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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ablehnung wg. Nichvorhandenseins der eigenen Wohnung
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Beitrag begonnen von brikss am 25.08.2009 um 13:41:18

Titel: Ablehnung wg. Nichvorhandenseins der eigenen Wohnung
Beitrag von brikss am 25.08.2009 um 13:41:18
Hallo an alle,
mein Mann hat heute den Antrag auf FZF abgelehnt bekommen.
Der Grund ist: Grundvoraussetzung fuer die Erteilung eines Visums im Familiennachzug ist nach Par.27 AufenthG die Hersttellung und Wahrung der familiaeren Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet. Dies ist in Ihrem Fall nicht gegeben, die Ihre Ehefrau keine eigene Wohnung besitzt. Ihr Antrag wird daher abgelehnt.
Welche Moeglichkeiten haben wir? Koennen wir remostrieren oder den Antrag auf FZF erneut stellen, wenn ich die eigene Wohnung schon miete (bisher war ich bei meiner Freundin angemeldet, wir wollten mit meinem Mann die eigene Wohnung suchen, wenn er schon in D. ist)?

Vielen Dank!

Titel: Re: Ablehnung wg. Nichvorhandenseins der eigenen Wohnung
Beitrag von maki am 25.08.2009 um 14:03:20
Eine Wohnung muss man nicht besitzen, mieten reicht. Pro Erwachsener sind 12m² immer genug, manchmal auch etwas weniger. Vielleicht eine Remonstration sobald die Unterkunft geklärt ist, dann aber den (Unter-)Mietvertrag vorlegen.

Titel: Re: Ablehnung wg. Nichvorhandenseins der eigenen Wohnung
Beitrag von brikss am 25.08.2009 um 14:20:39
Und wer muss mit der Remonstration anfangen: mein Mann in Russland oder ich, seine Ehefrau in Deutschland, wie lauft die R. ueberhaupt?

Titel: Re: Ablehnung wg. Nichvorhandenseins der eigenen Wohnung
Beitrag von maki am 25.08.2009 um 14:52:02
Wenn du auf den Begriff Remonstration klickst, kommst du zum FAQ Beitrag dazu ;)

Titel: Re: Ablehnung wg. Nichvorhandenseins der eigenen Wohnung
Beitrag von steini007 am 26.08.2009 um 07:24:50

maki schrieb am 25.08.2009 um 14:03:20:
Eine Wohnung muss man nicht besitzen, mieten reicht.

Auch ein Mieter besitzt eine Wohnung, er ist eben nur nicht Eigentümer. ;)

@ brikss

Ich habe soeben deine anderen Beiträge gelesen, bei denen es u. a. auch um das Problem der Wohnung geht. Solange du keine eigene Wohnung besitzt und du in Untermiete wohnst, der Vermieter hierzu keine Genehmigung erteilt, dass dein Mann dort mit einziehen darf, kommst du mit dem Visum deines Mannes nicht weiter. Eine Remonstration ändert an der Sache nichts, wäre nur verlorene Zeit, solange das Wohnungsproblem nicht gelöst ist.

Als erstes solltest du dir eine eigene Wohnung suchen, dort einziehen und diese Adresse als gemeinsame Wohnung in dem Visumsantrag angeben, bzw. wenn eine neue Wohnung bezogen ist, dies im Remonstationsschreiben einfließen lassen. Nur dann hätte das ganz Sinn.

Titel: Re: Ablehnung wg. Nichvorhandenseins der eigenen Wohnung
Beitrag von brikss am 26.08.2009 um 08:55:34
Danke fuer die Informationen, ich habe da noch eine Frage: wenn ich schon die Wohnung gefunden habe, muss dann mein Mann den neuen Antrag fuer die FZF stellen oder einfach remonstrieren?

Titel: Re: Ablehnung wg. Nichvorhandenseins der eigenen Wohnung
Beitrag von steini007 am 26.08.2009 um 09:08:19

brikss schrieb am 26.08.2009 um 08:55:34:
wenn ich schon die Wohnung gefunden habe, muss dann mein Mann den neuen Antrag fuer die FZF stellen oder einfach remonstrieren? 


