schrieb am 05.11.2009 um 20:17:06:
Hat sie vor der Einbürgerung länger als sieben Jahr ein Deutschland gewohnt? Weißt du, welche AE sie zuletzt besaß als sie eingebürgert wurde?
.




nein,sie hatte nicht länger als 7 jahren vor der einbürgerung hier gelebt.

ihre Aufenthaltserlaubnis vor der einbürgerung ist die gleiche wie ich: visa zweck des Studiums

Titel: Re: Deutsche Pass in Bremen
Beitrag von Linda.1001 am 06.11.2009 um 01:01:29
Der Orientierungskurs behandelt nicht nur die deutschen Sprachkenntnisse. Deswegen müsstest du den vielleicht noch machen.


Titel: Re: Deutsche Pass in Bremen
Beitrag von iman20081 am 06.11.2009 um 09:33:00
gut,danke euch sehr für die Antworten
was soll denn jetzt als erste machen????
1- soll ich diese Orientierungskurs (aus eigene initiative)machen???
2- oder zu erst zu stadtamt gehen und da nachfragen??? wenn ja,was soll ich genau fragen????

Titel: Re: Deutsche Pass in Bremen
Beitrag von schweitzer am 06.11.2009 um 09:38:58

iman20081 schrieb am 06.11.2009 um 09:33:00:
oder zu erst zu standessamt gehen und da nachfragen??? wenn ja,was soll ich genau fragen????


Das Standesamt wäre für Deine Einbürgerung wohl eher nicht die richtige Adresse ...  :-?

Ich würde Dir vorschlagen, einen Termin bei Deiner Einbürgerungsbehörde zu vereinbaren. - Sage denen, dass Du Dich bezogen auf Deine Person über die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung informieren möchtest. - Stelle dann dort alle Dich bewegenden Fragen, auch die, ob für Dich die Teilnahme an einem Orientierungskurs erforderlich wäre.

Sodann weißt Du, ob bzw. wann es Sinn macht, einen Einbürgerungsantrag zu stellen.


=schweitzer=

Titel: Re: Deutsche Pass in Bremen
Beitrag von iman20081 am 06.11.2009 um 12:07:53

schweitzer schrieb am 06.11.2009 um 09:38:58:
Das Standesamt wäre für Deine Einbürgerung wohl eher nicht die richtige Adresse ...  :-?


=schweitzer=



schreib fehler: nicht standesamt sondern stadtamt

Titel: Re: Deutsche Pass in Bremen
Beitrag von lacrima am 06.11.2009 um 20:50:49

iman20081 schrieb am 05.11.2009 um 19:36:46:
der einzige unterschied zwischen und dass hre Eltern wohnen seit lange in deutschland und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.


Das ist der entscheidende Unterschied warum sie jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen kann und Du nicht. Du hast momentan eine Aufenthaltserlaubnis nach §16 als Studentin..
mit der Aufenthaltserlaubnis kannst Du die Einbürgerung sowieso vergessen..

Dass Deine Freundin studiert heißt nicht gleichzeitig, dass die gleiche Aufenthaltserlaubnis nach §16 hat. Durch ihre deutsche Eltern ist sie wahrscheinlich auf eine andere Aufenthaltserlaubnis "umgestiegen" und mit der kann sie sich einbürgern lassen..

Grüße,

Lacrima

Titel: Re: Deutsche Pass in Bremen
Beitrag von iman20081 am 06.11.2009 um 22:27:53

lacrima schrieb am 06.11.2009 um 20:50:49:
Du hast momentan eine Aufenthaltserlaubnis nach §16 als Studentin..

Dass Deine Freundin studiert heißt nicht gleichzeitig, dass die gleiche Aufenthaltserlaubnis nach §16 hat. 



doch sie hat die gleiche Aufenthaltserlaubnis nach §16  wie ich

was denn nun,gibt es doch eine chance für die Deutsche Pass,oder soll ich die ganze geschichte vergessen?????
was ist denn der sinn der Inegrationskurs hier!!!spielt überhaupt eine rolle????

Titel: Re: Deutsche Pass in Bremen
Beitrag von reinhard am 06.11.2009 um 22:34:43

iman20081 schrieb am 06.11.2009 um 22:27:53:
doch sie hat die gleiche Aufenthaltserlaubnis nach §16  wie ich


Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 kann man nicht eingebürgert werden. Wenn sie eingebürgert wurde, dann hatte sie vorher mit Sicherheit eine andere AE. Wenn sie Deine Freundin ist – frag sie doch einfach.



Zitat:
was denn nun,gibt es doch eine chance für die Deutsche Pass,oder soll ich die ganze geschichte vergessen?????


Mit einer AE nach § 16 kannst Du eine Einbürgerung jetzt definitiv nicht erreichen.


Zitat:
was ist denn der sinn der Inegrationskurs hier!!!spielt überhaupt eine rolle????


Ja. Wenn Du nach dem Studium Arbeit findest und dann eine AE nach § 18 bekommst, kannst Du eingebürgert werden.
- ohne Integrationskurs nach acht Jahren
- mit Integrationskurs nach sieben Jahren.

