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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Scheidung in Deutschland
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Beitrag begonnen von sary0815 am 21.08.2009 um 23:36:33

Titel: Scheidung in Deutschland
Beitrag von sary0815 am 21.08.2009 um 23:36:33
hallo,
ich bin neu hier und falle gleich mit der Tür ins Haus und hoffe hier ein paar Antworten zu bekommen.

Ich bin mit einem Ausländer / Ägypter verheiratet und er war nun ein paar Monate hier in Deutschland. Er hatte bis zu seiner Ausreise noch keine Aufenthaltsgenehmigung. Da wartete er drauf. Wir haben in seinem Heimatland geheiratet. Ist auch schon ein paar Jahre her.

Nun hab ich mich von ihm getrennt und er ist zurück in sein Land. Mit einem Zettel der Ausländerbehörde. Habe vergessen wie das heisst.

Nun meine Fragen: kann er wieder herkommen, auch wenn wir getrennt sind? Das will ich nämlich nicht.

Wie und wo und wann kann ich mich scheiden lassen?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten.

Sary0815

Titel: Re: Scheidung in Deutschland
Beitrag von Mick am 21.08.2009 um 23:55:16
Hi,
kommt nun wirklich druff an, was das für ein "Zettel" ist. Bei
einer bestimmten Art einer Fiktionsbescheinigung kann er durch-
aus wieder einreisen.
Meine Glaskugel funzt im Momang ned so gut.

Titel: Re: Scheidung in Deutschland
Beitrag von sary0815 am 24.08.2009 um 21:31:40
hallo,
also, er hatte so eine Fiktionsbescheinigung. Die musste er aber bei der Ausländerbehörde abgeben. Dann hat er einen Zettel bekommen, den musste er der Polizei am Flughafen geben.

Was kann er jetzt noch machen? Er war wohl gestern bei der Botschaft um ein Visum zur Familienzusammenführung zu stellen und ihm fehlte der deutsche Hochzeitsvertrag. Der ist bei mir. Sicherlich werde ich ihm diese nicht schicken, das wollte er nämlich. Kann er auch ohne ein Visum bekommen. Muss ich irgendwo sagen, dass ich mich von ihm getrennt habe?

viele Grüsse

sary0815


Titel: Re: Scheidung in Deutschland
Beitrag von fons am 24.08.2009 um 21:40:11
Das war dann vermutlich eine GÜB.

Wenn er also keine AE und auch keine FB hat, muss er
ggf ein neues Visum zur Einreise beantragen. Falls noch
nicht geschehen, solltest du den Sachverhalt der ABH mit-
teilen; denn die müssten dem Visumsantrag zustimmen.

Beim Meldeamt ist er sicherlich schon abgemeldet?!

Zur Scheidung mögen/werden sich andere äußern.  8-)

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