Remonstrieren heißt Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen und dieser könnte dann so lauten:

" ... Sie lehnten meinen Visumsantrag ab, weil meine Frau keine Wohnmöglichkeit für mich bieten konnte. Mittlerweile hat sie eine Wohnung in ... gefunden, die sie ab dem  ... beziehen und bewohnen wird. Somit wäre die von Ihnen geforderte Wohnmöglichkeit gegeben und die eheliche LG werden wir in ... führen.

Ich bitte Sie, die Remonstration unter Berücksichtigung des neuen Sachverhaltes positiv zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen"


Ein neuer Antrag muss somit nicht gestellt werden.

Titel: Re: Ablehnung wg. Nichvorhandenseins der eigenen Wohnung
Beitrag von brikss am 26.08.2009 um 09:39:25
Und soll dann mein Mann vielleicht die Kopie vom Mietvertrag der Remonstration beilegen? Und wie lange dauert es, bis das Konsulat ueber eine R. entscheidet? Weil wir wirklich emotionell schon an der Grenze sind...

Titel: Re: Ablehnung wg. Nichvorhandenseins der eigenen Wohnung
Beitrag von HäschenHäschen am 26.08.2009 um 09:55:43
Hallo brikss!

Ich habe mir auch extra eine Wohnung gesucht, damit ich beim FZF-Verfahren keine Probleme kriege, denn zuvor wohnte ich bei meinen Eltern.

Einen Mietvertrag in Kopie würde ich auf jeden Fall beilegen. Vielleicht auch eine Kopie der Anmeldung bei der Gemeinde.

Was natürlich auch sehr positiv wäre, ist wenn du einen netten Vermieter kriegst der entweder deinen Mann gleich mit in den Mietvertrag einträgt oder schriftlich bestätigt, dass dein Mann miteinziehen darf und er dann in den Mietvertrag eingetragen wird. Allerdings müsstest du evtl. dann dem Vermieter wohl etwas von der FZF erzählen, was ja eigentlich privat ist und ihn nix angeht. Das jemand später miteinziehen wird, musst du glaube ich rechtlich gesehen sagen. (Verbessert mich wenn ich falsch liege!)

Sei aber vorsichtig wenn du auf Wohnungssuche bist und dann evtl. vom FZF und Behördenkrieg erzählst, das kann einen Vermieter abschrecken. Ich habe damals einfach gesagt, dass mein Mann zur Zeit im Ausland lebt und bald zurück kommt und ob es okay ist, dass er dann bei mir wohnt. Mein Vermieter hatte kein Problem damit. Die FZF habe ich nicht erwähnt.

Solltest du gleich deinen Mann in den Mietvertrag eintragen lassen, dann musst du überlegen ob er als Untermieter eingetragen wird oder als "richtiger" Mieter so wie du. Wenn es zu Problemen in eurer Ehe kommt, kann ein Untermietvertrag viel Stress ersparen. Ich wünsche euch aber das es niemals zu Problemen kommt!

Viel Glück!

Titel: Re: Ablehnung wg. Nichvorhandenseins der eigenen Wohnung
Beitrag von steini007 am 26.08.2009 um 09:57:15
Dass dem Remonstrationsschreiben eine Kopie des Mietvertrages beigelegt wird, halte ich für äußerst wichtig.
Innerhalb der nächsten drei Monate dürfte über die Remonstration entschieden sein.

Titel: Re: Ablehnung wg. Nichvorhandenseins der eigenen Wohnung
Beitrag von maki am 26.08.2009 um 10:25:59
Sollte nicht die ABH abgelehnt haben wegen der fehlenden Wohnung?
Dann sollte doch die ABH den Mietvertrag bekommen.
Am besten mal mit denen sprechen ;)

Titel: Re: Ablehnung wg. Nichvorhandenseins der eigenen Wohnung
Beitrag von steini007 am 26.08.2009 um 12:57:59

maki schrieb am 26.08.2009 um 10:25:59:
Sollte nicht die ABH abgelehnt haben wegen der fehlenden Wohnung?
Dann sollte doch die ABH den Mietvertrag bekommen.

Da die Botschaft das Visum abgelehnt hat, muss dort auch die Remonstration mit den entsprechenden Unterlagen eingereicht werden.

Bei Rückfragen wird sich die Botschaft ohnedies noch an die ABH wenden.

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