In einigen Bundesländern zählt das Studium mit, in anderen musst Du nach dem Studium sieben oder acht Jahre lang eine AE nach § 18 haben, bis es klappt.

In Bremen wird das Studium mitgezählt.

Titel: Re: Deutsche Pass in Bremen
Beitrag von lacrima am 07.11.2009 um 08:08:13

iman20081 schrieb am 06.11.2009 um 22:27:53:
doch sie hat die gleiche Aufenthaltserlaubnis nach §16wie ich

Sorry.. das kann nicht sein.. frag sie noch mal.. manchmal die Person selbst weiss auch nicht genau was für eine Aufenthaltserlaubnis er/sie hat.. bitte sei nicht so sicher wenn Du ihren Pass am Tag der Einbürgerung nicht in der Hand gehalten und selber da rein geschaut hast..


iman20081 schrieb am 06.11.2009 um 22:27:53:
was denn nun,gibt es doch eine chance für die Deutsche Pass,oder soll ich die ganze geschichte vergessen?????

mit §16 Aufenthaltserlaubnis null Chance.. das geht gesetzlich nicht..


iman20081 schrieb am 06.11.2009 um 22:27:53:
was ist denn der sinn der Inegrationskurs hier!!!spielt überhaupt eine rolle????

Erstmal eine AE, die nicht nach §16 ist.. Integrationskurs ist nicht wirklich das entscheidende Kriterium.. ohne es kannst Du Dich auch einbürgern lassen..

Grüße,

Lacrima 

Titel: Re: Deutsche Pass in Bremen
Beitrag von iman20081 am 07.11.2009 um 11:57:16

schweitzer schrieb am 06.11.2009 um 09:38:58:
Ich würde Dir vorschlagen, einen Termin bei Deiner Einbürgerungsbehörde zu vereinbaren. - Sage denen, dass Du Dich bezogen auf Deine Person über die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung informieren möchtest. -
=schweitzer=



diese Antwort gibt mir einbisschen hoffnung,aber die anderen Antworten sind total pestimistisch.
soll ich denn zu stadsamt gehen wie SCHWEIZER gemeit hat???? oder ist das schwachsinn!!!!
ich möchte gerne in Deutschland weiter leben und hab kein Lust wieder ins Heimat für immer zu leben

Titel: Re: Deutsche Pass in Bremen
Beitrag von steini007 am 07.11.2009 um 12:52:02

iman20081 schrieb am 07.11.2009 um 11:57:16:
soll ich denn zu stadsamt gehen wie SCHWEIZER gemeit hat???? oder ist das schwachsinn!!!!

Du gehst entweder zu deiner Stadtverwaltung oder zur ABH und fragst nach, wer für die Einbürgerung zuständig ist.

Wenn du dann an kompetenter Stelle bist, kannst du nachfragen, welche Voraussetzungen für eine Einbürgerung notwendig sind.


iman20081 schrieb am 07.11.2009 um 11:57:16:
ich möchte gerne in Deutschland weiter leben und ...

... und das tun mittlerweile Millionen von Ausländern bereits seit Jahrzehnten, ohne dass sie eingebürgert wurden. ;)

Titel: Re: Deutsche Pass in Bremen
Beitrag von lacrima am 07.11.2009 um 12:54:49

iman20081 schrieb am 07.11.2009 um 11:57:16:
die anderen Antworten sind total pestimistisch


Erst eine Arbeitsstelle und Ende des Student-Seins erst dann Einbürgerung.. mit Student-Aufenthaltstitel -> KEINE EINBÜRGERUNG !!

Sorry.. das ist die Gesetzeslage.. mag pessimistisch klingen.. kannst Du gerne von Deiner Einbürgerungsbehörde auch selber hören, dass Du Dich mit Deinem jetzigen Status nicht einbürgern lassen kannst..

Grüße,

Lacrima

Titel: Re: Deutsche Pass in Bremen
Beitrag von reinhard am 08.11.2009 um 15:02:02

iman20081 schrieb am 07.11.2009 um 11:57:16:
soll ich denn zu stadsamt gehen wie SCHWEIZER gemeit hat???? oder ist das schwachsinn!!!!
ich möchte gerne in Deutschland weiter leben und hab kein Lust wieder ins Heimat für immer zu leben


Schweizer hat doch geschrieben, Du solltest einen Termin bei der Einbürgerungsbehörde vereinbaren. Also nicht zum Stadtamt gehen, was immer das ist.

Die Einbürgerungsbehörde wird Dir dann bestätigen, dass Du (ebenso wenig wie Deine Freundin) mit einer AE nach § 16 Aufenthaltsgesetz eingebürgert werden kann. Du braucht dazu eine AE z.B. nach § 18 (Arbeit nach dem Studium) und sieben oder acht Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt.

Titel: Re: Deutsche Pass in Bremen
Beitrag von jetflyer am 08.11.2009 um 15:13:58

Zitat:
Du solltest einen Termin bei der Einbürgerungsbehörde vereinbaren. Also nicht zum Stadtamt gehen, was immer das ist.


In Bremen ist alles anders ;)

http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen116.c.1905.de

Grüße. Jetflyer

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.