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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Namensänderung im Ausland
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Beitrag begonnen von yasmin_aus_ffm am 27.09.2009 um 20:10:31

Titel: Namensänderung im Ausland
Beitrag von yasmin_aus_ffm am 27.09.2009 um 20:10:31
Hallo an alle Forumsmitglieder. Mein Mann wird bald in seinem Heimatland eine Namensänderung vollziehen. Dann wird der Nachname in seinem ägyptischen Pass korrigiert. Müssen wir dann auf die hiesige deutsche Botschaft um seine Aufenthaltserlaubnis umschreiben zu lassen auf den neuen Namen, oder wird das erst in Deutschland gemacht? Wobei mir ersteres logischer erscheint. Gruss Yasmin

Titel: Re: Namensänderung im Ausland
Beitrag von Buscher am 22.10.2009 um 09:36:52
Wenn ein Name geändert wird, muss ein neuer Pass ausgestellt werden. Dann ist es notwendig, dass die Aufenthaltserlaubnis im neuen Pass übertragen wird. Das macht die örtliche ABH. Beim Konsulat bekommt dein Mann aber ein Visum, mit dem er in die BRD einreisen kann.

Bitte Achtung, wenn ihr einen Ehenamen bestimmt habt. Der ändert sich nämlich nicht und dann hätte dein Mann eine hinkende Namensführung. Der Ehename kann nur durch eine deutsche Namensänderungsbehörde für beide Ehepartner zusammen geändert werden. Wenn dann noch Kinder da Kind, dann müsste auch für die Kinder eine eigenständige öffentlich-rechtliche Namensänderung erfolgen, da die sonst üblichen Anschlusserklärungen nicht zulässig sind.

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