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Randthemen >> Personenstandsrecht >> deutsch-indische heirat
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Beitrag begonnen von dete am 14.08.2009 um 21:34:12

Titel: deutsch-indische heirat
Beitrag von dete am 14.08.2009 um 21:34:12
Hallo, ich möchte heute mal eine Frage für einen Bekannten stellen.
Er (deutsch,keine religion hat aber vor der ehe  konvertiert)hat in Indien nach den hindu marriage act geheiratet(am 1.8.2009)(Frau ist Sikh), sie wollten die Ehe in Indien registrieren lassen, antwort dort..Hindu Marriage Act wird von der deutschen Botschaft nicht akzeptiert, sie müssten nochmal heiraten nach Special Marriage Act-1954.
Dafür muss das Aufgebot bestellt werden und dann könnten sie in 30 Tagen heiraten.
Geht das überhaupt?wird die Ehe wirklich nicht anerkannt oder welche möglichkeiten gibt es da noch?

Titel: Re: deutsch-indische heirat
Beitrag von Ikh34 am 14.08.2009 um 22:32:46
Das stimmt. Er kann nicht unter dem Hindu Marriage Act heiraten, weil er kein Hindu ist. Da kann man auch nicht einfach "konvertieren", Hindu ist man von Geburt oder nicht.
Die Zeremonie war sicherlich sehr schön, hat aber sonst weiter keine Bedeutung/Bindung für Ämter (auch nicht die indischen).
Daher ist die Auskunft korrekt, dass nach dem Special Marriage Act geheiratet werden muss - also letztlich vorm Standesamt. Dort wird die Ehe dann auch registriert und es gibt auch eine ordentliche Heiratsurkunde.

Titel: Re: deutsch-indische heirat
Beitrag von dete am 14.08.2009 um 23:35:46
Also kann er davon ausgehen das es später nicht zu Problemen mit der Botschaft kommt so nach dem Motto , nö die Ehe ist nicht gültig da ihr ja vorher im Tempel geheiratet habt?
Er wird dann nämlich in 4 Wochen nochmal nach Indien fliegen um nach demn Special m... zu heiraten.

Titel: Re: deutsch-indische heirat
Beitrag von Saxonicus am 15.08.2009 um 09:52:21
In Sri Lanka gibt es auch verschieden Rechtsformen für die Eheschließung bei den unterschiedlichen Ethnien.

Eheschließungen an denen Ausländer beteiligt sind müssen aber nach dem General Law geschlossen werden.

Die anderen Eheschließungsformen können nur dann angewendet werden, wenn beide Partner dieser jeweiligen Ethnie/Religionsgemeinschaft angehören.

Titel: Re: deutsch-indische heirat
Beitrag von Ikh34 am 15.08.2009 um 19:34:13

dete schrieb am 14.08.2009 um 23:35:46:
Also kann er davon ausgehen das es später nicht zu Problemen mit der Botschaft kommt so nach dem Motto , nö die Ehe ist nicht gültig da ihr ja vorher im Tempel geheiratet habt?
Er wird dann nämlich in 4 Wochen nochmal nach Indien fliegen um nach demn Special m... zu heiraten.


Er kann sich die letzte Auskunft auch schriftlich geben lassen. Aber letztlich kannst du es dir so vorstellen wie in Deutschland eine kirchliche Hochzeit - da sagt beim Standesamt auch keiner was ;)

In der Info der dt. Botschaft Neu Dehli heißt es u.a.

Zitat:
6. falls die Eheschließung nach den Vorschriften des „Hindu Marriage Act“ erfolgte:
- Heiratsurkunde
- Zertifikat/Tempelbescheinigung des Mandir/Gurudwara
- ggf. Bescheinigung über erfolgten Glaubensübertritt (Conversion certificate)
- mehrere Fotografien, die die Vornahme der wesentlichen Riten zeigen,
7. falls die Eheschließung nach den Vorschriften der Scharia erfolgte:
- ein Nikahnama (vom Qazi unterzeichnet)
- mehrere Fotografien, die die Vornahme der wesentlichen Riten zeigen,
8. falls die Eheschließung nach den Vorschriften des „Special Marriage Act“ erfolgte:
- Heiratsurkunde,
9. falls die Eheschließung nach den Vorschriften des „Christian Marriage Act“ erfolgte:
- Heiratsurkunde
- Trauschein
- ggf. Bescheinigung über den erfolgten Glaubensübertritt,


Durchaus irreführend, wenn man sich mit indischen Glaubensfragen nicht 100% auskennt.
Dein Bekannter kann es ja gern nochmal versuchen (was aber nach der letzten Absage sicherlich vergebens wäre) - Konvertierungen zum Hinduismus, resp. Sikhismus ist eigentlich nirgends anerkannt und dürfte auch kein Zertifikat dafür geben (mit Bakschisch wohl schon ;)
Also, ab zum Registration Office, Aufgebot bestellen und "nochmal" heiraten. Fotos nicht vergessen, immer gern gesehen.


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