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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Schulbesuch in einem anderen Bundesland mit Aufenthaltsstatus nach § 32 Abs. 3
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Beitrag begonnen von Sven1950 am 26.08.2009 um 12:35:58

Titel: Schulbesuch in einem anderen Bundesland mit Aufenthaltsstatus nach § 32 Abs. 3
Beitrag von Sven1950 am 26.08.2009 um 12:35:58
Eine heute 18 jährige Brasilianerin, die vor 4 Jahren mit ihrer brasilianischen Mutter und deren deutschen Ehemann (nicht der Vater) nach Bayern eingereist ist, will heute ein Internat in NRW besuchen und sich dort auch in der Wohnung eines deutschen Verwandten anmelden. Sie bekommt BAFöG, das die Schul- kosten deckt. Ihr Aufenthaltstitel ist nach § 32 Abs.3, AufenthG
obschon die Verlängerung nach ihrem 18. Geburtstag erfolgte.
Als Minderjährige musste sie gemeinsam mit der Familie leben.
Kann sie das Internat besuchen, ohne aufenthaltsrechtliche Probleme zu befürchten. Bei dem Verwandten soll sie als
Mitglied der Bedarfsgemeinschaft dem Job- Center gemeldet werden. Kann hieraus ein Problem entstehen ?
Danke für eine Antwort, ich habe über die Suchfunktion leider nichts finden können

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